Umschlag zu 204. Freitag, den I September 1922. U MUi!W-H>!-S-!llMZUNIRZWMW>!-SW!!-SZ!lUM W !!-SZ!>!ZSZ>UZWUM!!-S-!I>!-SZ>sMs!!!!-lSA!>!-lZIWWsIN § Die Neuorganisation -es Verkehrswesens s-mi Soeben erschienen: Die Regelung -er Arbeitszeit -es betriebe- unü Verkehrs-Personals -er -rutschen Reichsbahn (vorläufige Vienst-auervorschriften vom 5. tzugust1922) mit Erläuterungen von Dr. ^ ro 111 m, OberregierungSral im Reichsverkehrsministerium Mit dieser Anweisung ist zum ersten Male von einer Neichsbehörde die Frage, wie der Achtstundentag für die verschiedenen Berufe eingeteilt und ausgelegt werden soll, beantwortet worden Sie bildet das Ergebnis schwieriger Verhandlungen mit den verschiedenen Gewerkschaften. ES steht im Laufe des nächsten Jahres ein Reichsgesetz in Aus- sicht, das auf Grund der Erfahrungen mit dieser vorläufigen Vorschrift die Arbeitszeit sämtlicher ReichSbeamten regeln soll. Außer für die Sehöröen des Reiches und der Länder wird die Schrift für alle ftrdeitgeber und Arbeitnehmer von großem Werte sein, da die Frage der Arbeitszeit auch in der Privatwirtschaft zu intensiven Verhandlungen führen wird, bei denen diese vorläufige Vorschrift gerade in der Kommentierung von Seiten des Fachreferenten die Grundlage wird a->g°->°» "E°n. Preis 50- Mark DieSetriebsrätebeiöer Reichseisenbahnverwaltung erläutert von Geh. Reg.-Rat Dr. Max Roser, Ministerialrat im Neichsverkehrsministerium Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage Eine Erläuterung der Setriebsräteverorönung öer Neichsbahn, die das ganze Betriebsrätegesetz umfaßt und noch durch weitere aus dem Aufbau der Verwaltung und der Eigenart ihrer Verhältnisse sich ergebende Sonderregelungen ergänzt. Die zweite ftustage des Kommentars bringt die reichen Erfahrungen zum Ausdruck, die bei dieser größten Betriebsverwaltung seit dem Bestehen der Betriebsräte auf allen Gebieten der rechtlichen Auslegung und praktischen Anwendung gemacht worden sind. Zugleich werden in kritischer Betrachtung die bisherigen Ergebnisse öer Rechtsprechung, insbesondere des vorläufigen ReichSwirtschaftsrates, behandelt. Zn den Anhängen sind in kurzer Erläuterung auch die Schlichtungsordnung und die Wahlordnung kommentiert. Neu ausgenommen tst u. a. die mit Wirkung vom I. April 1922 vereinbarte slrbeitsorünung üer Neichsbahnverwaltung Das Werk ist ein unentbehrlicher Ratgeber für die Dienststellen, Betriebsräte und Arbeiter der Reichsbahn. Darüber hinaus ist der Kommentar wegen der überragenden Bedeutung, die der Reichsbahn zukommt, auch für die übrigen Reichs- und Staatsbetriebe und deren Betriebsräte ein wertvolles Lilfsmittel beim Ausbau ihrer Organisation. Preis 250 — Mark Staatsbahn o-er privatbahn l Stellungnahme -cs Organisationsausschusses im Neichsverkehrsministerium zum Gutachten -er Sachverstänöigen -es Neichsverbanöes -er -rutschen In-ustrie: „Vie -rutsche Eisenbahnscage" Herausgegeben vom Organisationsausschuß Preis 35.— Mark Rabatt: Einzeln mit 35°X>, 6 Stück mit 40 12 Stück mit 45 >X„ (Nur bar, wenn auf einmal bezogen, nicht gemischt) T Verlag für Politik un- Wirtschaft, Serlin w 35 V»