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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-03-20
- Erscheinungsdatum
- 20.03.1912
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 66, 20. März 1912. Nichtamtlicher Teil. -L-oriendlott K. v. Llichn. vuchhanbel. 3609 Kleine Mitteilungen. Auch ein Beitrag zum Kapitel Buchhandel und Volks bildung. — Wie oft der Kampf gegen die Schundliteratur von Angehörigen anderer Berufe als Aushängeschild für rein geschäft liche Zwecke benutzt wird, mögen die nachstehend im Auszuge ab gedruckten, an ein Leipziger Kommissionsgeschäft gerichteten Briefe beweisen. Sie lassen es verständlich erscheinen, wenn weite Kreise des Buchhandels verlangen, daß sich die Verfechter solcher An schauungen erst einmal über das Woher und Wohin legitimieren und wenigstens den kleinen Befähigungsnachweis für ihre Auf gabe und die Art, wie sie die neuentdeckten Bedürfnisse befriedigen wollen, erbringen. Eines Kommentars bedürfen die Briefe nicht, wohl aber ist der Hinweis nicht überflüssig, daß die vor kurzem ausgestellten Grundsätze für die Aufnahme in das Buchhändler- Adreßbuch doch etwas mehr sind als eine bloße Marotte kreis- und ortsvereinlicher »Rabattpensionäre«. »Im Jahre 1910 richtete ein Hochwasser im Kinzigtale einen bedeutenden Schaden an. Auf meine Anregung leitete der Stadtrat dahier eine Sammlung ein und vertrieb die Werke vr. Hansjakobs, eines Sohnes hiesiger Stadt, zugunsten der Ge schädigten. Das Unternehmen hatte einen guten Erfolg, wie Sie aus dem als Drucksache übersandten Rechenschaftsbericht zu ersehen belieben. Man schloß die Sammlung auf 1. Januar 1911 ab, ebenso den Büchervertrieb. Das günstige Ergebnis hatte aber zur Folge, daß man den Büchervertrieb für andere gemein- nützige Zwecke fortsetzte; hiergegen erhoben aber die Buch händler Einsprache, so daß auch dieser Vertrieb mit Ende des Jahres 1911 einzustellen war. Der gemeinnützige Verein, dessen Schriftleiter ich bin, übertrug nun den Weitervertrieb mir. Da der Vertrieb der Hansjakob-Werke allein für sich einen nennens werten Gewinn nicht einbrachte, habe ich mich entschlossen, unter der Firma »Deutsches Buchhandelsinstitut gegen die Schund literatur« auf eigene Rechnung neben den Hansjakob-Büchern auch andere gute Bücher zu vertreiben (auf demselben Wege wie seither, das ist durch gedrucktes Angebot.) Ich möchte Sie mit diesem ersuchen, meine Aufnahme in den Börsenverein Deutscher Buchhändler zu veranlassen und mir mitzuteilen, ob Sie bereit wären, die Ihnen von mir überwiesenen Bücher bestellungen zu erledigen und unter welchen Bedingungen. Ich gehe bei dieser Anfrage von der Unterstellung aus, daß es in Leipzig möglich ist, eine Bücherbestellung zu erledigen, ohne ein so großes Lager zu errichten, wie dies hier der Fall sein dürfte, da man in Leipzig wohl alle Bücher alsbald be kommen kann. Den Bestellern würde jeweils mitgeteilt, daß den selben die bestellten Bücher von Ihnen zugehen, damit keine un nötigen Reklamationen entstehen. . . .« »Für Ihre geschätzten Ausführungen vom .... danke ich Ihnen bestens. Dem Eintrag der Firma Deutsches Buchhandels- Institut gegen die Schundliteratur, für welche ich eine praktischere Bezeichnung bis jetzt nicht finden konnte (noch genauer wäre vielleicht Deutscher Bücher-Versand ), in das Handelsregister stehen Schwierigkeiten im Wege, die ich nicht beseitigen kann. Indessen wird mir von Fach leuten, mit denen ich inzwischen Rücksprache genommen habe, bestätigt, daß die Aufnahme in den Börsenverein zu dem gedachten Büchervertriebe überhaupt nicht erforderlich sei, viel mehr meine Aufnahme in das Buchhändler-Adreßbuch genüge, die durch jeden Kommissionär bewirkt werden könne. Ich möchte Sie nun bitten, mir mitzuteilen, ob der Eintrag in das Adreßbuch (Schulz) durch Sie erfolgen kann, und in welcher Weise Sie sich den weiteren Geschäftsverkehr denken. Da jeder Buchbinder nebenbei auch Buchhändler sein kann wie auch jeder Inhaber eines Schreibwarengeschäfts, sollte es doch m. E. auch möglich sein für einen Beamten, in der dienstfreien Zeit den Buchhandel zu betreiben, gleichviel auf welche Art, durch schrift liches oder mündliches Angebot (Bücherreisender). IM. Die Bezeichnung »Institut« ist keine unrichtige, da die Sache eine Einrichtung ist, die ursprünglich von der Stadtver waltung ausging.