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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.10.1924
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- 1924-10-15
- Erscheinungsdatum
- 15.10.1924
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13922 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 243, 15. Oktober 1924. kiblioteca Vaticana in Rom und der Staatsbibliotheken in Berlin und München stellen kann. Zur Erinnerung an das 25jährige Jubi läum hat der Bibliothekar Herr Henry Guppy eine sehr interessante und prachtvoll ausgestattete Festschrift herausgegeben, in der er die Geschichte der Bibliothek erzählt. Die Gründerin, Enriquita Augusta Nyland, war die Witwe eines aus kleinen Verhältnissen zu großen! Reichtum emporgestiegencn Kaufmanns in Manchester. Bald nach seinem Tode errichtete Frau Nyland 1889 einen prachtvollen Biblio theksbau, und ihr Reichtum gestattete ihr, die etwa 42 000 Bände um fassende Althorp-Bibliothek im Jahre 1892 für eine Vicrtelmillion Pfund Sterling (5 Millionen Goldmark) zu erwerben. Diese von dem zweiten Grafen Spencer in 40jähriger Sammlertätigkeit gegen Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts zusammengebrachtc Biblio thek war eine der schönsten und wertvollsten Privatsammlungcn in Europa (s. Vogeng, Große Bibliophilen I, 447 ff.). Ihr Reichtum lag vornehmlich in der großen Anzahl Inkunabeln, deren die Nyland- Bibliothek heute über 3000 besitzt. Ein Sammlung von europäischen und orientalischen Manuskripten aus dem Besitz der Grafen Crawford, die auf ihrem Gebiete ebenso wertvoll war wie die Althorp-Samm- lung auf dem des gedruckten Buches, wurde hinzugekauft, sodaß ein außerordentlich wertvoller Grundstock zu einer großen, allumfassenden Bibliothek gelegt war. Mit großen Geldmitteln ausgestattet, konnten die verantwortlichen Leiter der Bibliothek alle wertvollen Neuerschei nungen und auch die auf den Markt kommenden Schätze alter und ältester Literatur erwerben und die Sammlung somit zu einem wissen schaftlichen Institut erster Ordnung ausbauen. In dem großen, von der Gründerin erbauten Bibliotheks-Gebäude befinden sich jetzt etwa 300 000 gedruckte Bücher und 10 000 Handschriften. Da sind Caxton und Gntenberg, Aldus und Schösser, sowie alle anderen frühen Drucker in hervorragend schönen Ausgaben vertreten, und die Handschriften geben Zeugnis von der Kunst und dem Wissen des Mittelalters und der fernsten Völker. Es sind dort mongolische und mexikanische, tibetanische und javanische Handschriften neben solchen der alten Autoren Arabiens, Ägyptens, Griechenlands, Noms usw. zu finden. Die Einrichtung der Bibliothek nebst der ungegliederten photo graphischen Abteilung, durch die den Antragstellern photographische Wiedergaben der handschriftlichen und sonstigen Schätze zur Verfügung gestellt werden können, entsprechen den weitestgehenden Ansprüchen. Insbesondere sind die Lesesäle sowie die Kataloge hervorzuheben. In dem Zcitschriftcn-Lesesaal liegen nicht weniger als 500 wissen schaftliche Zeitschriften aus. Somit ist das Werk der großzügigen Frau Nyland nicht nur ein wundervolles Denkmal für sie selbst, sondern auch eine Ehre für Manchester und ein hervorragendes Insti tut der Wissenschaft geworden. Bei der am 6. Oktober stattgefundenen Jubiläumsfeier konnte der Bibliothekar der Festversammlung die Mitteilung machen, daß Lord Crawford, der derzeitige Kanzler der Universität Manchester und Sohn jenes Lord Crawford, dessen herrliche Manuskriptensammlung heute dank der Freigebigkeit der Frau Nyland ein Hauptbestandteil der Bibliothek bildet, eine Sammlung von etwa 20 000 Flugschriften, Plakaten, Proklamationen usw. aus der französischen Revolution, der Napoleonischen Zeit und der Restauration, sowie der Kommune von 1871 geschenkt hat. Ein anderer Teil der Sammlung enthält Prokla mationen usw. aus Toskana zwischen 1543 und 1793 und weitere aus den Niederlanden. Nur in der Bibliothäque Nationale in Paris ist eine ähnlich große Sammlung derartiger Dokumente anzutreffen, aber in dieser der Rylands Library zugeführten sind sehr viele, die fran zösische Geschichte betreffende wichtige Drucke, die Paris nicht besitzt. Aus dem Bericht über die Feier sei die Rede des Vertreters der Uni versität in Löwen (Belgien) erwähnt, der die Mitteilung machte, daß die John Ryland Library der neuerbauten Bibliothek in Löwen nicht weniger als 50 000 ausgewählte wertvolle Bücher aller Wissenschaften geschenkt habe! L. R. Veränderungen im Lustpostdicnst, Luftpostpaketc nach England. — Der Luftpostdienst auf den Linien Hamburg—Rotterdam, Hamburg- Kopenhagen. Hamburg—Malmö. Hamburg—Hannover, Bremen— Hannover und Königsberg (Pr.)—Memel—Riga—Reval—Helsingfors ist für einige Wintermonatc eingestellt worden. Die Luftposten Ber lin—Hannover—Amsterdam—London, Köln—London. Berlin—Dan zig-Königsberg (Pr.), Königsberg (Pr.)