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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.10.1876
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- Band
- 1876-10-30
- Erscheinungsdatum
- 30.10.1876
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- Deutsch
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252, 30. October. Nichtamtlicher Theil. 3951 Muquardt in Brllffcl. Lo^vt, Abolition ckss loASvisnts militsirss gll tsrsps cts psix. 8. * 1 20 H Lrlslmout, V., Osusss st stksts äs l'svvroissölrisiit, snvosssik äss srwsss xsroisusntss. 8. * 1 ^ 60 H Ooup ä'ovil sur Is proprists privss äss riviärss st rulssssux non nsviAsblss st von üottsblss sto. 6oäs oivil, Isis, srröts, pro bst» 1669—1875. 1. ksrüs. Losb 4. * 4 Ilelbosnk, ä., 1s. xis^sIioloAis eoinrns soisnos nstnrslls, son prässnt st SSL svslllr. Ar. 8. * 2 ^ Vrsssaneourt, k. äs, Iss msisoos soavsrsinss äs 1'Lurops. Ar. 8. * 3 20 Ä Ostti äs Osmonä, ä., Listoirs äs LslAi^ns. 8. * 2 ^ 80 Ä llsuiist, 1s ptiotvArspIiis äsris Iss srinvss. 8. ^ 80 L, üsrmant, L-, ^iäs-mäivoirs äs rüääsoui rallltsirs. 8. * 4 Fnstv, Id., Is psoiüostisL äs Osnä st 1s sse ä'^rivsrs 1876. Ar. 8. * 2 40 ^ Muquarbt in Brüssel ferner: liSVSlvxv, L. äs, 1'svsnir rsÜAisux äs» psupls» sivllisäs. Ar. 8. * 80 ^ — 1s monnsis tilmätsllicsus. Ar. 8. * 80 Ä 8ül)ks, IV., llräeis äs I'üistoirs äss bssux-srts. llrsä. psr 8. Llolls. 8. * 4 ^ Llvrsliiv, Iss sseours sux vlsssös sprtzs Is dstsills äs Lsäsv. Ar. 8. * 4 ^ Aullvr, ll., OävsIoppsillSLt äs I'srtlllsris äs plsvs st äs slögs prus- sisruie. Ar. 8. * 6 diotkomv, Hsssi distoricsus st politchus sur Is rävolution 1>slAS. 4. 8ä. 2 Loisss. Ar. 8. * 9 ^ 60 ksvlls dölAS ä'srt, äs solsnsös st äs tssünoloAis inilitsirss. I.^noäs. ä'ours 1. 8. pro exlt. * 8 ^ WsusVvrmslls, Iss mssbüiss intsrnslss äsns Is Ausrrs äs esmpSALS. 2. Lä. 8. * 2 ^ 40 Lr Nichtamtlicher Theil. Nochmals ein Kleinstädter contra Streller. Herr Streller setzt sich in seiner „Erwiderung" auf meine Be leuchtung seiner liebenswürdigen Geschäftsmanipulationen auf den Conjunctiv. Sein Schlußsatz redet theils stolz und selbstbewußt, theils höchst unbestimmt. „Vielleicht dürfte" — „Vielleicht wäre" — „So dürfte" u. s. w. Hr. Streller will der unangenehmen Noth- wendigkeit, Dinge einzuräumen, die „vielleicht" sein Selbstbewußt sein wenig stützen, durch die unbestimmte Redeform aus dem Wege gehen. Jeder, der seine „Erwiderung" liest, soll zugleich zwischen den Zeilen Dinge lesen, von denen Hr. Streller eventuell später be haupten kann, er habe sie nicht gesagt. Mag Hr. Streller immerhin seinen Schlußsatz für einen recht geschickt ausgespielten Trumps halten, ich erkenne in ihm nur eitel Spiegelfechterei. Hätte Hr. Streller klar und deutlich gesagt: „nur aus Versehen habe ich meinen Fuß aus Ihr Feld gesetzt, es thut mir leid", so würde ich ihm das geglaubt haben. Da er sich aber auf den Conjunctiv setzt, kann mir Niemand das Recht bestreiten, aus seinen Worten das Gegentheil herauszulesen, und ihn für einen Geschäftsmann zu halten, der prinzipielle Concurrenzmacherei zu dem Behufe treibt, den Buchhandel in den kleinen Städten von sich abhängig zu machen, der das Bestehende zerstört, ohne ein von einem sittlichen Gedanken getragenes, lebensfähiges Neue an seine Stelle zu setzen. Hr. Streller hält „seinen wirthschaftlich wohl entwickelten Ap parat" freilich für einen Förderer des Wissens, er setzt ihn als das bessere Neue an die Stelle des verrotteten Alten; weshalb liegt ihm aber anscheinend so viel daran, diesen Apparat mit Geheimniß- krämerei zu umhüllen? Was bis jetzt von ihm offenbar geworden ist, und namentlich was ich offenbart habe, ist doch wahrlich nichts weniger als ein Columbusei. Der Gedanke, der darin liegt, ist frei lich höchst einfach, seine Ausführung