« Volksbildung und Bahnhofsbuchhandel. — Die König lichen Eisenbahndirektionen in Preußen sind durch Ministerial- Börscnblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. erlaß vom 17. Februar 1912 auf die Förderung des Absatzes guter billiger Bücher durch die Bahnhofsbuchhandlungen hingewiesen worden. Damit diese Schriften hinter anderen teueren, an denen die Bahnhofsbuchhändler mehr verdienen, in der Auslage nicht zurücktreten, soll auf guten billigen Lesestoff die Aufmerksamkeit der Reisenden gerichtet werden. Dies soll dadurch geschehen, daß für die gute Lektüre eine besondere Abteilung in der Auslage der Bahnhofsbuchhandlungen mit entsprechender Aufschrift eingerichtet und für ihre Feilhaltung an den Zügen gesorgt wird. Technische Bolksbibliotheken. — Herr Ingenieur Emil Junk in Wien schreibt uns: »Ich lese eben in Nr. 63 Ihres geschätzten Blattes die Mit teilungen, die Ihr Berliner Mitarbeiter an eine Notiz*) knüpft, die ich in »Technik und Wirtschaft« veröffentlicht habe. Ich könnte da leicht in den Verdacht kommen, die Berliner Volksbibliotheken überhaupt angegriffen zu haben. Ich lege nun großen Wert darauf, festzustellen, daß ich die Institution und Orga- nisation der Berliner Volksbibliotheken im ganzen für ausgezeichnet halte und sie hier in Wien, wo immer die Sprache darauf kommt, als Muster hinstelle. Meine Notiz sollte lediglich die Aufmerksamkeit der Maßgebenden auf die technischen Abteilungen der Bibliotheken lenken, und ich meinte nicht einmal die im Stadtzentrum als vielmehr die an der Peripherie gelegenen Bibliotheken, weil gerade diese in Industrie vierteln liegen.« Schwindel mit gefälschten Silhouette«. — Von der Fa Gilhofer L Ranschburg in Wien geht uns unterm 18. März die nachstehende Warnung mit der Bitte um Aufnahme zu: »Eine sehr gefährliche Gaunerbande, deren Sitz sich wahr scheinlich in Wien befindet, befaßt sich seit längerer Zeit mit der Anfertigung und dem Vertriebe von gefälschten Silhouetten berühmter Persönlichkeiten. Die Fälschungen erstrecken sich so ziemlich über alle Gebiete, die einen schwunghaften Handel mit diesen Sachen ermöglichen. Es waren ursprüng lich solche von Adelsversonen, später solche von Dichtern, und neuerdings tauchen solche von Musikern auf. Es werden ganze Bücher und Hefte auf diese Art zusammengestellt und mit ge fälschten Widmungen und Autographen versehen. Zum Beispiel wurde vor einigen Monaten ein derartiges kleines Büchlein mit Silhouetten aus dem Goethekreise in Vertrieb gesetzt und unseres Wissens auch mehrfach verkauft. Neuerdings tauchen ganze Bücher und Sammlungen mit Widmungen von Mozart, Beet hoven, Rossini und anderen Komponisten auf. Wir er halten zwei diesbezügliche Mitteilungen aus Italien, da sich die Fälscher bei diesen Objekten eines Stempels bedienen: »Sammlung Lanna«. In früheren Fällen wurden, wie man uns mitteilt, auch Stempel der Firma Müller L Co., Amsterdam, zu diesem Zwecke mißbraucht. Es scheint, daß die Fälscher sehr reüssieren und zahlreiche Privatleute und auch Händler hineinlegen und, hierdurch ermuntert, immer weitere Kreise für den Absatz ihrer Falsifikate suchen. Wir sehen uns daher veranlaßt, vor allem in dieser Form eine Warnung an alle unsere Kollegen zu erlassen, damit sie derartige Erzeugnisse nicht kaufen, sondern womöglich zu der Habhastmachung der Schwindler und Fälscher das ihrige beitragen.« Journalisten in literarischen Sachverständigenkammern. — Bei den letzten literarischen Prozessen ist mehrfach Klage darüber geführt worden, daß zu den Vertretungen, die als Sach verständige gehört werden, Journalisten nicht hinzugezogen sind. Demgegenüber wird folgendes mitgeteilt. Bei den Reichstags beratungen im Jahre 1909 wurde an die Reichsregierung das Ersuchen gerichtet, darauf hinzuwirken, daß in die Sachverständigen kammern für Streitigkeiten über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst auch praktische Journalisten be rufen würden. Die Errichtung dieser Kammern beruht auf einer Bestimmung des Urheberrechtsgesetzes vom 19. Juni 1901, nach der in allen Bundesstaaten solche Sachverständigenkammern bestehen sollen; Technische Volksbibliotheken: »Technik und Wirtschaft«, 1912, Nr. T 470
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