—Kowno—Smolensk—Mos kau, Frankfurt (Main)—München—Wien und Frankfurt (Main)— München—Zürich—Genf bleiben vorläufig bestehen. Die Luftpost Köln —London befördert jetzt auch gewöhnliche Pakete nach England, die nicht mehr als 5 kg wiegen und in keiner Ausdehnung 60 cm über schreiten. Die Gesamtgebühr beträgt für diese Pakete bis 1 Irg: 8 Goldfrank, über 1—3 kg: 11,50 Goldfrank, über 3—5 kg: 14Z0 ! Goldfrank. Sollen die Pakete bis Köln als »dringend« befördert ' werden, so ist außerdem die doppelte Gewichtsgebühr für ein gleich schweres Julandspaket nach Köln zu entrichten. Eilzustellung ist mit ^ Goldfrank besonders zu bezahlen. Postanweisungen nach Luxemburg. — Vom 16. Oktober an sind wieder Postanweisungen nach Luxemburg — vorläufig bis zum Gegen wert von 100 Rentenmark — sowie Postaufträge und Nachnahmen auf Briefsendungen und Pakete aus Luxemburg nach Deutschland zuge lassen. Vertreter-Vollmacht. — Zu dieser Frage, die im Geschäftsleben recht häufig Anlaß zu Auseinandersetzungen bietet, führt das Reichs gericht in einem Urteilsspruch vom 16. April 1924 (147/23 I) aus: Dem Einzelnen kann nicht zugemutet werden, über den inneren Wil len, der den Geschäftsherrn bei der Erteilung einer Vollmacht ge leitet hat, genauere Ermittelungen anzustellen: es muß vielmehr als genügend angesehen werden, daß der Inhalt der Ermächtigung bei ihrer Würdigung nach Treu und Glauben eine Überschreitung der Vollmacht nicht erkennen läßt. Die Verkehrssicherheit sowie Treu und Glauben erfordern es aber, daß, wenn ein Ermessen über die Zah lungsfähigkeit des Vcrtragsgegners auszuüben ist, dies allein Sache des Bevollmächtigten ist. dem der Auftraggeber durch die Erteilung der Vollmacht sein Vertrauen bekundet hat. Die redliche Überzeugung des Bevollmächtigten ist allein entscheidend. Zum entsprechenden Ver ständnis dieser Neichsgerichtsentscheidung ist noch erforderlich zu be merken, daß es sich bei dem vorliegenden Tatbestand um eine neue Ge schäftsverbindung handelte, für welche die vorausgcgangene Korrespon denz und die dem Vertreter angegebenen Geschäftsbedingungen maß gebend waren. Inwieweit auf den einzelnen Fall dieser Urteilsspruch wird in Anwendung gebracht werden können, wird jeweilig von den besonders gelagerten Umständen des Einzelfalles abhängig zu machen sein. M. Einreichung der Goldbilanzcn und Jnvcntarc zu Steucrzwecken. — Vom Verband sächsischer Industrieller. Orts gruppe Leipzig, wird mitgeteilt, daß nach einem Erlaß des Ncichsministers der Finanzen vom 4. Oktober 1924 die Finanzämter von der Verhängung von Ordnungsstrafen wegen Nichteinhaltung der Einreichungsfristen der Goldbilanzen zunächst absehen wollen. Auch werden die Finanzämter ermächtigt, für Einzelsteuerpflichtige auf An trag die Frist für die Einreichung der Bilanzen oder Jnventare bis zum 30. November 1924 und in Ausnahmefällen bis zum 31. Dezember 1924 zu verlängern. Der Hansa-Bund für Aufhebung der Prcistreibcrcigcscßgebung. — Der Hansa-Bund hat an den Ncichswirtschaftsminister eine Eingabe gerichtet, in welcher er die umgehende Aufhebung aller bestehenden Verordnungen über Preistreiberei und die damit zusammenhängenden Gegenstände (Handelsbeschränkung, Preisaushang nsw.) fordert. Der Hansa-Bund begründet die Notwendigkeit dieser Maßnahme mit der gegenwärtigen Notlage der Wirtschaft und der Entwicklungshemmung, welche sich für diese aus der Beibehaltung jener Ausnahmegesetze er gibt. Er weist darauf hin, daß nach erfolgter Stabilisierung der Währung angesichts des Überwiegend des Warenangebotes über die Nachfrage jede Berechtigung, welche jene Verordnung in verflossenen Zeiten vielleicht für sich hatte in Anspruch nehmen dürfen, ent fallen sei. Freigabe deutschen Eigentums in Amerika. — Der Bund der Aus ländsdeutschen weist darauf hin, daß nach den bei dem Treuhän deramt in Washington bislang vorliegenden Anmeldungen von zahlreichen Eigentümern immer noch nicht die zur Erlangung der Freigabe oder Teilfreigabc erforderlichen Maßnahmen in die Wege geleitet sind. Da der Grund hierfür nur in einer Unkenntnis ein zelner Interessenten liegen kann, wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach den Bestimmungen des Winslow-Gesetzes die Freigabe von Beträgen bis zu 10000 Dollar ans allen — auch den größeren — Vermögen, Erbschaften, Forderungen usw. beantragt werden kann. Obwohl auch von den bisher in Washington vorliegen den Freigabeanträgen ein sehr großer Teil infolge der Dauer und Schwierigkeit des Verfahrens seine Erledigung noch nicht gefunden hat. ist cs dennoch als unbedingt zweckmäßig zu erachten, daß diejeni gen Interessenten, welche entsprechende Schritte bislang nicht veran laßt haben, ihre Anmeldungen vornehmen. Nähere Auskünfte erteilt der Bund der Ausländsdeutschen. Abteilung Amerika, Berlin NW. 6. Luisenstraße 27/28.
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