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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-05-30
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1888
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- Deutsch
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8702 Vermischte Anzeigen. ^5 122, 30 Mai 1888. f28382j Liu junger Naim mit ^uter Lobul- oilrluuA, militürkrsi, 6^ stabrs im Luoir- üauclel, aueüt, Assbütrb auf x-ute ^suxuisss, per 1. luli LtskiunA. Oersskds ist rar 2sit als Leiter einer Filiale tüütiA. Ilmsprüoüs Lssolteiclsu. 6sL Okkertsu sud R. 19406. auäisLxpsä. ck. LI. erbeten. s28383j Ein mit allen Arbeiten des Kommis sions- und Sortimentsgeschästs vertrauter Ge hilfen, welcher auch im Verlag Bescheid weiß und dem eine längere Praxis zur Seite steht, sucht, gestützt auf gute Zeugnisse, baldigst dauernde Stellung. Ges. Offerten erbitte unter 1. N. Ist 15. durch Herrn L. A. Kittler in Leipzig. s28384j Ein junger Buchhändler, welcher in einer Sortiments- und Verlagsbuchhandlung 3A Jahre thätig war, sucht unter bescheidenen Ansprüchen Stellung als Gehilse. Gef. Offerten befördern die Herren Volger L Klein in Landsberg a/W. Allst. Deutscher Äiichlf.-Gehilftn-Vertmnd s28392j Bekanntmachung. Die diesjährige 20. ordentliche Hauptver sammlung findet Sonntag, den 15. Juli d. I. im Buchhändlerhaus statt. Zur Teilnahme an derselben laden wir hierdurch unsere Mitglieder ein. Teilnehmende haben sich durch Quittung über Beitrag für das II. Quartal 1888 auszuweisen. — Einlaß i» den Saal 10 Uhr, um VeH Uhr wird der Saal geschlossen. Tagesordnung nachstehend. Leipzig, 26. Mai 1888. Der Vorstand. Heinrich Weise, Otto Berthold, Vorsitzende. Alexander Krauße, Otto Koller, Schriftführer. Eduard Baldamus, Oskar Gottwald, Deputierte. 128385) Leu Nsrrsu Lssitrsru von La-ob- olättsru smpüsblt sioü sin in cksr 2situu^s- exxsclit ion, cksmlussralsn vs 8on(bs.uxt> säobliob kropUAUnä a), cker LübrunA äsr Luobbävälsr-öonti vobl bsvanclsrtsr L uob- üLnälsr. ü.nsxrüobs bsaeirsickeu Ls8ts Lmxlsblun^sn stsüeu rur Leits. Eintritt 1. luli. Okkertsu 8ub N. L. 4482. an kuäolk No 88e in Oresäeu erbeten. f28386j Ein junger Mann, Österreicher, von angenehmem Äußern, mit schöner Handschrist, sucht in einer Leipziger Buchhandlung Stellung als Schreiber. — Derselbe ist in Leipzig an wesend und gern bereit sich vorzustellen. Gütige Anträge sind unter V. It. 17. bauxt- xostlu^eruä Lsixrä^ erbeten. f28387j Suche für einen Antiquariatsgehilsen, der bei mir seine Lehrzeit absolvierte, per l.Juli o. passende Stellung. Selbiger, seit 6 Jahren dem Buchhandel angehörig, ist zur Zeit in einem Antiquariate einer norddeutschen Universilüis- stadt thätig. Ich kann denselben bestens em pfehlen und bin zu näherer Auskunft gern bereit Eisleben. Otto Maehnert, in Fa.: G. Reichardt's Sort. f28388j Ein Sortimenter, 17 Jahre im Be rus thätig, 9 Jahre in seiner jetzigen Stelle, mit besten Zeugnissen und Empsehlungen, sucht baldigst anderweitig Stellung. Nähere Auskunft erteilt gütigst Carl Fr. Fleischer in Leipzig. f28389j Für einen Gehilfen, 28 Jahre alt, welcher bei uns ca. 7 Jahre thätig war und den wir in jeder Hinsicht bestens .empfehlen können, suchen wir Stellung im Verlage oder Kontor. Derselbe ist selbständiger Arbeiter und der kausmänn. doppelten Buchführung mächtig. Breslau. 28. Mai 1888. G. P. Adcrholz' Buchhandlung. Besetzte Stellen. f28390j Allen Herren Bewerbern um die von uns ausgeschriebene Gehilsenstelle dankend, zeigen wir hierdurch an, daß die Vakanz besetzt ist Dobberkc L Schleiermacher in Berlin. Vermischte Anzeigen. s28391j Zu billigster Ausführung sämtlicher Buchbinderarbeiten, speziell zum Aufziehen von Photographieen empfiehlt sich Berlin 80., Schmidtstr. 10u. W. Gauert Nachs. (E. Schmidt). Tagesordnung. 1. Bericht des Vorsitzenden. 2. Bericht der Schriftführer. 3. Bericht des Revisors. Bericht des Rcch- nungsausschusses. Antrag auf Decharge- crteilung. 4. Antrag des Vorstandes zu Z 3 der (All gemeinen) Satzungen: an Stelle von ..un bescholten" zu setzen: im Besitz der bürger lichen Ehrenrechte sich befindet. 5. Antrag des Vorstandes zu tz 7 der (All gemeinen) Satzungen: an Stelle von 18 ^ zu setzen 24 In Absatz 2 zu ändern: 12-4t in 15^ und einzusügen hinter Witwen- und Waisen kasse: 3 in die Alters- und Jnvaliden- zuschußkasse. In Absatz 3 zu ändern: 13^ in 19 ^ und 12^ in 15^«, iind einzufügen hinter Sterbekasse: 3 ^ für die Alters- und Jn- validen-Zuschußkasse. 