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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1884
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- 1884-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1884
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- Deutsch
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3352 Nichtamtlicher Theil. ^ 168, 21. Juli. stimmenden und öffentlich bekannt zn machenden Frist unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durch schnittlich darin beschäftigten versicherungspflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. Für die nicht angemeldcteu Betriebe hat die untere Verwal tungsbehörde die Angaben nach ihrer Kenntniß der Verhältnisse zu er gänzen. Dieselbe ist befugt, die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe zn einer Auskunst darüber innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark anzuhalten. Sechzehnte ordentliche Hauptversammlung des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgchilfcn-Verbandcs am 12. und 13. Juli. „Im Schweiße Deines Angesichts sollst Du Dein Brod essen!" Dieser Spruch gibt am besten die Signatur der diesjährigen Haupt versammlung in der Buchhändlerbörse, seit Bestehen des Verbandes wohl der wichtigsten, welche zur Bewältigung der vorliegenden Auf gaben ihre Sitzungen unter dem Drucke einer geradezu afrikanischen Gluth am Sonnabend Abend, Sonntag Vor- und Nachmittag bis Abends nach 7 Uhr abhielt. Das Maß von Opferfreudigkeit der jenigen Theilnehmer, welche bis zum Schluffe aushielten, überstieg also bei Weitem gewöhnliche Grenzen. Auf der langen Tagesordnung standen aber auch Punkte von einschneidender Bedeutung für das künftige Verbandsleben, wes halb dieser Versammlung eine außerordentliche Wichtigkeit beizu- messcn war, die sich durch außergewöhnlich zahlreiche Betheiligung der Mitglieder documentirte. Die Präsenzliste nannte am Sonn abend 102 Personen mit 1175, am Sonntag 1191 Stimmen, etwa 67°/« der gesammten Mitgliedschaft, und es waren Vertreter, zum Theil in mehrfacher Zahl, erschienen aus Berlin, Braunschweig, Breslau, Dresden, Frankfurt a/M., Freiburg i/B., Gotha, Ham burg, Hannover, Jena, Köln, Magdeburg, München, Stutt gart, Wien, Zürich. Es zeigte denn auch die Tafel der Vertrauens männer eine Vollzähligkeit wie nie zuvor. Die Versammlung am Sonnabend, der eine Besprechung der Vertrauensmänner vorausgegangen war, wurde kurz vor 9 Uhr eröffnet durch Begrüßung der Anwesenden seitens des Vorsitzenden und Vortrag der üblichen Berichte, auf die erst nach Drucklegung des Näheren eingegangen werden soll. Nur das sei herausgegriffen, daß der Mitgliederstand seit 1. Juli 1883 bis ebendahin 1884 von 1454 auf 1869 gestiegen ist, bezw. daß einem Zugang von 415 nur ein Abgang von 82, darunter 20 durch den Tod, gegen übersteht. — Die vom Rechnungsausschuß beantragte Decharge- ertheilung wurde nach Auseinandersetzung über einige Monita ein stimmig beschlossen. So lange der Verband besteht, wird dieser Versammlungstag in seinen Annalen als ganz besonders denkwürdig verzeichnet werden müssen, obgleich an demselben nicht ein zur Verhandlung stehender Antrag, sondern lediglich eine Prinzipiensrage, allerdings von großer Tragweite, zur Erledigung gebracht wurde. Es handelte sich um die entscheidende Frage, ob die Verbands mitglieder jeder einzelnen Verbandsanstalt anzugehören hätten, also sowohl Verheirathete wie Unverheirathete zur Wittwen- und Waisencasse heranzuziehen seien. Die sich hierüber entspinnende lebhafte und interessante Debatte füllte den ganzen Abend aus. Gingen die Wogen des Redeturniers zuweilen auch hoch und wurde insbesondere der „Zwang" als Schreckgespenst in ziemlich grellen Farben gemalt, so muß doch anerkannt werden, daß jeder Redner sich nach Möglichkeit bemühte, bei der Sache zu bleiben, was den Gang der Verhandlungen wesentlich erleichterte. Ein hervorragendes Verdienst