Bekanntmachung tnichhündlertscher Verein«. 58, 10. März 1025. Stimmen aus dem Buchhandel: Bestem ein Saarländer ein Buch bei einem ihm nicht bekannten Verleger, und dieser schickt eine Dorrcchnung, so kommt daS Bestellte zu spät. I. Krämer, Saarbrücken. Börsenblatt IS2S, Nr. 24 Der Verleger macht immer wieder die Erfahrung, daß die Zusicherung „Zahlung sofort nach Empfang" nicht erfüllt wird. Hermann 8,og. Hauöarzt-Veriag. Berlin-Steglitz. Börsenblatt tS2», Nr. 24 Ich bezeichne diejenigen Verleger als Außenseiter, die sich heute noch deS lächerlichen GnstemS bedienen, die kleinen und kleinsten Beträge, sowie Sendungen durch Nachnahme einzuziehcn. Gelbst bekannte Verlage, mit denen man seit Jahren in dauernder Verbindung steht, ziehen Pscnnigbelrägc auf diese Weise ein. L. Galt. i. H.: I. Kellner. Würzburg. Börsenblatt IS2S. Nr. 26 Zahlung nach Empfang! Die Hälfte der täglichen Post enthält diese Klausel; meist sind eS Firmen, die über haupt noch nichts bestellten oder jährlich nur ein- bis zweimal ein Buch brauche»; von Verwendung für Neuigkeiten als Gegenleistung für daS beanspruchte Vertrauen ist natürlich keine Rede. Gendei der Verleger unter Nachnahme, wird er a>S unkulant angeprangcrl, Barsaklurcn werden in selrenfte» Fällen eingclöst, wenn diese Klausel unterstrichen ist; die Herren Kommissionäre verweigern sic „prinzipiell", obwohl sie mit der Bezahlung den Interessen ihres Kommittenten besser dienen würden als umgekehrt. Dabei handelt cS sich meist um Bagatcltbclräge, deren Einzug durch Jnkassosakiur jedenfalls nicht teurer und nicht umständlicher ist als die Überweisung vom Postschcckkonio. Kommen größere Posten in Frage, deren direkte Überweisung sich lohnt, und sind cS solvente Firmen, auch wenn sie nur ielten eiwaS bestellen, so er füllt der Verleger de» Wunsch deS Kunden im eigenen Interesse, aber aus die Gedankenlosigkeit beim Bestellen solcher Kleinigkeiten muß einmal hingewiese» werden. Sollten diese Zeilen überdies die Herren Kommissionäre veranlasse», sich von ihren Kommittenten Vollmacht geben zu lassen zur Einlösung von Fakturen, wenn die gegebene Vorschrift nicht buchstäblich erfüllt ist, so wäre ihr Zweck ebenfalls erfüllt. Curt Kobitzsch, L-ivzig. Börsenblatt >82», Nr. 28 Daß eine für bcideTeilc so praktische Einrichtung, wie cs die Bag ist, nicht längst von jedem Verleger und Goriimenter benutzt wird, ist für Mich eine typische Erscheinung im Musikalien- und Buchhandel. ES mag icin, daß auch der Bag- Verkehr seine Schattenseiten hat, jedenfalls sind sic belanglos gegenüber den wesentlichen Vorteilen, die er bekanntlich bietet. Man bedenke, waS >ede Postschcckvbcrwcisung an Zeit und Arbeit erfordert, dabei oft bei ganz geringfügigen Be träge»! (Sechsmaliges Einiragen deS Betrages, davon zweimal die Mark in Worten, viermaliges Einträgen der Nummer des betr. Postscheckkontos, dreimaliges Schreiben der Firma deS Gläubigers usw.!) Man könnte über diesen Zustand lachen, wenn cS nicht zum Heulen wäre. Albert Auer in der Zeitschrift „Musftaiienhandel" lü2S, Nr. 4 Sichere Abhilfe für solche Schmerzen gewährt Sorge jeder Verleger, daß noch außenstehende Sortimenter, sorge jeder Sortimenter, daß noch außenstehende Verleger heitreren!