Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.12.1876
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- 1876-12-27
- Erscheinungsdatum
- 27.12.1876
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halten, und die mehr als hinreichende, scharfe Concurrenz unter uns selbst sorgt dafür, daß die Preise für unsere Waare die denkbar niedersten sind; das königl. Kreismagazin dagegen zahlt keine Steuern, erhält seine Localitäten durch die Munificenz der Stadt vertretung unentgeltlich, seine beträchtlichen Verwaltungskosten müssen wir selbst mit bezahlen, während keiner seiner Leiter irgend ein persönliches Risico dabei hat — gewährt es aber trotz alledem die Vortheile, welche es verspricht? Auf demjenigen Gebiete, wo es uns angreift, sicher nicht; es ist den Beweis schuldig, daß es billigere Preise vermitteln kann, als wir im gleichen Falle stellen, und cs ver schafft seinen Bestellern keine bessere Waare, als wir liefern, kann ' sie nicht besser verschaffen und weiß, muß wissen, daß es sie nicht besser verschaffen kann, auch selbst wenn es vielleicht die von ihm engagirten Buchhandlungen in jeder Einzelnheit überwacht (was aber kaum der Fall sein wird), denn bekanntlich entnehmen dieselben die betreffenden Artikel durchweg aus den gleichen Bezugsquellen wie wir auch, nämlich von den Verlegern, und das königl. Kreis magazin wird doch wohl selbst nicht glauben, daß die Verleger für die von ihm beauftragten Buchhandlungen besonders gute Exemplare der betreffenden Artikel in Bereitschaft halten, bessere als für sonst Jemand. Wir können und werden die Herausforderung des königl. Kreismagazins nicht mit Stillschweigen beantworten, wir dürfen das um unserer Ehre und Existenz willen nicht, sondern müssen und werden mit allen gesetzlichen Mitteln gegen die Versuche, uns auf einem ausgedehnten Gebiete den Boden unter den Füßen wegzu ziehen, ankämpfen. Wir vertrauen, daß der hohe Landrath, als er das Jnslebentreten des königl. Kreismagazins ermöglichte, über haupt keine Concurrenz des Staates gegen die Steuerzahler hat schaffen wollen, am wenigsten aber eine Concurrenz, welche als Hilfsmittel die Verdächtigung in amtlicher Form anwendet, wir stellen daher die gehorsamste Bitte, der hohe Landrath, von dessen Entschließungen ja die ganze Existenz des königl. Kreismagazins bedingt ist, wolle seinen vollen Einfluß dahin geltend machen, daß dieses königl. Kreis magazin sich fortan jedes Eingriffes in den Handel mit Buch händler-Artikeln, also auch jeder Annahme von Bestellungen enthalte, den Handel vielmehr einzig der freien Concurrenz der dafür besteuerten Geschäftsleute überlasse. Durch die freie Concurrenz werden mit vollster Sicherheit jederzeit die denkbar niedersten Preise erzielt, während von besserer oder geringerer Qualität bei unfern Artikeln im Allgemeinen ja eigentlich gar keine Rede sein kann, da in der Regel jedes Exemplar dem andern gleich ist und etwaige zufällige Mängel an einem einzelnen jeden Augenblick erkannt und beseitigt werden können. Wir erachten die freie Concurrenz am unparteiischsten dann ge währleistet, wenn das königl. Kreismagazin sich mit Entgegennahme von Bestellungen gar nicht ferner befaßt, dagegen in seinem Aus stellungslocal wie in seinem Kataloge, beziehungsweise durch eine Nachtragserklärung zum Kataloge ausdrücklich bekannt gibt, daß alle soliden Buchhandlungen Bayerns Aufträge auf die betreffenden Artikel ausführen. Die jetzigen bezüglichen Sätze wären aus dem Vorworte des Kataloges zu entfernen, und selbstverständlich müßte sich das königl. Kreismagazin des in keiner Weise zu rechtfertigenden Anspruches auf eine Provision begeben. Wir wollen gern anerkennen, daß das königl. Kreismagazin in seiner Eigenschaft als Pädagogische Mustersammlung für die ge deihliche Entwickelung des Schulwesens von sehr ersprießlichen Folgen sein kann, dagegen sprechen wir ihm unbedingt das Rechtab, mit unfern Artikeln irgendwie Geschäfte zu machen, sei