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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1884
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- Deutsch
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3766 Nichtamtlicher Theil. §5 194, 20. August. Ich erlaube mir in Bezug darauf einige berichtigende Bemerkungen. Zunächst ist Ducos du Hauron erwähnt, der bereits im Jahre 1878 ein Werk „Maitö pratigus äs pdotoArapbis su eonlsurs" publicirt hat. Dazu bemerke ich, daß Ducos' Verfahren auf dem bereits von mir 1873 entdeckten und in den Photographischen Mit theilungen Nr. X. Se. 233 publicirten Prinzip beruht, photo graphische Schichten für jede beliebige Farbe empfindlich zu machen. Hinsichtlich der abfälligen Kritik, die Herr vr. Albert über mein Verfahren ausübt, bemerke ich, daß dieselbe nur auf meine allerersten Resultate und eine ziemlich unvollkommene Lichtdruck- reproduction Bezug nimmt, von den Fortschritten aber, die mein Verfahren gemacht hat, und über welche die Photographischen Mit theilungen berichten, gänzlich schweigt. Glücklicher Weise kann ich hier Andere statt meiner urtheilen lassen. So berichtet das Protokoll der Sitzung des Vereins zur För derung der Photographie vom 6. Juni (Photographische Mitthei lungen XXI. Se. 71): „Ferner kommt zur Vorlage eine von vr. Albert in München eingesandte Farbentafel nebst zwei Reproductionen derselben. Die eine rührt von vr. Albert selbst her und ist mittelst dessen farbenempfindlichen Verfahrens gemacht, und die andere von Prof. Vogel. Letztere gibt die Farbentafel, wie allgemein anerkannt wird, wesentlich richtiger wieder als erstere. An Schärfe und Reinheit lassen die Bilder nichts zu wünschen übrig." Ferner das Protokoll der Sitzung vom 20. Juni (ebd. Se.83): „Die zweite Vorlage zeigt eine 30 Cm. große Reproduction des viel besprochenen neuesten Menzel'schen Bildes: Der Markt in Verona, einmal ausgenommen mit einer gewöhnlichen Gela tineplatte, und einmal mittelst Azalingelatine Die erste Auf nahme zeigt grell weiße Lichter ohne Modulation neben pech schwarzen Schatten ohne Zeichnung. Einzelne Theile des Bildes sind gar nicht gekommen und bilden todte schwarze Flächen; andere, wie der blaue Himmel, die Ferne, sind total überexponirt. Anders zeigt sich die zweite Aufnahme. Hier haben wir richtig getönte Lichter voller Modulation nebst gut durchgezeichneten, vollständig angemessenen Schatten. An Stelle der schwarzen todten Stellen der ersten Aufnahme sehen wir hier eine detail reiche Zeichnung. Auffällig sind namentlich die ganz durch gearbeiteten Köpfe an Stellen, wo die alte Aufnahme nur schwarze Flecke zeigt. Reinheit und Schärfe lassen nichts zu wünschen übrig und wird das Resultat von der Versammlung in vollem Maße anerkannt." lieber dieselben Aufnahmen schrieb mir Professor Menzel, dessen Urtheil vor Allem ausschlaggebend sein dürfte, unter dem 9. Juli wie folgt: „Glücklicherweise traf Ihre prächtige und freundliche Sen dung mich noch zu Hause. — Allerschönsten Dank! Welch' großer Unterschied gegen das, was bisher zu erreichen war. — Wo das Geleistete so evident auftritt, da soll es noch der Bestätigung be dürfen?" Es geht daraus wohl zur Genüge hervor, daß mein Ver fahren doch etwas mehr als „Laboratoriumsproduct" ist. Berlin, August 1884. Prof. vr. H. W. Vogel. Miscellen. Reform im Titelwesen der Bücher! — Auffallend ist es, daß zuweilen die Nächstliegenden Gedanken zur Vereinfachung vieler Arbeiten, namentlich zur Herbeiführung einer möglichst ein heitlichen Form dieser Arbeiten, erst nach Jahrzehnte langen Placke reien durch die einfachsten Mittel zur Ausführung gelangen. Am