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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.03.1925
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- 1925-03-10
- Erscheinungsdatum
- 10.03.1925
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411 4«^r"brau f. d. Dtschn. vLchhcvixl. MeixrktionEller Teil. 56. 10. Mär- 1925> Das Geschäftsjahr 1S24 der DAG. Von Robert Voigtländer. Deni vorstehend veröffentlichten Jahresberichte der BAG ! möchte ich einiges hinzusügcn, was mit der Amtsmiene des Ge nossenschafts-Vorstandes weniger gut gesagt werden kann. Also als Erstes: Nach dem Anfangshalbjahre 1923, das ! durch die Geldvernichtung die BAG beinahe erstickt hätte, ist das Jahr 1924 eine Zeit ruhiger Entwicklung und gleichmäßigen Auf stiegs gewesen, was ein Blick aus die Wochcnzisfern der ver- rcchnetcn Lastzettcl zeigt. Unter der sicheren Hand des Herrn Adolf Behnsen hat sich auch die Arbeitsweise und die Schu lung des Personals so gefestigt, daß der Verkehr reibungslos verläuft. Ebenso glatt vollzieht sich der Verkehr mit dem Verein Leipziger Kommissionäre und mit den einzelnen Genossen; während gerade mit diesen anfangs ein ziemlich erheblicher auf- klärcndcr Briefwechsel nötig gewesen ist, ist dieser fast ganz er loschen. Die Mißverständnisse, welche derart haben geklärt wer den müssen, kamen durchweg daher, daß teils die Ge sch ästs- ! ordnung nicht immer genügend beachtet wird, teils man der BAG mehr Macht und Recht zutraut, als sie hat. Das gilt ins- ! besondere hinsichtlich der Kreditfristen. »Die Laufzeit der Lastzcttel muß verlängert werden, weil es den Sortimentern an Betriebskapital mangelt- — das ist ein öfters an uns, mitunter in heftiger Form gerichtetes Verlangen. — Die BAG hat keine andere Aufgabe, als die ihr von den Verlegern zur Verrechnung eingereichten Lastzettel in der kürzesten, technisch möglichen Frist zu bearbeiten. Das ist die des 8 21 der Geschäftsordnung von, März 1924 13—Mtägige. Schneller ging es bisher nicht. ! Wir sind aber dabei, eine Abkürzung unseres Geschäftsganges zu erproben, die diesen um zwei Tage verkürzen soll. Wenn dann noch der Wochenschluß der Einreichungen für die Verleger um einen Tag, nämlich vom Donnerstag auf den Mittwoch, zurück- vcrlegt wird, so wird es — hoffen wir — möglich sein, die Lastzettel-Päckchcn schon Donnerstag statt Sonnabend zu ver schicken, sodaß die ineisten Sortimenter schon am Freitag in deren Besitz sein werden. Da die Deckung genau eine Woche später, Freitag früh, in den Händen der Kommissionäre sein muß, so würde damit die volle, gegen Ende der Inflation notgedrungen verkürzte cinwöchige Rcspektfrist (früher Montag bis Montags wicderhergcstcllt sein. Aber, wie gesagt, noch sind wir nicht ganz so weit, und die Zustimmung unseres Aufsichtsrates und des Vereins Leipziger Kommissionäre ist auch noch erforderlich. Zu einer eigentlichen Verlängerung der Kreditfristen aber hat die BAG keinerlei Recht. Bei der jetzigen durchschnittlichen Verrechnung von wöchentlich 35 000 Lastzettcln im Durchschnitts- betragc von je 9 Mark würde die Verlängerung der Abrechnungs frist um nur eine Woche bedeuten, daß der Verlag dem Sortiment zinslos und dauernd ein Betriebskapital von 315 000 Mark zu stellen habe. Das kann meines Erachtens weder die BAG noch der Deutsche Verlcgcrverein beschließen. Selbstverständlich wissen wir so gut wie alle Welt, daß Kapital jetzt knapp ist, überall, und daß die Verleger, wenn sie flott verkaufen wollen, gut tun, den Sortimentern entgcgenzukommcn, Ivo und wie es nur an- gcht. Das kann aber nur zwischen Firma und Firma abgemacht werden, sei es für ihren ganzen Verkehr, sei es sür einzelne Fälle, kann aber nicht schematisch befohlen werden. Würde die BAG den Fehler machen, die Zahlfrist der Lastzcttel zu verlängern, so würde die sichere Folge sein, daß sich die Verleger wieder mehr des Nachnahme-Verkehrs durch Post oder Kommissionär be dienten, die BAG also ihren Zweck verfehlte, daß die Sorti menter aber womöglich noch früher sür Geld sorgen müßten, als es jetzt der Fall ist. Also: solange das Betriebskapital des Sorti ments nicht wieder auf normale Höhe gebracht ist, heißt es: ent weder nicht mehr bestellen, als inan zahlen kann, oder Verein barung mit den einzelnen Verlegern. Diese haben dann den Lastzcttel entsprechend später einzureichen (8 2 Abs. 3 der Gesch.