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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1876
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1876-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1876
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- Deutsch
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doch wohl im Ernste über die civilrechtliche Entschädigungspflicht des Nachdruckers kein Zweifel sein; tz. 18. des Gesetzes erheischt die „Entschädigung" vielmehr ausdrücklich und „garantirt" uns Schrift stellern eben dadurch „das tägliche Brot". Wenn endlich Hr. Hinstorff, indem er meinen Ausruf: „Was für ein Gesetz!" nicht gelten lassen will, dieses Gesetz für sehr gut zu halten scheint, so erlaube ich mir, ihn, eine Sachlage vorzulegen, bei deren Eintreten das Gesetz den Verlegern eine Schlinge um den Hals legt, während, in eben diesem Falle, der Autor noch mit einem blauen Auge davonkommt. Halten wir uns an die Memoiren des Staatskanzlers Hardenberg, weil ich diese (im Börsenbl. Nr. 20) schon einmal herbeigezogen habe. Gesetzt, ich fände heute diese Memoiren in dem Winkel irgend eines Archivs, so würde ich sie einem Verleger anbieten und gewiß (denn die Kostbarkeit des Gegenstandes leuchtet ein) einen Contract mit ihm abschließen, der mir erhebliche Vortheile gewährte. Nun erschiene das Buch — und da sind nur zwei Gestalten desselben denkbar, entweder a: ich lasse die Hardcnberg'sche Handschrift buch stabengetreu abdruckcn, nur „eiugeleitet" und „mit Anmerkungen versehen" — dann werden alle Historiker, Philologen u. s. w. mir für dieses Quellcnwcrk sehr dankbar sein. Der Ladenpreis dafür wird nicht gering ausfallen. — Diesen Umstand kann angesichts des Gesetzes vom 11. Juni 1870 jeder beliebige Buchhändler, Zeitnngsverleger u. s. w. benutzen und Hardenbcrg's Handschrift — der Staatskanzler starb 1822 — im Nachdruck spottwohlfeil liefern, wird aber damit sicher sein Geschäft machen, denn Jedermann muß zugeben, daß eben nur jene Hand schrift dem wissenschaftlichen Forscher wichtig ist, nicht aber Das jenige, was ein „Herausgeber" in „Einleitungen" und „Anmer kungen" hinzuthut. Eine andere Gestalt des Buches wäre b: daß ich die Harden- berg'sche Handschrift nicht buchstabengetreu abdrucken ließe, sondern sie „bearbeitete". Dann schützt allerdings das Gesetz vom 11. Juni 1870 dieses Werk, insofern dasselbe Spuren meiner Autorthätig- keit ausweist. Was geschieht aber? Alle die Historiker und Philologen, welche „eingeleitete" und „mit Anmerkungen versehene", übrigens aber buchstabentrcu gegebene Denkwürdigkeiten Hardenbcrg's voll Freude begrüßt hätten, zucken über „bearbeitete" die Achseln; Denkwürdigkeiten eines Hardenberg will man eben lesen, wie er sie geschrieben hat, nicht wie ein „Herausgeber" das Geschriebene ummodelt. Diese Sachlage würde beispielsweise schon bei den von mir herausgegebenen F. L. Schmidt'schen Denkwürdigkeiten genau ebenso liegen (weil Schmidt 1841 starb), wäre Schmidt ein Mann gewesen von der Bedeutung Hardenberg's. Bei einem einfachen Theaterdirector kam es nicht darauf an, daß ich z. B. in der Er zählung seiner Knabenzcit, welche Philipp Schmidt (der Sohn) niedergeschrieben hatte, mit einigen Federstrichen die dritte Person in die erste umgewandelt, also diesen Abschnitt ebenfalls in selbst biographische Form gegossen habe. Bei einem Hardenberg liegt das anders; hier ist buchstabengetreue Wiedergabe des Origi nals unerläßlich, aber — nicht vor Nachdruck geschützt. Die Ver- dammungsurtheile zünftiger Historiker aufdereinen, drohender Nach- druck auf der andern Seite — das ist die Scylla oder Charybdis, welche das Gesetz vom II. Juni 1870 den Verlegern in diesem Falle noch weit gefahrdrohender bereitet, als den glücklichen Fin dern solcher Handschriften, denn diese haben es in der Gewalt, ihr Object theuer zu verhandeln. Vielleicht stimmt nach dieser Dar legung doch dieser oder jener Buchhändler mit mir ein in den Aus ruf: „Was für ein Gesetz!" Veytaux-Chillon, 10. März 1876. Antiqua oder Fractur? VII.