IN, 14. Mai 1912. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 5973 2llfrod Langewort, Verlagsbuchhandlung in Breslau 2cur hier angezeigt! Nichts unverlangt! ^ei, nächsten Tagen wird in erscheinen: ^veutzifeher Staatrreeht ^ Lonvad Vsrnhak Zweiter Band; VerwaltuirgsreHt, «Ugeweiner Teil 537 S«itsn S»»sZ Gkt«»»». Ladenpreis geh. Al. Iv.—, vornehm geb. in lsalbsran; Al. 12.30. Dem an die Spitze des vor Jahresfrist erschienenen ersten Landes gestellten k-itworte: ..volksrecht, nicht Juristenrecht" ist er Verfasser in gleicher weise beim zweiten Bande gefolgt. Unter Beibehaltung seines rechtswifsenschaftlichen Charakters soll auch reser Teil seines Werkes nicht bloß dem Juristen dienen, sondern gleichzeitig dem stets wachsenden Bestreben aller Gebildeten nach Rechtsverständnis entgegenkommen. Noch mehr als das im ersten Bande behandelte verfassungsrecht ist das verwaltungsrecht gewissermaßen das Recht des täglichen Lebens, wo sich unausgesetzt die Kreise der Staatsgewalt und des Linzellebens in teils angenehmer, teils unangenehmer, regelmäßig aber notwendiger weise kreuzen. Die Kenntnis der Grundlagen des Verwaltungsrechts ist einLrfordernis der allgemeinen Bildung» Dem verwaltungsrechte sind zwei Bände bestimmt, deren erster jetzt vorliegt. In ihm haben das Beamtenrecht, die ver- waltungsorganisation (Gemeinden, weitere Kommunalverbände, allgemeine Landesverwaltung) und der Verwaltungsrechtsschutz eine Stätte gefunden. In dem bald folgenden Schlußbande sollen die Einzelgebiete der Verwaltung behandelt werden. über den von der Kritik glänzend besprochenen ersten Band schrieb eine große Berliner Tageszeitung: „Das Buch verleugnet nirgends seinen wissenschastlicheu Charakter und ist trotzdem an Gemeinver ständlichkeit unübertroffen. Da es überall auf die geschichtliche Entwickelung zurückgreist, so wird auch der Freund der Geschichte unseres Staates darin viel Anregendes und Wissenswertes finden, wir wünschen ihm weiteste Verbreitung in allen Kreisen des gebildeten Bürgertums, da es ein Hansbuch im besten Sinne des Wortes ist." Als Käufer dieses hervorragenden Werkes des beliebten Berliner Hochschullehrers kommen in Betracht die Staats. und Kommunal-Behörden, öffentliche Bibliotheken, Ingenieure und Architekten, Offiziere und Landwirte, Geistliche und Lehrer, kurz die Gebildeten aller Stande überhaupt. Ich bitte deshalb um nachdrückliche ver» Wendung, die sich sehr lohnend gestalten wird, und um Anlegung von Fortsetzungslisten. Bezugsbedingungen: bar Z00/<> und 7/6, in Rechnung 250/<, und 13/12. In Kommission nur ganz be schränkt gehestete Exemplare. Bestellzettel anbei. Gin Exenrpln*, s<»ll» bi» 25. Alnl 1912 nns beifol^endein Zettel be stellt, sn* 5 Al. -eh., 6.25 Al. S*l>. ln Grisrnnlbnnd, nlso inlt Vollen 50L». Abonnenten meiner Halbmonatsschrift „Gesetz und Recht" haben die Berechtigung, das Buch zum Vorzugs, preise von 9 Mark für das geheftete und 10 Mark für das gebundene Exemplar zu beziehen. Bei Vermittlung durch den Buchhandel gewähre ich diesem 250/y Rabatt falls auf dem Bestellzettel Name, Stand und Wohnort des Abonnenten genau verzeichnet ist. rlnsliesevnns nn* ln k»el Otto Algier G in. b. H. Breslau, am s2. Mai W2 Alfred Langewort