Larl Hermanns Verlag, Berlin XV, 8, Mauerstraße H3/N- Rechts- und staatswissenschaftlicher Verlag. Im Laufe des Monats März gelangen nachfolgende Neuigkeiten, neue Auflagen und Fortsetzungen zur Versendung: 5chiMn ae§ Oerbandes deutscher Arbeitsnachweise. Nr 3 Zweite Verbandsver sammlung und Nrbeitsnachwriskvnfeernr vom 23. bis 26. September 1900 in Cöln. Stenographischer Bericht. Die Arbeitsvermittelung für weibliche Personen und Dienstboten. Arbeitsnachweise in kleineren Orten und ländliche Arbeitsvermittelung. Erhebung von Gebühren bei den gemeinnützigen Arbeitsnachweisen. Subvention für Arbeitsnachweise. Anstellungsbedingungen der Arbeitsnachweisbeainien. Die Organisation der Facharbeitsnachweise und ihr Anschluß an den allgemeinen Arbeitsnachweis. 4 M. ord., 3 M. netto. Aus die neueste Schrift des Verbandes sei besonders hingewiesen, da in derselben auch die Arbeitsnachweise in kleineren Orten und die ländliche Arbeitsvermittlung behandelt wird. Schritten der Oereine vom Holden Hreuz. ^8^ v°n Obe^s«^ l),. 6. ?annwitz. Heft 1: Weyer» I., Landgcrichtsrath in Franksurt a. O., Geschichte der Genfer Konvention. Im Aufträge des Central-Komitees vom Roten Kreuz. 1 M. ord., 75 Pf. netto. In den Schriften der Vereine vom Roten Kreuz soll eine Darstellung der Thätigkeit aller zum Rothen Kreuz gehörigen Vereins organisationen gegeben werden. Die einzelnen Hefte erscheinen in zwangloser Folge, je nachdem die einzelnen Bearbeiter die Manuskripte zur Ablieferung bringen. Alle im Dienst der Wohlthätigkeitsbestrebungen stehenden Vereine und Körperschaften werden die Schriften beschaffen. b- Kammergerichtsrath, und Qs, 1^., Rechtsanwalt, Reichsgesetz und Preußisches Gesetz. Textausgabe mit Anmerkungen. (Taschengesetz-Sammlung Nr. 51.) Ladenpreis etwa 3 M. Die beiden Verfasser haben einen umfangreichen Kommentar zum Reichs- und Preuß. Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geliefert, der sich in der Praxis der Gerichte und Notare gut eingebürgert hat. In vorstehender kleinen Textausgabe ist das wissenschaftliche Rüstzeug fortgelassen, sie soll nur der vorläufigen Orientierung des viel beschäftigten Praktikers und Anwalts im Sitzungssaal und Terminzimmer dienen. Vorgelegt dem Reichstage in der II. Session der 10. Legislatur-Periode. Einundzwanzigster Theil. Laden preis 5 M. ord., 3 M. 75 Pf. netto. Dieser neue Theil des Weißbuchs enthält die Jahresberichte über die Entwickelung der Schutzgebiete vom 1. Juli 1899 bis 30. Juni 1900. Ich liefere das Weißbuch nur auf ausdrückliches Verlangen in Kommission. UM» vr. tb.» «v°rii>na«gEE. Vas Heichzgesetz Über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaitung nebst dem Lintübrungsgesetze vom 24. März iso?. Zweite Auflage. Ladenpreis etwa 8 M., geb. 10 M. Nach Jahresfrist bereits bedarf der umfangreiche Wolffsche Kommentar zum Zwangsversteigerungsgesetz einer neuen Auflage, wohl der beste Beweis für die Brauchbarkeit des Buches. Das preußische Ausführungsgesetz ist in einem besonderen Bande behandelt, so daß die Absatzfähigkeit des Kommentars in den äußer- preußischen Bundesstaaten nicht beschränkt ist. von Zimmermann, vr.» 7r.» vie ceilschuidverschreibung und das Heichzgesetz betr.die gemeinsamen Hechte deröesitzer von Schuldverschreibungen» vom 4. vezember isoo. 2 M. 40 Pf. ord., 1 M. 80 Pf. netto. Diese monographische Arbeit wird gerade jetzt willkommen sein; die Hypothekenbanken und Aktiengesellschaften sind sichere Käufer.