es nun in Form directen Handels oder in Form der Vermittelung gegen Pro vision. Die königl. württembergische Regierung unterhält eine solche Sammlung, greift aber in keiner Weise in den Handel ein, und er reicht so nicht nur ihre Zwecke für die Schule, wie deren blühender Zustand in jenem Staate darthut, sondern fördert auch den Buch handel in ihrem ganzen Lande, indem sie ihm die vollständig freie Concurrenz für seine Artikel überläßt. Wenn man uns vielleicht einwenden will, daß der durch das königl. Kreismagazin vermittelte Umsatz in den betreffenden Artikeln zur Zeit noch zu unbedeutend sei, um uns ernstlich zu schädigen, so erachten wir dagegen, daß die Ersparungen, welche angeblich den Gemeinden, Schulbehörden rc. durch die Vermittelung des königl. Kreismagazins verschafft werden, und die dem königl. Kreismagazin selbst zuflicßende kaum neunenswcrthe Provisionssumme von wenig über 200 Gulden zur Zeit finanziell auch gar nicht so ins Gewicht fallen können, um deswegen die Mißachtung unserer Rechte als Steuerzahler fortbestehen zu lassen; je mehr aber die Provisions summe, wenn die im osficiellen Programme des königl. Kreismagazins verschiedentlich angedcuteten Hoffnungen auf Ausdehnung seiner Geschäfte sich erfüllten, wachsen würde, um so mehr würde den Ge meinden, Schulbehörden rc. eben durch diese Provision an möglichen Rabattvergünstigungen entzogen, und um so mehr würde der Buch handel durch die Monopolisirung vieler seiner Artikel gefährdet. Es kann aber nicht im Interesse des Staates liegen, diesem Stande, dessen Händen zum nicht geringen Theil die Wahrung der geistigen Interessen des Volkes anvertraut ist, die Existenz zu verkümmern, dergestalt, daß er um des täglichen Brotes willen in der Lösung seiner höhern sittlichen Aufgaben gestört würde. Schließlich können wir nicht umhin, auch noch des Hinweises auf den königl. Central-Schulbücher-Verlag zu gedenken, der sich im Programm des königl. Kreismagazins Seite 5, Zeile 32 bis 36 findet, nach welchem letzteres auf dem Gebiete der Lehrmittel an strebt, was der königl. Central-Schulbücher-Verlag auf dem der Lernmittel sei. Da nun der königl. Central-Schulbücher-Verlag keineswegs eine Concentration der Lernmittel im Sinne des königl. Kreis- magazins, sondern eine Verlagsbuchhandlung ist, welche lediglich ihre eigenen Erzeugnisse absetzt, so scheint das königl. Kreismagazin, welches auf Seite 13 seines Kataloges unter Nr. 31 sogar schon einen künftigen Verlagsartikel aufführt, neben seinem sonstigen Geschäftsbetriebe auch noch eine Verlagsbuchhandlung errichten und sich dabei den königl. Central-Schulbücher-Verlag zum Vorbild nehmen zu wollen. Dabei übersieht man aber, daß der königl. Central-Schulbücher-Verlag längst aufgehört hat, Staatsanstalt zu sein, vielmehr seit einer Reihe von Jahren ein reines Privat unternehmen ist, welches gegen Zahlung einer jährlichen Pacht summe zur Führung der osficiellen Firma berechtigt ist: man über sieht, daß gerade solange als der königl. Central-Schulbücher-Verlag Staatsanstalt war, die von ihm verlegten Schulbücher sehr wesent lich mit beigetragen haben, um die traurigen Zustände im Schul wesen herbeizuführen, zu deren Beseitigung das königl. Kreismagazin nach seinem Programm eines der Hilfs mittel sein will.*) Die zum Theil sehr guten Schulbücher, welche der königl. Central-Schulbücher-Verlag aufzuweisen hat, ver danken ihre Entstehung erst den Jahren, seit welchen der Staat die Anstalt in Privathände gelegt hat. Wir nahen uns dem hohen Landrathe mit dieser unserer ge horsamsten Vorstellung und Bitte nicht nur in unserm eigenen, sondern zugleich im Namen von gegen 90, also fast sämmtlichen *) Dieser gesperrte Satz sollte, um völlig klar zu sein, eigentlich lauten: „welche das königl. Kreismagazin in seinem Programme beklagt und zu deren Beseitigung es eines der Hilfsmittel sein will." Die Unterzeichner der Eingabe.
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