um das schließliche Ergebniß erwarb sich der Stuttgarter Vertrauensmann, welcher durch seine klaren und Warmempfundenen Darlegungen der einschlägigen Verhältnisse einen sichtbaren Eindruck auf die Zuhörer machte und diese zu lautem Beifall und Dank veranlaßte. Nach Annahme eines Antrags auf Schluß der Debatte ergab die vorgenommene namentliche Abstimmung, ungerechnet der Stimmenthaltungen, 656 Stimmen für und 425 gegen Ausübung eines Zwanges. Mit einem Mehr von 231 entschied man sich also im Prinzip für den Zwang zum Beitritt aller Verbandsmitglieder, was ja auch bereits gemachten Erfahrungen entspricht, insofern als die schon früher zweimal versuchte Gründung auf dem Prinzip der Freiwilligkeit des Beitritts zu einer besonderen Anstalt nie ein bleibendes, greifbares Ergebniß gezeitigt hatte. In der geschehenen Abstimmung lag ein großer moralischer Erfolg, der maßgebend für die weiteren Beschlüsse in dieser Angelegenheit blieb. Die Sitzung am Sonntag Vormittag begann niit Berathung der neuen Fassung des grundlegenden tz. 7. der allgemeinen Satzungen, der eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge von bisher 12 auf 18 M. aussprach, wovon 12 M. der Kranken- und Sterbe- casse verbleiben, 5 M. der Wittwen- und Waisencasse und 1 M. der Verbandscasse für allgemeine Unkosten zufließen sollen. Eine erklärliche Spannung über das schließliche Schicksal dieses Cardinalpunktes lagerte fast wie ein Alp auf der Versamm lung, von dem dieselbe aber, nachdem der Stuttgarter Vertrauens mann nochmals in eindringlichen Worten namentlich die übrigen Vertrauensmänner auf die Verantwortlichkeit ihrer Entscheidung hipgewiesen, und der Berliner Vertreter einer gesonderten Gruppe wiederholt für freiwilligen Beitritt zur Wittwen- und Waisencasse eine Lanze gebrochen hatte, durch die alsbald erfolgende Abstim mung befreit wurde. Von 1191 abgegebenen Stimmen erklärten sich 799 dafür, 392 dagegen, was ein Plus von 5 Stimmen über die nothwendige Zweidrittel-Mehrheit ergab. Ein Sturm des Beifalls, wie ihn unsere Versammlungen selten erleben, begleitet? dieses den vorangegangenen Kundgebungen nach mit Sicherheit kaum zu erwartende Ergebniß. Möge denn durch das neu einge reihte Glied unseres Verbandes, das bestimmt ist, eine vielfach em pfundene Lücke in unseren Einrichtungen auszugleichen, und an deren Verwirklichung seit etwa vierzig Jahren verdiente Männer des Buchhandels unermüdlich und unverdrossen gearbeitet haben, der Gesammtheit unseres Berufes Heil und Segen in reichem Maße erwachsen. Der Dank, der von keiner Seite den Mitgliedern der für die Wittwen und Waisencasse thätigen Commission ausge sprochen wurde, sei wenigstens an dieser Stelle nachträglich zum Ausdruck gebracht. Ueber die übrigen Berathungsgegenstände genügt eine sum marische Berichterstattung. Die Aufnahmefähigkeit in den Verband wird vom 1. December dss. I. an, dem Zeitpunkte, wo das Krankencassengesetz in Kraft tritt, von dem noch nicht zurückgelegten fünfzigsten Lebensjahre ab hängig gemacht. Für Säumige liegt hierin eine dringende Mahnung, sich so lange es noch Zeit ist, zu besinnen und ihren eigenen Vortheil durch rechtzeitigen Beitritt wahrzunehmen. Sollten sie späterhin gezwungen sein, ortsstatutarischen Krankenkassen beizutreten, so würden ebenfalls Gebühren von etwa 18—20 M. in Betracht zu ziehen sein, wofür jedoch bei Weitem nicht so hohe Krankengelder wie beim Verbände in Aussicht stünden. Für die aus was immer für Gründen zu einem dem Buchhandel nicht verwandten Berufe übergehenden Mitglieder kann die Zu gehörigkeit zum Verbände auf Wunsch noch zwei Jahre fortbestehen bleiben; nach Verlauf dieser Zeit erlischt diese Berechtigung, sobald inzwischen eine Rückkehr zum Buchhandel nicht stattgefunden hat. Den langjährigen Wünschen und Bemühungen der Leipziger um eine gleichwerthige Stimmvertretung ihres Vertrauensmannes
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