Sonnabend, den 13. April 1912. Umschlag zu 85. ^ KUsckeemarkt ^ — /^ulol^pien — au! 2>n!r u. Kupfer, ÄrickätrunAen fertigt in kervorrLAen^er -zusfükrunx Lusserst preiswert und selir scdnell: Küsctiee- Anstalt der Olilenrotd'zclien Uucli- druckerei, Oeorx Uictiter», Lrkurt. — Preise und Muster au! V^unsck! — Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband . -r- . . tz, . . M . , , ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgcnossen — der eigenen Lage — zu wirken ! und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch-// /nationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen!! beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D L. V. umfaßt z. Zt. 125000 Mitglieder, darunter etwa 3000 vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M. 1.50 monatlich. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. H. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungen: Di- Stellenvermittlung für den Buchhandel g!öm,er?.L7d7/Prinz^'!öü kostenfrei zur Besetzung offener Stelle» mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Erlangung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit LL>^!f d>" 2^°»°." bä?2 M°°«A Erste und einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Verflcherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die iinterstühungskasse bietet den Mitgliedern Lilfe in Fällen unverschuldeter Not Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. 4°/, Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskaffe (E. H. 98) gewährt Freizügigkeit für ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde- und Betriebskrankenkassen Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 26 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei und Heilmittel, 52 Wochen 28 Mk. wöchentliches Krankengeld, 375 Mk. Begräbnisgeld. Mitgliederzahl: 21000. Vermögen: 420 000 Mk. Summe der Kassenleiftungen seit 1899: über 3 Millionen Mk. Daneben bieten die Familien-Krankenkasse und die Familien-Kranken-Unter- Gelegenheit, auch Frau und Kinder in die Segnungen einer ausreichenden Krankenversicherung billig einzubeziehen. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrlen, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Höhere Handels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1300 Ortsvereinen des Zn- und Auslandes usw DerbandSsatzungen, StellenvermtttlungSpapiere. Satzungen der Kranken- und Begräbniskaffe wie der Familien-Kranken-Unterstützungskaffe umsonst durch die LesLäslZstelle aer veulschnalionale« vucbvanälungsgedilsenschasl. Leipffg.^L7w°'''