*) Geehrter Herr Redacteur! Wie vorauszusehen war, haben meine, in Nr. 54 dieses Blattes über das obige Thema entwickelten Ansichten, die von den gewöhnlichen etwas abweichen, verschiedene Entgegnungen hervorgerusen, in denen meinem armen Artikelchen zum Theil ziemlich scharf zu Leibe gegangen wird. Wenn ich Sie nnn bitte, den nachstehenden Zeilen freundlichst Aufnahme zu gönnen, so geschieht dies nicht, weil ich in persönlichem, sondern nur weil ich im Interesse der Sache selbst einige Dar legungen meiner Herren Entgegner richtig zu stellen mich ver pflichtet halte. Zunächst danke ich Hrn. R. Jen ne für die Gegenüberstellung meiner Namensbuchstaben in Fractur- und Antiqua-Versalien; sie beweist, daß cs erst gekünstelter Mittel bedarf, ehe die Fractur zu einer Darstellung kommt, worin sic abschreckend wirkt. Hr. Jenne weiß so gut, wie Jedermann, daß die von ihm so drastisch angewandte Zusammenstellung von Fractur-Versalien heutzutage wohl gänzlich aus der Praxis verschwunden ist, weil sie eben unschön wirkt. Wollte aber Jemand hieraus etwa folgern, daß nun auch die ganze Schrift unschön ist, so würde er denselben Fehler begehen, wie ein Anderer, der die arabischen Ziffern unschön finden wollte, weil sie sich z. B. auf dem Zifferblatte einer Taschenuhr geschmacklos und bäurisch ausnehmen und deshalb für diesen Zweck wenigstens den römischen Zahlen weichen mußten. Es kommt eben alles auf die richtige Anwendung an. Von den Ergebnissen der von Hrn. Jenne beabsichtigten Ver suche, ob Antiqua oder Fractur dem Auge mehr schade, werde ich s. Zt. mit großem Interesse Kenntniß nehmen. Ich selbst habe über diesen Punkt keine persönlichen Erfahrungen zn verzeichnen, da weder Fractur, uoch Antiqua meinen Augen in besonders auffälliger Weise schadeten; ich glaube indeß, daß es ziemlich schwierig ist, über diese Frage zu sicheren Resultaten zu kommen; es mag dabei vieles auf Rechnung der verderblichen Wirkungen von Fractur und Antiqua gelangen, was vielleicht eherder unpassendenBeleuchtung,verfälschen Art und Weise des Lesens oder persönlicher Anlage zur Augen- schwäche aufs Kerbholz zu schreiben wäre. Jedenfalls ist diese Sache noch bei weitem nicht spruchreif. Ich komme nunmehr zu den Ausführungen des von mir, seiner ausgezeichneten Verdienste um die Sache der Volksbildungsvereine wegen, persönlich hochgeschätzten Hrn. Seemann, der, nicht ohne eine gewisse Herablassung den guten Willen gezeigt hat, meine „Jrr- thümer"zuberichtigen, mich von meinen „Jrrgängen" zurückzuführen. Ich glaube, ihm den Dank dafür am besten abstatten zu können, indem ich ihn um die Erlaubniß bitte, ihm meinerseits einige kleine Unrichtigkeiten aufklären zu dürfen. Hr. Seemann hält mich für einen von Denen, die da glauben, die Begriffe deutsch und gothisch fallen zusammen; ich weiß wahr haftig nicht, wie er dazu kommt; in meinem ersten Artikel hatte ich den gothischen Stil mit in ein von mir gebrauchtes Bild gezogen, daraus kann man aber doch nicht ableiten, daß ich mich in dem oben erwähnten Jrrthume befände! Darüber, daß der gothische Stil altfranzösischen Ursprungs ist, hatte ich mich schon vor drei Jahren durch einen vortrefflichen Ar tikel im „Neuen Reich" über den Cölner Dom genügend unterrichtet und war mir dieser Thatsache bei Abfassung meines ersten Artikels wohl bewußt. Wenn ich trotzdem behauptete, daß die Fractur ein Kunst- Product deutschen Geistes sei, obwohl sie aus der Gothik ihren letzten Ursprung herleitet, und wenn ich auch nach Durchlesung der vr. Hermann Uhde. *) VI. S. Nr. 62.
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