- Ordn.). Bei Gründung der BAG war gehofft worden, durch die enge Verbindung mit der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt dem Buchhandel die langersehnte Buchhändlerbank zu schasse», nicht dem Namen nach, aber in der Sache. Die traurigen Währungs- creignisse des Jahres 1923 haben den schönen Gedanken leider vorläufig vereitelt. Eine weitere häufige Beschwerde der Sortimenter ist, daß die Lastzettel vor der Ware eintressen. Es muß wohl Wahres daran sein, denn sonst wären so viele über einstimmende Klagen nicht möglich. Wir haben versucht, der Ursache auf den Grund zu kommen; aber nur in einem einzigen Falle hat der klagende Sortimenter auf unsere Bitte hin uns die Nachweise (Firma des Verlages, Betrag, Datum) geliefert, und in diesem einzigen Falle hatte — der Verleger recht! 8 2, Abs. 2 der Gesch.-Ordn. lautet: -Der Bezogene hat ein Recht darauf, rechtzeitig zu erfahren, wofür er belastet wird. Ist die beabsichtigte Beförderungsart einer Sendung voraus sichtlich langsam, so ist mit der Einreichung des Lastzettels ent sprechend zu warten. Insbesondere wird dringend befürwortet, die schwierigen Verhältnisse im feindlich besetzten Gebiet, in ab- gctrennten deutschen Landen und im Ausland angemessen zu berücksichtigen.» Mehr kann die BAG den Verlegern nicht sagen, und den Sortimentern nicht mehr, als daß sie in den geeigneten Fällen den fraglichen Betrag durch Rücklastzettel sich wieder erstatten lassen können (H 23 d. Gesch.-Ordn.). Nur sollten sie dabei nicht in Kleinigkeiten verfallen wie der Sortimenter, der in einein uns zur Kenntnis gekommenen Falle Beträge von 1—2 Mark unverzüglich durch Rücklastzettel erhoben hat, anstatt einige Tage zu warten. Dadurch werden wieder die Verleger mit Recht verärgert. »Sorgen Sie dafür, daß die Verleger ihre Fakturen mit BAG abstempeln; sonst wird die Faktur gar doppelt bezahlt, und von einem Verleger ist schwer etwas wiederzu kriegen.» So ungesähr lautet eine andere Gruppe von Beschwer den. — Nun die BAG hat dafür gesorgt: im 8 II, Abs. 3 und im 8 23 der Gesch.-Ordn. — Bitte, meine Herren, erst die Ge schäftsordnung lesen, ehe man sich beschwert! Das ungefähr sind die typischen Klagen von Sortimentern. Uber Verleger ist uns auch allerhand zu Ohren gekommen, nichts Böses, aber doch Wunderliches. Es soll nämlich Ver leger geben, die immer noch nicht begriffen haben, daß die BAG nicht nur eine Gelderheberin, sondern auch eine Arbcits- cr spar er in ist; Verleger, die jeden BAG-Lastzcttel einzeln auf ihre Sortimenter-Konten buchen und nach Eingang dort als Zahlung austun!! Auf die mögliche Arbeitsersparnis ist schon ost hingewiesen worden, zuletzt in dem Rundschreiben der BAG vom 7. April 1924. Um ein übriges zu tun, will ich sagen, wie es in meiner Firma gemacht wird. Nehmen wir an, die der BAG eingereichten Lastzettel eines Monats hätten betragen: 1. Woche 2167.30 Mk. 2. Woche 5241.75 Mk. 3. Woche 3927.40 Mk. 4. Woche 2366.45 Mk. 5. Woche 1947.95 Mk. 15650.85 Mk. In den ersten Tagen des folgenden Monats hat nun die statistische Gehilfin auf Grund der alle Auslicfcrungsvermerke tragenden erledigten Bestellzettel eine Liste abzuliesern, die nach weist, wie sich diese Endsumme aus den Fakturbcträgen der ein zelnen ausgelieferten Artikel zusamnicnsetzt, z. B.: 17 Stück Werk kl 51.50 Mk. 51 Stück Werk 9 103.75 Mk. 339 Stück Werk 0 635— Mk. usw. 14860.60 Mk. ' 15650.85 Mk. Dann lautet der Journalpostcn meiner doppelten Buch haltung: BAG An Verlags-Konto Für Auslieferung im Monat 15 650.85 Mk
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