meisten aber ist es zu verwundern, daß gerade im Bücherwesen, in der Wissenschaft, was die Praxis anlangt, ein Gebiet fast völlig brach liegt, welches, richtig cultivirt, für einen großen Theil des Publicums, namentlich aber für Buchhändler und Bibliothekare eine wesentliche Erleichterung in vielen Arbeiten herbeizuführen geeignet erscheinen dürfte; ich meine die in die Praxis übertragene, eine möglichst einheitliche Form der Büchertitel an- strcbende Systematik der Wissenschaft. So wenig nach Linns's unsterblichen Verdiensten um eine feste Gliederung der Naturwissenschaft das große Gebiet derselben noch als unübersehbar bezeichnet werden darf, ebenso wenig darf für den Bibliothekar oder Buchhändler vom Fach bei oder auch trotz der vorhandenen ca. 40 Systeme der Wissenschaft davon die Rede sein, daß das gesammte Gebiet der Wissenschaft unübersehbar sei. Trotz der leider noch so höchst schwankenden Systematik stehen wenigstens die einzelnen Disciplinen der Wissenschaft im All gemeinen fest. Dennoch liegt bis auf den heutigen Tag die Gesammtheit der Literatur, wenigstens gar manchem Laien, wie ein wildes Chaos vor Augen. Es sind verschiedentlich, zunächst freilich nur zum Nutzen für Bibliotheken und Buchhändler, Projecte für einheitliche Zettel kataloge aufgetaucht; leider aber ist bis heute keines derselben zur Ausführung gelangt. Man kann indessen das Uebel tiefer an der Wurzel angreifen. Ein großer Gewinn wäre es schon, wenn jeder Autor und Verleger eines neu erscheinenden Buches sich entschließen könnte, statt eines gesuchten, oft den Inhalt des Buches kaum ver- rathenden Titels, der Systematik der Wissenschaft und der Biblio graphie in der Weise Rechnung zu tragen, daß klar und deutlich der Inhalt des Buches zum womöglich alleinigen Schlagwort des Titels erhoben würde. Decken sich Inhalt und Schlagwort nicht ganz, so würde natürlich ein beliebiger umschreibender Zusatz frei stehen. Dem Verleger müßte hier gewissermaßen ein Machtwort eingeräumt sein. Und sollte einmal ein Mißgriff geschehen, so möchte es getrost heißen: „Wir sind allzumal Sünder und er mangeln des Ruhmes." Möchte mein Vorschlag eine gute Statt finden! Allen literar historischen, speciell buchhändlerischen, bibliographischen und biblio thekarischen Blättern würde ich für gefällige Verbreitung, event. Befürwortung meines Vorschlags zu Dank verpflichtet sein. Leipzig, 12. August 1884. Hans Ellissen. Berlin, 16. August 1884. In dem Beleidigungsprozeß des Schriftstellers Ludwig Pietsch gegen den Herausgeber des „Schalk", Friedrich Thiel, wegen des dem Ersteren gemachten Vorwurfes der Bestechlichkeit als Bücherrecensent der Vossischen Zeitung, erkannte das Schöffengericht gegen Thiel auf 500 Mark Strafe oder 50 Tage Gefängniß. Das Gericht erachtete in der Urtheilsbegründung die geschäftliche Verbindung des Klägers mit einer Verlagsbuchhandlung zum Zwecke der Lieferung eines lobenden Essays für ein buchhändlerisches Circular für incorrect, weil sie geeignet sei, die spätere Recensententhätigkeit desselben Aktors bei dem gleichen Buche zu beeinflussen und die freie Kritik zu behindern. ib Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch- druckerkuust — Biographisches — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Ver lagsvertrag — Mittheilungcn zur Büch erkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftstellern undVerlegern — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buch handels finden willkommene Aufnahme und angemessene Honorirung. — Die gewöhnlichen Einsendungen aus dem Buchhandel werden nicht honorirt.
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