6. Antrag der Herren Achterling, Beer, Berg meister, Gras, Kiene, Köhler, Lorenz. Müller, Ostermann, Pohlschröder, Tinter, Tyrahn, Tausch in Innsbruck, Hassenberger und Paulin in Brixen.zu Z 7 der (Allge meinen) Satzungen: Einzufügen zu 16) nach Monarchie smit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg, Steiermark, Kärnten, Salzburg und Ober- Österreichs als 17) zu setzen: Kreis (Österreichische Alpenländer; Vorort: Innsbruck und Graz von 2 zu 2 Jahren abwechselnd im Zusammenfall mit der ordentlichen Hauptversammlung in Leipzig. 17) event. zu ändern in 18) 7. Antrag des Vorstandes zu Z 18 der (Allgemeinen) Satzungen: einzusügen als 4) aus dem Fonds der Alters- und Jnva- liden-Zuschußkasse. und weiter hinter „zu 3)" zu 4) aus den ß 7 erwähnten Beiträgen, Zinsen und Schenkungen für die Alters- uud Jnvaliden-Zuschuß-Kasse. 8. Antrag des Vorstandes zu Z 4 der Special- Satzungen sür die Kranken- und Sterbekasse: Z 4 zu ändern wie folgt: 8 4. Mitglieder, welche zum Militärdienst einberusen werden, haben hiervon sofort Anzeige zu machen. Während der Dienst zeit ruhen Rechte und Pflichten der Mit glieder bis zu ihrer Entlassung aus der selben. Sie sind jedoch verpflichtet, sich spätestens eine Woche nach diesem Zeit punkte wieder anzumelden, widrigenfalls sie bei späterer Anmeldung als neu Eintretende behandelt werden. Die Dienstjahre werden dem Mitglieds bei Bemessung des Sterbegeldes nicht als Mitgliedsjahre angerechnet. 9. Antrag des Vorstandes zu ß 6 der vor genannten Spezialsatzungen: zu ändern 12 in 15 10. Antrag des Vorstandes: Als neue Kasse einzusügen nach Witwen- und Waisenkasse: „Alters- und Jnvaliden-Zuschuß-Kasse", deren Spezialsatzungen hier folgen: Special-Satzungen der Invaliden- und Altcrs-Zuschuß-Kasse des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen- Berbandes. 8 1. Zweck. Die Invaliden- und Alters-Zuschuß-Kasse ist eine Anstalt des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbaudes und steht unter Verwaltung desselben. Der Zweck derselben ist: den Invaliden und Altersschwachen des Verbandes Zuschüsse zu ihrem Lebensunterhalte zu gewähren. Der Gründungslag ist der 15. Juli 1888, die Bei- Iragspflicht beginnt am 1 Oktober 1888. 8 2. Mitgliedschaft. Jedes Mitglied des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbaudes ist ordent liches Mitglied dieser Kasse. Ehrenmitglieder werden diejenigen, welche die Kasse durch Zahlung eines jährlichen Bei trages von 20 ^ — oder eines einmaligen von 300 ^ — unterstützen. tz 3. Beiträge. Die Beiträge für jedes Mitglied zu dieser Kasse bestehen in 3 ^ jährlich ans der allgemei nen Verbandskasse. Während der Zeit der Dienstleistung beim Militär, sobald dieselbe länger als ^ Jahr dauert, ruhen Rechte und Pflichten. Zuschußempsänger sind von der Beitrags pflicht zu oieser Kasse befreit. 8 4. Verwendung der Beiträge. Die Mitgliederbeiträge für das IV. Quar tal 1888 und das Jahr 1889 fließen nach Ab zug der anteiligen Spesen in den Reservefonds der Kasse, in gleicher Weise in den nächsten 5 Jahren die Hälfte der Mitgliederbeiträge, sowie die Beiträge der Ehrenmitglieder, die Geschenke, Zinsen und Legate. Vom 1. Januar 1890 ab wird jährlich eine Summe, welche der Hälfte der im Vor jahre eingczahlten Mitgliederbeiträge (abzüg lich der Spesen) gleich kommt an die vor handenen Zuschußberechtigten gemäß den in Z 5 gegebenen Bestimmungen verteilt; doch darf die Jahrespension der einzelnen Zuschuß berechtigten bis zum 31. Dezember 1894 die Summe von 300 bezw. 200 ^ nicht über steigen. Die sich darnach, ergebenden Über schüsse verbleibett ebenso wie die bei der Be rechnung überschießcnden Markbruchteile dem Reservefonds der Kasse. Die Zinsen, Schenkungen u. s. w. fließen ebenfalls in den Reservefonds, bis derselbe die Höhe von 50 000 ^ erreicht hat. Besondere Verfügungen der Geschenkgeber sind zu berücksichtigen. 8 5. Rechte der Mitglieder. Anspruch an die Kasse hat vorläufig: 1) Aus den ganzen Zuschuß: wer das 65. Lebensjahr erreicht hat und erwerbs unfähig ist. (Gruppe 1.) 2) Aus zwei Drittel Zuschuß: wer das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, aber erwerbsunsähig (invalide) ist, sofern derselbe kein Krankengeld nach den Satz ungen beziehen kann; es sei denn, daß
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