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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.03.1925
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- 1925-03-10
- Erscheinungsdatum
- 10.03.1925
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Redaktioneller Teil. X 58. 10. März 1925. » der Vorsehung rechtet, und voll krassen pöbelhaften Witzes oder Inrständlichen Gallimathias durchles-cn kann und mag — der prüfe list. So schreiben heißt Geschmack und gesunde Kritik mit Füßen ten: und darin hat denn der Verfasser sich diesmal selbst iiber- fsen. Aus einigen Szenen hätte was werden können, aber alles, s dieser Verfasser angreift, wird unter seinen Händen zu Schaum k> Blase.« Gleichwohl ist »aus einigen Szenen ivas geworden«! Vortrag in Leipzig. Auf Veranlassung der Handelskammer lpzig wird Herr Staatssekretär V o g t, Direktor der Deutschen ichsbahn-Gesellschuft, F r c i t a g, d e n 1 3. M ä r z, nachm. Uhr großen Fcstsaal des Neuen Rathauses zu Leipzig einen rtrag über das Thema »Die neue Deutsche Reichs b a h u - ^ sellschaft« halten. Wir möchten unsere Leipziger Mitglieder t den Vortrag aufmerksam machen, der im Hinblick aus die Bedeu- »g der Reichsbahn für die Volkswirlschast das Interesse aller Wirt- nstskreise beanspruchen dürfte. I Berücksichtigung der Buchführung eines Steuerpflichtigen auch bei ^ Schößling des Einkommens. - - Es ist sestgestellt, daß die Buchungen R Steuerpflichtigen keine ausreichende Grundlage für die Feststei- mg des Einkommens bieten. Sie lassen nicht ersehen, wie die Un- Dten berechnet worden sind, ob hierbei nur die abziehbaren Ausgaben rücksichtigt worden sind. Auch fehlt ein die etwaige Bestan'ds- mmehrung ausweifender Abschluß. Daher war eine Schätzung des mkommens nicht zu beanstanden. Bei der Schätzung sind nun aber, le im § 210 Abs. 1 Satz 2 der Neichsabgabcnordnung betont ist, le für die Schätzung bedeutsamen Umstände zu berücksichtigen. Für die mätzung können Aufzeichnungen des Pflichtigen, auch wenn aus ihnen Ibst das Einkommen nicht vollständig zu ersehen ist, von Bedeutung In, da aus ihnen möglicherweise der Umfang des Geschäftsbetriebs, I Einnahmen usw. zu entnehmen sind und diese Angaben gewisse Ihaltspunkte für die Bemessung des Geschäftsgewiuns unter Berück- pttgung allgemeiner Erfahrungsgrundsütze bieten können. Voraus letzt ist allerdings bei der Benutzung solcher Aufzeichnungen, daß Izcn ihre Vollständigkeit und Nichtigkeit keine Bedenken bestehen. Innen sie aber nach einer Prüfung als einwandfrei betrachtet werden, I werden sie auch bei der Schätzung nicht unberücksichtigt gelassen Irden dürfen. Sache d§s Schätzers ist es also, solche Aufzeichnungen f ihre Brauchbarkeit als Anhalte für die Schätzung zu prüfen und bei der Schätzung gegebenenfalls z^l benutzen. Uber solche Aufzcich- Ingen könnte allerdings hinweggegangen werden, wenn der Pflichtige re Vorlage verweigerte. Daß dies der Fall war, ist aber nach dem iteninhalte nicht anzunehmen. Nun hat der Sachverständige, auf ffsen Gutachten die angefochtene Entscheidung gestützt wird, die Auf- tchnungen nicht zu Gesicht bekommen. Die Schätzung leidet danach ^ einem vom Steuerpflichtigen gerügten Verfahrensmangel und mentsprechcnd auch die angefochtene Entscheidung. Sie ist deshalb Uzuheben. Das Berufungsgericht wird danach den