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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.12.1876
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1876-12-27
- Erscheinungsdatum
- 27.12.1876
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- Deutsch
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2S8, 27. December. Nichtamtlicher Theil. 4791 den Verlegern seiner Ausstellungsgegenstände in direkten Verkehr zu treten, um für sich die gleichen Nettopreise zu erzielen, welche die Sortimentsbuchhändler von den Verlegern notirt erhalten, doch ließen die Verleger sich darauf nicht ein, weil sie sehr richtig erkann ten, daß sie einen Verstoß gegen die volkswirthschastliche Moral be gehen, durch den sic nur sich selbst schaden, wenn sie einer Staatsanstalt helfen, uns das Geschäft zu verderben. Die Erfahrung, daß die Verleger ihr Interesse nicht von dem unfern trennen könnten und würden, vermochte aber noch nicht das königl. Kreismagazin zu überzeugen, daß gänzliche Enthaltsamkeit von jedem Eingriff in den Handel das einzig Richtige sei, vielleichr auch war man über zeugt, wollte aber doch suchen, einen Vortheil von einigen Procen- ten zu erringen, und so griff man zu dem Auskunftsmittel der eben geschilderten Lieserungsverträge. Die Firmen, mit welchen das königl. Kreismagazin in solchem Vertragsverhältniß steht, sind uns als solid wie als concurrenzsähig bekannt, und werden unzwei felhaft möglichst weitgehende Rabattsätze zugestanden haben; doch ist das königl. Kreismagazin, da es nur mit diesen wenigen Firmen verhandelt und die übrigen, bei denen es die Bereitwilligkeit zur Abgabe einer Provision vielleicht nicht voraussctzte, ungefragt gelassen hat, noch keineswegs in der Lage zu wissen, ob die auf diese Weise erzielten Vergünstigungen in der That die höchsten erreichbaren sind, es hat also schon aus diesem Grunde kein Recht zu der Behauptung, daß den Interessenten nur durch seine Ver mittlung die niedrigsten Preise gesichert werden können. Das königl. Kreismagazin mußte sich dieser Nichtberechtigung bewußt sein, als es mit dieser seiner Behauptung vor die Oeffentlichkeit trat, es mußte sich derselben umsomehr bewußt sein, als es von allen durch seine Hände an die betreffenden Buchhandlungen gelangenden Aufträgen einen bestimmten Provisionssatz für sich in Anspruch nimmt. Das königl. Kreismagazin mußte sich sagen, daß die Buchhandlungen, mit denen es Verträge abgeschlossen hat, den Gemeinden, Schulbehörden re. noch genau um diesen Prozent satz billigere Preise stellen können, wenn die Gemeinden, Schul behörden re. ohne die Dazwischenkunft des königl. Kreismagazins, Aufträge ertheilen; es mußte sich ferner sagen, daß alle Buch handlungen, mit denen cs nicht im Vertrage steht, in der Lage sind, nicht nur die gleichen Rabattsätze zu gewähren, welche das königl. Kreismagazin vermittelt, sondern höhere bewilligen können, »veil sie dem königl. Kreismagazin keine Provi sion zu vergüten haben. Auch konnte es dem königl. Kreismagazin nicht unbekannt sein, daß alle Lehranstalten und Lehrer schon von jeher bei den Buchhandlungen besondere Vergünstigungen zu ge nießen Pflegen. Das königl. Krcismagazin ist also mit einer für uns nachtheiligen Behauptung öffentlich aufgetreten, deren Berech tigung es darzuthun nicht im Stande sein dürfte. Diese Berech tigung wäre vorhanden, wenn das königl. Krcismagazin die Preise kennen würde, welche jede einzelne der von ihm nicht gefragten Buchhandlungen den Gemeinden, Schulbehörden rc. für die be treffenden Artikel zu stellen gewöhnt ist, und wenn diese Preise sich tatsächlich und durchgehends höher erwiesen, als diejenigen, welche es mit seinen Vertragsgenossen vereinbart hat. Das königl. Kreis magazin kennt aber ebensowenig diese erst erwähnten Preise, als es seine eigenen Nettopreise, d. h. die Nettopreise derjenigen Firmen bekannt gibt, mit denen es Verträge abgeschlossen hat. Das königl. Kreismagazin darf sich nicht beschweren, wenn ihm diese Schweig samkeit über die Nettopreise im Zusammenhalte mit der Behaup tung, diese seien die niedersten, von Jedermann in der ungünstigsten Weise ausgelegt wird. Wenn wir aber auch zu Gunsten des königl. Kreismagazins annehmen wollen, dasselbe stelle diese Behauptung nicht gerade in der wirklichen Absicht uns zu schädigen