stößt aber bei den Meisten auf Bedenken, da über dasjenige, was Recht und Unrecht sei, zwischen Hrn. Streller und vielen anderen Leuten gewaltige Mcinungsdiffe- renzen obwalten. Es ist recht dankenswerth, daß Hr. Streller selbst aus der Schule plaudert und uns einen Blick thun läßt in das Getriebe seiner mechanischen Buchhändlerfabrik. Hr. Streller gibt sich nicht die Mühe, Orte auszumitteln, die dem Buchhandel bisher verschlossen waren, er agitirt vielmehr an der Hand eines Ortslexikons — er gibt sich aber noch weniger Mühe, intelligente, gebildete Buchbinder resp. Papierhändler, die in seinen Dienst treten könnten, zu suchen — er schickt vielmehr Papiere zum Ausfüllen an die städti- chen Behörden. Diese theilen ihm, wie ich nachstehend zeigen werde, in manchen Fällen bestimmt, in den weitaus meisten Fällen wahrscheinlich, ohne Wahl sämmtliche bekannte Adressen mit. Hr. Streller gründet darauf die Vorschmeichelung eines behördlichen Qualificationszeugnisses. Hatte der betreffende Buchbinder nun schon bisher einen Sparren zu viel im Kopfe, so besitzt er jetzt deren zwei überzählig und noch einen Nagel dazu. Auf diesem Wege steckt Hr. Streller einige hundert Esel in die Löwenhaut. In ganz kleinen Städten, in denen etwa ein ehemaliger Unter offizier als Bürgermeister sungirt, mag wohl solcher Anfrage des Hrn. Streller mitunter eine gewisse Wichtigkeit beigelegt werden, und da man sich mit Weltstadtsideen beschäftigt und der Arbeit wenig ist, darüber nachgedacht werden; — in jedem einigermaßen bedeuten deren Gemeinwesen aber (und für die Bedeutung eines Gemein wesens ist keineswegs allein die Einwohnerzahl maßgebend) wird solch'ein Zettel von Hrn. Streller gleichzeitig mit 6 anderen soeben ein gelaufenen, auf denen man sich nach Pinsel-, Seife- rc. Fabrikanten erkundigt, einem Büreauschreiber mit dem Aufträge eingehändigt, die gewünschten Adressen sämmtlich aufzuschreiben und den Fragestellern zu übermitteln. Hrn. Streller scheint gar nicht klar zu sein, daß eine städtische Behörde ihre Befugnisse direct überschreitet, wenn sie unter zehn Gewerbtreibenden eine Auslese für Hrn. Streller hält. Ich kann demselben versichern, daß ich in der Lage bin, das sehr genau wissen zu müssen. Was Hr. Streller unter „Vorschläge zur Förde rung resp. Gründung des buchhändlerischen Nebengeschäfts" versteht — darüber auch nur nachzudenken, ist dem hiesigen vielbeschäftigten Magistratsdirigenten gar nicht eingefallen. Der Büreauschreiber denkt, wenn er anders gerade eine Viertelstunde Zeit übrig hat, an einen Kram, wie ihn gewisse Leute auf dem Markte feil halten, Räubergeschichten und Criminalnovellen mit dem Motto: „Fünf Kinder hat sie umgebracht, aus dreien hat sie Wurst gemacht" — Drucksachen, die er in der Ortsbuchhandlung allerdings nicht vor- räthig findet. Vor Jahr und Tag stellte sich mir ein schnapsstinkender Schuster als der Buchhändler aus Nittrik, einem kleinen Dorfe, vor; und daß sich Jeder, der ein paar Räubergeschichten verkauft, Buch händler nennt, ist ja männiglich bekannt. Hieraus resultirt, daß Hr. Streller kein Recht hat, beim Auswerfen seiner Angel eine obrig keitliche Empfehlung als Köder aufzustecken; denn er versteht unter dem buchhändlerischen Nebengeschäft, wie das seine weiteren Offerten klar darthun, etwas durchaus Anderes als die meisten resp. Magisträte. Er deckt sich durch einen in der Gegenwart sehr zweideutigen Begriff, wie er denn überhaupt die Zweideutigkeit zu lieben scheint. Als ich meinen früheren Aufsatz niederschrieb, hatte ich selbst verständlich vorher die verschiedenen in meine Hände gerathenen Streller'schen Geschäftspapiere dem hiesigen Magistratsdirigenten vorgclegt und von ihm die ganz entschiedene Versicherung erhalten, 539*
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