Steuerpflichtigen r Vorlage seines Ein- und Verkaufsbuchs anzuhalteu und, wenn das Buch vorlegt, dieses einem Sachverständigen mitzuteilen haben ftt der Aufforderung, die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der ufzeichnungen zu prüfen und, soweit sie verwendbar sind, bei Ab- tbe eines neuen Gutachtens zu berücksichtigen. Dabei wird 8 205 r Neichsabgabcnordnung zu berücksichtigen sein. Alsdann wird neut das Einkommen festzustellen sein. (Urteil des Neichs- nanzhofes vom 3. Dezember 1924 VI« ^235/24.) . Libri, der Bnchcrdicb par vxevllenee. — In der »Neuen Zürcher eitung« war kürzlich folgendes currieulum vitae des berühmten Bü- crdiebes Libri aus der Feder des Herrn Antiquars Jacques osenthal in München veröffentlicht: Gugliclmo Eontc Libri- arucci dclla Sommaia, der Sproß einer altslorentiner Adelsfamilic, l>03 geboren, wurde nach vollendeten Studien Professor der Mathe matik an einer kleinen Universität in Italien. 1830 mußte er als poli- scher Flüchtling sein Vaterland verlassen und wandte sich nach Frank- M?ich, wo er sich einige Jahre später naturalisieren ließ. Sowohl kirch seine Gelehrsamkeit als auch durch sein faszinierendes Wesen utte er rasch da? Vertrauen und die Sympathien der maßgebenden Persönlichkeiten Frankreichs gewonnen. So wurde er rasch hinter- Inander lUembrs cke l'Institut, Professor an der Sorbonne. Ober- nspektor des öffentlichen Unterrichts und Oberaufseher der Staats- ibliotheken, welch letztere Stellung ihn in den Stand setzte, lange Zeit «bemerkt ganz ungewöhnlich umfangreiche Diebstähle an Pariser und krovinz-Bibliotbeken auszuführen. Als feiner Bücherkenncr stahl er ur die kostbarsten und seltensten Stücke: Inkunabeln, Holzschnitt- und lupserwerke, ungemein seltene Stücke aus dem Zeitalter der Ent rungen usw., aber ganz besonlders Manuskripte, hauptsächlich solche >us den frühesten Zeiten, sowie solche mit besonders seinen Miniatu- en geschmückt, fast ausnahmslos Prachtstücke ersten Ranges von sehr hohem Wert. In etwa sechs bis acht Auktionen, die Libri in Paris und London abhalten ließ, wurde ein Teil der Beute zu Geld gemacht. Den kostbarsten Teil der Manuskripte hat er an einen französischen Amateur namens Barrois verkauft, und dieser trat seine ganze, um fangreiche Sammlung an Lord Ashburnham, einen distinguierten eng lischen Sammler, ab. Schon im Jahre 1847 mußte Libri aus Frank reich fliehen. 1850 wurde er in Abwesenheit zu zehnjähriger Gefäng nisstrafe verurteilt, wußte sich jedoch dieser Strafe durch die Flucht zu entziehen. Im Jahre 1869 ist er gestorben. Im Jahre 1888 gelang es dem Straßburger Antiquar I)r. Triib- ner, den größten und wichtigsten Teil der umfangreichen Manuskriptcn- sammlung Ashburnhams, der sich fast durchweg aus den Diebereien Librts zusammensetzte, zu erwerben. Durch die Bemühungen Leopold Delisles. des weltbekannten Gelehrten und vieljährigen. äußerst ver dienstvollen Administrators der französischen kibliotköquv klationslo, ist es gelungen, nicht weniger als 170 der wertvollsten Manuskripte, die Libri entwendete, wieder nach Frankreich znrückznbringcn. Bet dieser Gelegenheit trat die Bibliothöque Nationale dem Deutschen Reich wieder ein Manuskript ab, das während des Dreißigjährigen Krieges aus Heidelberg geraubt und nach Paris gebracht worden war, nämlich die berühmte