auf, so wird uns doch diese Annahme wieder bis zur Unmöglichkeit erschwert durch die Betrachtung, daß das königl. Kreismagazin nicht bei dieser einen Behauptung stehen bleibt, sondern gleichzeitig, an erster Stelle die noch viel weiter gehende, für uns viel verletzendere, auszu sprechen sich nicht scheut, daß nur wer bei ihm, dem königl. Kreis magazin, bestelle, die Gewißheit erlange, auch die beste Waare geliefert zu erhalten. Das heißt also mit andern Worten: „Wer sich nicht an das königl. Kreismagazin wendet, sondern zum Buch händler geht, läuft Gefahr, schlechtere Waare theuer bezahlen zu müssen, während er durch das Kreismagazin allein sicher sein kann, beste Waare um billigsten Preis zu erhalten", und darin liegt eine durch nichts zu begründende oder zu entschuldigende Verdächtigung der Buchhandlungen, selbst derjenigen, mit denen das königl. Kreis magazin im Vertragsverhältniß steht, denn auch bei diesen ist nach dem königl. Kreismagazin der Besteller der Gefahr „theurer und schlechter" ausgesetzt, wenn er sich unmittelbar an sie wendet. Würde Jemand von uns mit ähnlicher Reclame für sein Geschäft öffentlich aufzutrcten wagen, so müßte er sich gefallen lassen, dies von seinen Concurrenten wie vom Publicum, und sicher auch von den Herren Verwaltungsräthen des königl. Kreismagazins als unreelle An preisung bezeichnet zu sehen. Wenn aber eine Staatsanstalt wider besseres Wissen in solcher Weise einen ganzen Stand angreift, um ihm den Handel mit einer großen Reihe der für ihn besonders wich tigen Artikel (denn gerade die Schulartikel gehören zu den für uns wichtigsten) aus den Händen zu winden, so ist das schwer zu qualifi- ciren. Auss tiefste müssen wir beklagen, daß die königl. Kreisregie rung der Handlungsweise des königl. Kreismagazins ihre empfeh lende Sanction ertheilt hat, denn es ist dabei auch noch ganz beson ders zu beachten, daß die feierliche amtliche Forni, in welcher den Gemeinden, Schulbehörden rc. der Katalog mit seinem Vorwort be kannt gemacht wurde, bei diesen Kategorien in der Regel als Befehl aufgesaßt wird, die einschlägigen Artikel einzig durch das königl. Kreismagazin zu bestellen; es ist ferner notorisch, daß das königl. Kreismagazin sich keineswegs auf die in seinem (nun bereits Jeder mann zugänglichen und auch die Dienste des königl. Kreismagazins Jedermann ausdrücklich anbietenden) Kataloge verzeichnten Artikel beschränkt, sondern auch, wie sich das ja fast von selbst macht, die Lieferung anderer vermittelt und dabei von der königl. Kreisregie rung thatkräftig gefördert wird, wie sich aus einein bestimmten Falle entnehmen läßt. Als nämlich vor kurzem in allen gewerblichen Fort bildungsschulen ein in Essen erschienenes Lehrbuch zur Einführung kam, wurde dies, wie wir genau wissen, einer Gemeinde vom betref fenden königl. Bezirksamtc (vermuthlich also allen in Frage kom menden Gemeinden von ihren Bezirksämtern) mit der Weisung mitgetheilt, der Bedarf von diesem Lchrbuche sei vom königl. Kreis magazin zu beziehen. Auf diese Weise geschieht es, wie constatirt werden kann, daß langjährige Kunden, die wir stets zu ihrer Zu friedenheit versorgt haben, sozusagen auf obrigkeitlichen Befehl uns entfremdet und einigen unserer Concurrenten zugeführt werden, ohne dadurch für sich oder die ihnen unterstehenden Anstalten einen Vortheil zu erreichen. Daß ein solcher Zustand, abgesehen von der uns entstehenden Schädigung, für uns höchst widerwärtig ist, bedarf nicht erst der Erwähnung; er ist aber nicht allein das, sondern er ist auch unverträglich mit der volkswirthschaftlichen Regel, wonach der Staat nicht den Steuerzahlern mit den von diesen selbst hergegebe nen Mitteln Concurrenz machen darf; er ist unverträglich mit dem Grundsätze der freien Concurrenz, denn es wird eine beträchtliche Anzahl von Artikeln monopolisirt durch die Hand eines Concurren- tcn, der bei seinem Geschäftsbetriebe nichts zu riskiren hat, dessen Geschäftslasten vielmehr wir selbst mit tragen müssen. Wir setzen unser Vermögen und unsere physische wie geistige Kraft für den soliden Betrieb unserer Geschäfte und die Erhaltung unserer Be- steucrungsfähigkeit ein; wir arbeiten mit aller Anstrengung, um ! uns das Vertrauen unserer Künden, von denen wir leben, zu er- 6S9»
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