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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-04-18
- Erscheinungsdatum
- 18.04.1912
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. ^ 89. 18. April 1912. 47. llr. 4, ^xril 1912. 8. 49—64. 1975 ^ b Lpres. 41,8X28,5 ow. 4 8. 322 klia. Sprechsaal. Wann muffen Jahres-Abschlüffe handelsüblich fertiggestellt sein? (Vgl. Nr. 79, 85 und S8.> Der Jahresabschluß soll dem Kaufmann — also auch dem Buchhändler — eine Übersicht über seine pekuniären Verhält nisse an dem betreffenden Bilanztage geben. Kleine Abweichungen von den tatsächlichen Verhältnissen mag man durchgehen lassen, wenn durch sie weder der Gewinn bzw. der Verlust, noch die Liquidität des Geschäfts wesentlich berührt werden. So werden in den letzten Tagen des alten Jahres geschehene Ausgaben oft erst in den ersten Tagen des neuen Jahres verbucht, wenn sie ihrer Art nach in das neue Jahr gehören, um besondere Posten für »Vorausbezahlte Miete, Versicherungsprämien« und dergleichen in der Bilanz zu sparen. Umgekehrtes gilt für einzelne Ein- nahmen. Von derartigen kleineren und praktisch belanglosen Ab- weichungen abgesehen, muß jede umändernde Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse als Bilanzfälschung betrachtet werden. Schließt nun Herr F. Alt seine Bücher für den 31. Dezember ab, so müssen unter dem »Sortiments-Kreditoren-Konto« — auf gut hochdeutsch »Schulden an Verleger« — alle Rechnungs sendungen der betr. Verleger abzüglich etwaiger Rücksendungen und Zahlungen erscheinen, also kurzum alles das, was bei der kommenden Ostermesse mit den Verlegern zu verrechnen ist. Setzt nun Herr F. Alt in seine Bilanz die Schulden ein, die er nach beendeter Oster- bzw. Junimesse noch an die Verleger (für Lager gut, Überträge usw.) hat, so begeht er einen Verstoß gegen die Bilanzwahrheit, wenn er durch den Abschluß behauptet, daß dies seine Verbindlichkeiten am 31. Dezember gewesen wären. Während er am 31. Dezember vielleicht einige Zehntausend Mark an die Verleger schuldete, weist seine Bilanz nur einige Tausend Mark Verbindlichkeiten auf. Selbstverständlich muß nun auch der Lagerbestand gefälscht werden, und in der Bilanz muß er nach dem Werte des 31. Dezember ab züglich der Rücksendungen zur Messe und des etwa »blinden« Lagerguts erscheinen. Falsch wäre es in dem Altschen Falle, den Lagerbestand des 31. Dezember unverändert oder den Lager bestand nach der Ostermesse — also zuzüglich der »neuen« Rechnung — in den Jahresabschluß zu setzen. Für mich ist es selbstverständlich, daß Herr F. Alt in aller- bestem Glauben gehandelt hat, hoffentlich läßt er sich aber für die Zukunft eines Besseren belehren. Eine Bilanzfälschung liegt ferner vor, wenn ein Sortimenter zu Anfang des neuen Geschäftsjahres die Rechnungen an die Kundschaft pünktlich versendet und die daraufhin eingehenden Zahlungen ganz oder teilweise noch in das alte Jahr hinüber- nimmt. Für den Reingewinn macht es allerdings nichts aus, ob im Abschluß höhere Außenstände oder ein höherer Barbestand erscheint, die Liquidität des Geschäfts wird aber gröblich gefälscht. Eine Bilanzfälschung ist es namentlich, wenn ein Verleger für den 31. Dezember zwar abschließt, aber trotzdem durch die Verzögerung der Fertigstellung des Abschlusses noch die Ergebnisse der Ostermesse in seiner Bilanz berücksichtigt. Hier werden nicht nur die Außenstände bzw. Lagervorräte, sondern auch der Rein gewinn gefälscht. Zur Begründung wird oft eingewandt, daß die Ergebnisse beispielsweise der Ostermesse 1912 doch auf dem Bedingt- Umsätze des Jahres 191l beruhten und schon aus diesem Grunde in das Jahr 1911 noch hineingehörten, ganz abgesehen davon, daß das Jahr 1911 auch die Unkosten des Bedingtumsatzes tragen muß Das ist aber Spiegelfechterei, denn kein Verleger kann am 31. Dezember wissen, was er zur kommenden Ostermesse ab gesetzt haben wird. In den Abschluß gehören als