Manessische Handschrift, die bekanntlich im 14. Jahrhundert in der Schweiz entstanden und ein deutsches Sprach denkmal ersten Ranges ist. Nach dieser Abschweifung noch ein Schlußwort über Libri selbst. Seine exakt-wissenschaftlichen Arbeiten haben in der Gclehrtenwelt großen Anklang gefunden und berechtigtes Aufsehen erregt, besonders seine großangelegte Geschichte der mathematischen Wissenschaften in Italien. Bedauerlicherweise sind davon nur die ersten vier statt der projektierten sechs Bände erschienen. Die von ihm selbst verfaßten Ka taloge der Bücher- und Handschriften-Auktionen. die er in Paris und London abhalten ließ, zeugen von bedeutenden bibliographischen Kennt nissen. Uber Libris Persönlichkeit, seine wissenschaftlichen Arbeiten und über seine beispiellosen, umfangreichen Diebstähle gibt es eine ganze Literatur, teils einzeln erschienen, teils in Zeitschriften und Zei tungen zerstreut. Aus all diesen Kundgebungen geht hervor, daß er ein höchst bedeutsamer Mensch war, und es ist um so mehr zu beklagen, daß er auf so schiefe Ebene geraten ist. Bibliotheksdieb in Leipzig. Der Polizeipräsident von Leipzig gibt bekannt: In einer Anzahl von Fällen hat in Leipzig ein Unbekannter in Wirtschaften kleinere Zechen gemacht und jedesmal ein Buch als Pfand zurückgelassen, es aber in keinem Falle eingelöst. Da die Bücher ziemlich hohen Wert haben, mußten die Wirte oder Kellner annehmen, daß die Bücher kein Eigentum des Zechbetrügers waren, weshalb sie Anzeige erstatteten. Eingehende Erörterungen ergaben, daß die Bücher aus verschiedenen behördlichen öffentlichen Bibliotheken stammten, wo sie gestohlen worden waren. Wohlweis lich hatte der Täter Stempel und säst alle übrigen Merkmale ihrer Herkunft entfernt. Nur der Eigentümer eines der Bücher, und zwar des in Mau« Leinwand gebundenen Bilderwerks »Deutschland« von Kurt Hielschcr, konnte nicht ermittelt werden. Dieses Buch trug auf der inneren Tcckelseite einen eingeklcbten Zettel von 3?LX6Vr em Größe, der aber bis auf Reste entfernt ist. Um Mitteilung von gleichen Vorgängen, bei denen der Täter ermittelt worden ist, bittet der Polizeipräsidentin Leipzig. (Deutsches Fahudungsblatt, 27. Jahrg., Nr. 7823 vom 5. März.) Zeitungsverbot im besetzten Gebiet. — Der kommandierende Ge neral der Truppen in Düsseldorf verbietet in den seit dem 11. Januar 1923 besetzten Gebieten und in dem Stadt- und Landkreise Düsseldorf die Zeitung: »Nationale V o l k s z e i t u n g« bis zum 10. April 1925 (fingierter Titel für die Zeitung »Deutsche Post« von Gelsen kirchen, >die bis 10. April 1925 verboten ist). Dieses Verbot wurde auf PersonlllnMWell. Jubiläum. — Am 1. März konnte Herr Wilhelm Behlen- dorf in Lübeck sein 25jähriges G e s ch ä f t s j u b i l ä u m be gehen. Wider sein Erwarten gingen den ganzen Tag Gratulanten ein und aus, ein Zeichen, wie beliebt der Jubilar bei seinen Kunden sein muß. Und in der Tat, er hat cs verstanden unter nicht immer gleichen, sondern zuweilen recht schwierigen Verhältnissen, seine Firma cinzufüh- rcn und das Geschäft zur Blüte zu bringen. Der Ortsverein der Lübecker Buch-, Kunst- und Musikalienhändler ehrte den Jubilar durch Überreichung einer besonderen Gabe, bei welcher Gelegenheit ihm die herzlichsten Glückwünsche ausgesprochen wurden.
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