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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.10.1876
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- 1876-10-02
- Erscheinungsdatum
- 02.10.1876
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228, 2. Sctober. Nichtamtlicher Theil» 3535 Mainz und dem Papst gebrauchte Diether gegen letzteren „zum ersten Mal die Waffe, die seitdem unaufhörlich und furchtbar in das ver derbte Fleisch der Hierarchie geschnitten — das gedruckte deutsche Wort" (Georg Voigt). Ein gedrucktes Manifest, das er aus Höchst den 30. März 1462 erließ, ist die erste gedruckte Streitschrift — „zugleich die erste gegen den römischen Stuhl gerichtet, während die Druckerkunst bis dahin vorzugsweise dem theologischen Gebrauche gedient". Er vertheidigte darin seine Haltung, suchte aus staats rechtlichen Gründen die Unrechtmäßigkcit seiner Absetzung zu er weisen, Hilfe und Unterstützung gegen seine Feinde zu erwirken, und erbot sich, seinen Streit mit dem Papst und seinen übrigen Gegnern vor dem König von Böhmen, dem Cardinalbischof von Augsburg, den Kurfürsten von Köln, der Pfalz, Sachsen und Brandenburg, den Bischöfen von Bamberg, Würzburg, Worms, Speier, Straßburg und Eichstädt, dem Herzog Wilhelm von Sachsen und andern recht lich austragen zu lassen. Das 6bron. Noznut. (IV, 140) behauptet, daß dieses Mani fest von Gutenberg gedruckt sei; dasselbe sagt auch Georg Voigt (Ilneu LUvio III, 289). Wie Karl Falkensteiu (Geschichte der Buch druckerkunst) und Karl Menzel (Diether v. Isenburg, S. 174) mit theilen, ist es mit denselben Buchstaben gedruckt, wie das Rationals äiviuoruin otlloiorum Ouilbslmi Ouruncki, das im Jahre 1459 aus der Druckerei der damals in Mainz gemeinschaftlich arbeitenden Fust und Schösser hervorging. Das Outbolieou, das Gutenberg 1460 druckte, habe ganz andere Buchstaben, und er werde 1462 wohl noch mit denselben gedruckt haben, da er nach seinem Prozesse mit Fust in ärmlichen Verhältnissen war und nur mit Hilfe des vr. Humcry eine neue Druckerei einrichtete. Wetter in seiner kriti schen Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst schreibe das Manifest mit Recht der Fust-Schöffer'schen Druckerei zu. Es ist da her am Platz, ein weiteres Wort über diese kleine, aber sehr merk würdige Druckschrift Schöffer's zu sagen. Das wichtige Actenstück ist gerichtet an alle Fürsten, Grafen, Herren, Prälaten, geistliche und weltliche, und an Jedermann sonst, und wird ihnen wohl auch meist zugeschickt worden sein. In großem Placatformat, nur auf eine Seite gedruckt, wurde es zudem überall an öffentlichen Orten angeschlagen. Es hat demnach damals eine große Verbreitung erlangt. Und doch ist es jetzt äußerst selten ge worden. Ein Exemplar besitzt die Hofbibliothek zu München, ein anderes befindet sich im Ernestinischen Gesammtarchiv zu Weimar. Wo die Exemplare erhalten sind, die Würdtwein (Uibllotbsoa Llo- xunt., IIImus 1791, x. 80), von Murr (Journal zur Kunstgeschichte XIV. 107) und Vetter (Geschichte der Buchdruckerkunst S. 521) be schreiben, weiß ich nicht, da mir diese Werke nicht zur Verfügung stehen. Fernere originale Drucke scheinen nicht vorhanden oder nicht bekannt zu sein. Falkenstein sagt: man kenne bis jetzt nur drei Exemplare, und führt außer dem Münchener an, daß sich eines im Frankfurter Archiv auf dem Römer (in einem Band alter Urkunden über die Fehde der beiden Erzbischöfe) und ein anderes in Lord Spencer's Büchersammlung befinde. Es ist aber auch, was ich sonst nirgends erwähnt finde, ein ferneres wohlerhaltenes Exemplar im königl. württembergischen Staatsarchiv in Stuttgart. Diether v. Isenburg übersandte von Aschaffenburg aus dieses Exemplar seines Ausschreibens dem Grafen Ulrich von Württemberg, seinem „lieben Oheymen", mit einem Briefe vom 28. April, welche beide den 1. Mai in der Kanzlei zu Stuttgart abgegeben wurden. Im bis jetzt ungedruckten Begleit schreiben sagt Diether: „Wiewohl uns nicht zweifelt, daß Euch und einem jeden Verständigen aus mannigfaltigen Schriften, Recht