Außenstände nur die Forderungen aus Lieferungen in fester Rechnung, was bedingt geliefert wurde, ist als Lagervorrat zu betrachten und demgemäß zu bewerten. Eine Bilanzfälschung begeht ein Geschäftsinhaber auch dann, wenn er Geldentnahmen aus dem Geschäft sich nicht belastet, ondern dafür einen »Zettel in die Kasse« legt. Hierdurch wird erreicht, daß die Privatentnahmen geringer und die Barbestände größer erscheinen. Einerseits erscheint damit die Liquidität des Geschäfts in besserem Lichte und anderseits der Geschäftsinhaber als soliderer und sparsamerer Mensch, als er wirklich ist; gerade bei Aufnahme eines Teilhabers ist dies nicht ohne Belang. Daß gerade im Buchhandel andere Verhältnisse als in den meisten anderen kaufmännischen Betrieben vorliegen, will ich Herrn F. Alt gern zugeben, daraus folgt aber lediglich, daß der Buchhandel eben nicht für den 31. Dezember, sondern bald nach der Ostermesse seine Bücher abschließen sollte. Der 30. Juni erscheint mir als der geeignetste Zeitpunkt. Der Sortimenter kann bis dahin die Verlegerkonten abgeschlossen und die »neue« Rechnung nachgetragen haben, die Kundenkonten werden sowieso ab geschlossen,auch lassensich jetzt die Forderungen an Behördenusw.sehr leicht ermitteln, da diese ja zum April abrechnen. Der Lagsr- vorrat ist verhältnismäßig gering und daher müheloser als zu irgend einer anderen Zeit aufzunehmen. Für die Verbindlichkeiten und Außenstände gilt für den Verleger Gleiches, der sichtbare Lagervorrat ist nach der Messe allerdings größer als vorher, aber trotzdem leichter aufzunehmen und vor allem zu bewerten, da der Verleger über Wert und Unwert seiner Verlagswerke jetzt ein klareres Bild als vorher hat. Hinzukommt, daß der Juli und August mehr Zeit und Muße für den Jahresabschluß bieten als der Januar und Februar. Berlin AVV. 52, den 16. April 1912. Hans St oll. Herr Friedlich Alt in Frankfurt hat in Nr 8ö des Börsen blatts die Meinung vertreten, daß buchhändlerische Betriebe, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, ihren Jahresabschluß nicht nach drei Monaten, sondern erst nach der Ostermesse fertigstellen können. Unsere Firma hat das Geschäfts jahr ebenfalls mit dem Kalenderjahr zusammengelegt, schließt aber spätestens im Laufe des März ab. Diesen frühen Abschluß ermöglichen wir dadurch, daß wir nicht die Ostermesse des be treffenden Geschäftsjahrs berücksichtigen, sondern die des ver gangenen Jahres. So war in dem Abschluß auf den 3l. Dezember 1911 nicht der Kommissionsabsatz von 1911, sondern der von 1910 enthalten. Die feste in Jahresrechnung notierte Auslieferung wird in einer Summe auf Verlags-Debitoren-Konto gebucht, während die in Kommission versandten Exemplare am 31. Dezember als unverkaufter Vorrat mit ausgenommen werden. Rechtlich wird sich dagegen wohl kaum etwas einwenden lassen, da diese Exemplare tatsächlich so lange als unverkauft betrachtet werden müssen, bis die Ostermeßabrechnung erledigt ist. Analog der Buchführung im Verlag muß der Sortimenter die festen Bezüge, deren Beträge auf den Verlegerkonten in einer besonderen Rubrik auszuwerfen sind, in einer Gesamtsumme auf Sortiments-Kredi- toren-Konto buchen. Der Absatz der Kommissionsware würde dann erst im darauffolgenden Jahre in die Bilanz eingestellt. Diejenigen Geschäfte, bei denen der jährliche Kommissions absatz keine zu großen Schwankungen aufweist, werden dieses System bevorzugen gegenüber einer Verzögerung des Abschlusses um rund sechs Monate. Der Zweck der Bilanz ist ja nicht nur der, Verlust oder Gewinn des vergangenen Geschäftsjahres nach zuweisen, sondern sie soll zugleich dem Inhaber oder Leiter des Geschäftes Fingerzeige geben, welchen Faktoren er für das kommende Geschäftsjahr seine besondere Sorgfalt zuwenden muß. Stuttgart, den 16. April 1912. vr. Alfred Druckenmüller i. Fa. I. V. Metzlersche Buchhandlung G- m. b. H.
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