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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1922
- Strukturtyp
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- 1922-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1922
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Erscheint werktäglich. Bezugspreis im MilglirSobciirag inbegriffen, wei. ! NtchlmiIgiirüerpreia: die Me 18 271., ,, S. !?' tere Slüä'e zum eigenen Gebrauch frei Geschäftsstelle vöcr Postübrr-! . S. 1522 B7. St eIlrn ge sucd. 2 M. Sie zci^e. Ehiffrrgcbühr 4N . Br- LL Weisung inner«,alb Ocutschlanö» 102 777. vierirliakriich. Zur Ntchtmit- ! sirlizellel für Mitgl. „nS Mchtmitgl. Sie ^eilr 8 777. wo ä,en. Un ,ei ger: N giirScr jcSro^Stück 222 Nl-^virrleljährlich. Zm Pc-st bezug 1LS2 171. viertel- ^ Oicsclbcn 7^re!se w^im Skr^nblatt für porauo " Nr. 223 150). Leipzig, Sonnabend ten 23. September 1022. 89. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Das Reichswirtschaftsministerium bezeichnet es in einer Zuschrift an die Außenhandelsnebenstelle als überaus wün schenswert, daß der Buchhandel für eine S t a b i l i s i e r u n g s e i n e r Verkaufspreise im Ausland besorgt sein möge. Dieses Ziel erscheint nur erreichbar, wenn der Verlagsbuchhandel mehr noch als bisher von der Möglichkeit der Fest setzung besonderer Ausland Verkaufspreise in fremder Währung Gebrauch macht. Die Berechnung ' genereller Ausschläge auf die Jnlandpreise muß in Anbetracht der sehr starken Kursschwankungen zu großer Unsicherheit der Preis bildung für das ausländische Sortiment und die Käuserschast führen und sollte daher im Verhältnis zu der Berechnung besonderer Auslandpreis« nur bei einem geringen Teil der deutschen Verlagsproduktion in Anwendung kommen. Die Festsetzung besonderer Auslandpreise in fremder Währung bedeutet leine allzu große Belastung für den Verlag, da es genügt, wenn der Preis eines Buches nur in der Währung eines hochvalutigen Landes bekanntgegeben wird, während für die Lieferung nach den übrigen hochvalutigen Ländern die Umrechnungskurse in Anwendung kommen, wie sie die Außenhandels- Nebenstelle in ihrem Verlegerverzeichnis zur Verkaussordnung für Auslandlieferungen veröffentlicht hat. Der Vorteil einer solchen Preisfestsetzung ist augenscheinlich. Der Verlag bleibt in der Lage, Mehrerlöse zu erzielen, die hinter den Einnahmen bei der Berechnung von generellen Ausschlägen auf die Jnlandpreise nicht Zurückbleiben, da die Außen- handelsncbcnstelle bei ihrer Preisprüsung hierauf gebührend Rücksicht nimmt. Er braucht auch den ausländischen Preis nur ein mal zu veröffentlichen, da dieser auf längere Zeit Geltung behält und an den Schwankungen der Jnlandpreise nicht teilnimmt; Exporteure und ausländische Sortimente werden in die Lage versetzt, zu festen Preisen wie in Friedcnszeitcn abzuschlietzen; die ausländische Käuserschast aber erhält wieder eine gewisse Stetigkeit der Preise, auf die sie — wie aus zahlreichen Zuschriften zu erkennen ist — besonderes Gewicht legt. Außerdem hat diese Preisberechnung den Vorteil im Gefolge, daß in fremden Währungen gezahlt wird und dadurch dem Inland Devisen zuflietzcn. Wir bitten in Würdigung dieser Gesichtspunkte und richtiger Erkenntnis des sich hieraus ergebenden eigenen Vorteils unsere Verlegermitglieder, von der Festsetzung der Preise in fremder Währung für ihre Verlagserzeugnisse möglichst ausgiebigen Gebrauch zu machen. Königsberg, den 8. September 1S22. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Schumann. HansVolckmar. Max Röder. Otto Paetsch. Ernst Reinhardt. Bekannimachung. Bestimmungen für den Copyright-Schuh deutscher Bücher in Amerika. 1. In jedes zu schützende Werk muß der Vermerk »vopxrizbt b)- . . Name und Jahreszahl auf dem Titelblatt oder der dem Titelblatte folgenden Seite eingedruckt sein. Das Werk darf keinen Text in englischer Sprache enthalten; nur Er- läuterrmgen und Zusätze in Englisch sind gestattet. 2. Von jedem zu schützenden Werk muß sofort nach Erscheinen 1 Exenrplar dem Amerika-Institut in Berlin NW. 7, llniversitätsstraße 8, zur Weiterbeförderung an die Congretz-Biblioihek in Washington übermittelt werden. Jedem Werk ist vom Verleger ein vorschriftsmäßig ausgesülltes A n m e l du n g s f o r m u l a r beizusügen, auf Grund dessen die von der Congrcß-Bibliothek verlangte Begleitkarte vom Amerika-Jnstitut ausgefüllt wird. (Anmcldungsformulare sind im Amerika- Institut zum Preise von l.— .tk je Exemplar gegen Nachnahme oder Voreinsendung des Betrages erhältlich.) 3. Die Gebühren betragen je Werk l Doll, ly Cents und sind gleichzeitig mit Einlieferung der Bücher an das Amerika- Institut dem Bankhaus Gebr. Arnhold in Berlin, Französifchestr. 33, in einem auf ein« amerikanische Bank tü4l
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