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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1876
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1876-11-22
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1876
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18761122
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Erscheint Üuber Sonntags täglich, — Bis früh g Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme, Beitrage für das Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum de» BörsenvcreinS der Deutschen Buchhändler. .,v°' 271. Leipzig. Mittwoch den 22. November. 1876. Nichtamtlicher Theil. Nochmals in Sachen unseres Untcrstützungsvereins. Die Betrachtungen im Münter'schen „Suchblatt" über den Nnterstützungsverein verdienen doch noch eine weitere Beleuchtung. Dieselben tragen in Nr. 90 des „Suchblattes" die Ueberschrift: „Almosen oder erworbene Rechte?" Das „Almosen" ist bereits mit Grund in Nr. 269 d. Bl. zurückgewiesen. Almosen ist die einem Dürftigen gereichte Einzel-Gabe, zu deren Rückgabe der Empfänger nie verpflichtet ist; unser Verein leistet Unterstützungen, die den Empfänger in vielen Fällen über die Tage der Noth, der Krankheit, des unverdienten Mißgeschickes, die über einen Jeden kommen können, forthelfen sollen und sehr oft fortgeholfen haben. Das Wort „Almosen" hat nicht nur etwas Demüthigendes, wie es charakterisirt ist, sondern geradezu an dieser Stelle etwas absichtlich Gehässiges, und das verdienen Diejenigen am wenigsten, welche ohne Schuld die Mittel unseres Vereins in Anspruch nehmen mußten! Nun sagt die Ueberschrift: „Almosen oder erworbene Rechte?" Man sollte hiernach annehmen, Hr. Münter plaidirte, da er die von dem Vereine gewährten Unterstützungen bekämpft, nun dafür, daß der Verein seine Statuten und Einrichtungen dahin ändern solle, seine Mittel nicht ferner zu Unterstützungen zu verwenden, sondern zur Gründung einer allgemeinen deutschen Buchhändler-Kranken- und Jnvalidencasse herzugeben, an welche Jeder Ansprüche zu machen durch seinen Beitrag das Recht erwirbt. Aber nein; das sieht Hr. Münter trotz seines „oder" wohl ein, daß der Verein seine ihm von den Angehörigen des Buchhandels ausdrücklich auf seine Statuten hin und für die Zwecke der Unterstützung gewor denen Mittel und seine Fonds nur für diese Zwecke verwenden darf, und daß es mehr als Leichtsinn — daß es eine unerhörte Grausamkeit wäre, der wahrlich nicht kleinen Zahl von Unglücklichen, welche mit ihrer ganzen Existenz auf die Unterstützungsmittel des Vereins angewiesen und gar nicht in der Lage sind, durch ihre Beiträge sich Rechte an einer Jnvalidencasse zu erwerben, diese Unterstützun gen zu entziehen; — dennoch aber spricht er für eine Umwandlung der Statuten des Vereins in der Richtung der von ihm empfohlenen Jnvalidencasse mit dem naiven Hinzufügen: „daß solche Umwand lung durchaus keine Schwierigkeiten haben könne". Freilich scheint er gegen den Schluß seines Artikels selbst das Gedankenlose seiner Aus führungen wahrgenommen zu haben, da er die von ihm empfohlene Wandlung des Vereins nur insofern vorgenommen sehen möchte, daß der Verein, „unabhängig von seinem bisherigen Wohlthun, die Jnvalidencasse selbst in die Hand nehmen soll". Nun reichen ja aber die Mittel des Vereins kaum zu, die au ihn ergehenden Unter stützungsgesuche zu befriedigen; bei diesem Umstande aber dem Vereine zumuthen, von seinen Mitteln noch zu der gedachten Jnva lidencasse herzugeben, — das ist in der Thal mehr als gedankenlos. Und wie ist Jemand berechtigt, dem Vorstande unseres Vereins, dem Dreiundvierzigster Jahrgang. in der Verwaltung und Führung des Unterstützungsvereins doch wahrlich keine leichte Pflichterfüllung obliegt, nun noch zuzumuthen, die Begründung einer buchhändlerischen Kranken- und Jnvaliden- cusse in die Hand zu nehmen, deren mögliche Existenz überhaupt ein Problem ist und an deren solider Begründung die ernsteste Thätig- keit einsichtsvoller Männer bisher gescheitert ist! Wer mit Rathschlägen und Vorschlägen zu einer von dem gan zen Buchhandel so besonders gepflegten Institution wie unser Untcr- stützungsverein an die Oeffentlichkeit tritt, der muß über den Gegen stand und die Tragweite seiner Betrachtungen vorher sorgfältig nach gedacht und seine Gedanken geklärt haben; bloß um die Spalten seines „Suchblattes" zu füllen, hat Hr. Münter kein Recht, in die Ansichten über einen so bedeutsamen Gegenstand wie unser Unter stützungsverein Verwirrung zu bringen. Ucber Creditangelegcnheitrn im Buchhandel. Die verehrten Herren College» im Verlagsbuchhandel wollen es gütigst entschuldigen, wie ein im Verlage noch „Junger" sich er laubt, gewissen Gebräuchen des Verlagsbuchhandels den Krieg zu erklären, weil er sie als durchaus unpraktisch, oder besser gesagt, ungerecht und, verzeihen Sie den Ausdruck, auch etwas vernunft widrig hält. Ich meine das „Creditwesen" und die damit vielerorts ver bundenen Bedingungen. In jeder Beziehung anerkenne und achte ich die Grundsätze der sogenannten Verlegervereine; nie kann ich mich aber mit den jenigen der einzelnen Verleger einverstanden erklären, die mehr als diese verlangen. So z. B.: Es übernimmt Einer ein auf der Aus lieferungsliste der besagten Vereine stehendes Geschäft und mit wenigen Ausnahmen werden die Verleger demselben auch ferner in Rechnung liefern. Warum? Weil das alte Geschäft offenen Credit genossen und verdient hat. Ein Anderer, möglicherweise noch tüch tigerer und finanziell besser gestellter junger Mann gründet auf eigene Rechnung ein neues oder erwirbt sich ein altes Geschäft, welch letzteres jedoch noch nicht das Glück hatte, allgemeinen Credit zu genießen voer vielleicht auch nur aus zweiter Hand bezog. Er gründet oder kaust sein Geschäft in der Ueberzeugung, es werde ihm vermittelst seiner eigenen Mittel und Arbeitskraft, infolge günstiger Localverhältnisse, leicht sein, dasselbe gehörig auszudehnen und nutz bringend zu betreiben. Aber der Arme, wie täuscht er sich! Hat er sein Circular versandt, womit er, sich auf seine günstigen Zeugnisse und Mittel stützend, um bescheidenen Credit anklopfte, welche Antworten werden ihm da! Beinahe keine; die meisten Ver leger haben das Circular ohne weitere Berücksichtigung einfach ack uota gelegt, „ut roguisseut in xaos". Bestellt er dann gelegentlich gleichwohl ein Werk, für das er glaubt Verwendung zu haben, in 595
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