geboten und Verhandlungen der hohe Mißhandel und das unge bührliche Vornehmen, die gegen uns wider Gott, Ehre und alle Billigkeit fortwährend vorgenommen und gebraucht werden, genug sam bekannt geworden sind, haben wir doch zu mehrcrem Glimpf auf unsere frühere Verantwortung und Rcchtgcbot eine Schrift aus gehen und aufschlagen lassen, worin wir uns abermals zu völligem austräglichem und genüglichem Rechten, wie wir hoffen, daß Ihr und jeglicher anerkennen werdet, erboten — eine Schrift, die wir Euch nicht vorenthalten, sondern hierein verschlossen zuschicken wollten, mit freundlichemFleiße bittend, dieselbe mit unverdrossenem Gemttth anzuhören und die Gestalt der Dinge innerlich zu betrach ten. Wir hoffen, daß Ihr daraus eigentlich und überzeugend Be richt erhalten werdet, wie gar nngöttlich, unrechtlich und unehrbar gegen uns gehandelt und mit der That freventlich verfahren wird, und daß Ihr, als ein Liebhaber der Gerechtigkeit, solchem zu wider stehen und uns dagegen zur Wehre zu setzen, Hülfe und Beistand leisten werdet." Der im nämlichen Jahre, am 28. October, in der Fehde um den Besitz des Erzbisthums Mainz zwischen dem entsetzten Diether v. Isenburg und dem zu seinem Nachfolger gewählten Adolf von Nassau erfolgte Ueberfall der Stadt Mainz durch den Letzteren und seine Anhänger bildet in der Geschichte der Buchdruckerkunst eines der wichtigsten Ereignisse, war die nächste Veranlassung zur schnelle ren Ausbreitung derselben über alle Theile der Erde. Die Stadt ward nämlich in Brand gesteckt, so daß 150 Häuser ein Raub der Flammen wurden; mehr als 500 Menschen, meist Einwohner, lagen erschlagen oder schwer verwundet in den Straßen; alle noch übrigen Gegner des siegreichen Erzbischofs Adolf und gewesenen Anhänger des aus Mainz entronnenen Gegen-Erzbischofs Diether v. Isenburg, 800 an der Zahl, wurden verbannt und mußten sofort die Stadt verlassen. Einige wurden zwar in der Folge nach und nach wieder zur Rückkehr begnadigt, viele kehrten jedoch nie mehr zurück und suchten sich in den benachbarten Städten, einige auch in entfernteren Gegenden, eine neue Heimath. Auch die Werkstatt Fust's und Schöffer's ging in Rauch auf, wurde, wie die Gutenberg's, von Arbeitern entblößt und ihre Presse dadurch für längere Zeit in Stillstand versetzt. Daß sie selbst, als Drucker des gegen Papst und den erzürnten Erzbischof gerichteten Manifestes, auch unter den Verbannten waren, ist fast selbstverständlich. Indessen ward ihnen bald wieder die Rückkehr gestattet, so daß sie bereits wieder den Ab laßbrief des Papstes Pius II. vom 11. November 1463 in Mainz drucken konnten. Bis zu dieser für Mainz höchst traurigen, für die Entwicklung und schnellere Verbreitung der Buchdruckerkunst sehr wichtigen Katastrophe war das Geheimniß dss Bücherdruckes mit beweglichen Lettern in den Werkstätten von Gutenberg, von Fust und Schöffer in Mainz eingeschlosieu gewesen, da alle Arbeiter durch einen Eid an die Bewahrung des Geheimnisses gebunden waren. Durch ihre Vertreibung aus der zerstörten, ausgeplünderten und entvölkerten Vaterstadt und ihre Zerstreuung nach allen Weltgegenden hin wurden die Segnungen der neuen Kunst nun plötzlich gleichzeitig an viele Orte gebracht Um das Jahr 1480 hatte Peter Schöffer einen langen Rechts handel mit Bernhard Jncus (Jnnkus) von Frankfurt, der wenig stens von 1479 — 1481 andauerte. Der Streit betraf das Eigen thum einer Anzahl Bücher, worüber mehrere Schreiben vorhanden sind, die freilich nur mangelhaften Aufschluß geben und manches im Dunkeln lassen. Um die nämliche Zeit hatte Jncus auch einen ähnlichen Handel mit zwei andern Bürgern von Mainz, Hans Küffer und seinem Sohne „Cleßgi" (Klaus), der in keinem Zusammenhang mit dem Schöffer'schen Prozeß zu stehen scheint, und von dem wir vorher eine kurze Mittheilung machen wollen. Der Frankfurter wirkte gegen Cleßgi Küffer, der ihm schuldig war, vor dem Hofgericht zu Rotwil j einen Rechtsspruch aus. Da aber Cleßgi sich in Basel aufhielt, so 482*
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