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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1876
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1876-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1876
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Preise erzielen. Ist der Sammeleifer, der diese Preise mehr oder weniger willig zahlt, eine Sache wandelbarer Mode? Werden diese Knnsterzengnisse in 10—20—50 Jahren zu mäßigeren Bedingun gen zn haben sein? Sicherlich nicht! Es ist nicht anznnehmen, daß die historische Forschung sich ihres Rechtes je entänßern wird: die echte Forschung wird aber stets auf die Originale zurückgehen. Unsere Zeit hat in der treuen Reproduction alter Holzschnitte, Ra dirungen re. Wunderbares geleistet — man hat aber nicht gehört, daß deshalb der Preis der Originale gefallen sei. Nun ist aber die Seltenheit dieser Originale nicht etwa eine bloß vorgebliche, sondern eine naturgemäße, sachlich leicht erklärliche. Jene kostbaren Blätter wurden auf leicht vergänglichem Material, oft nur in geringer An zahl hergestellt, zur Zeit ihres Erscheinens z. Thl. wenig beachtet; der weitaus größte Theil ging entweder durch die Sorglosigkeit der Besitzer oder durch die Verwüstungen der zahlreichen Kriege der ver flossenen Jahrhunderte zu Grunde. Es ist nur folgerichtig, wenn das Wenige, was aus dem Ruin derZeiten gerettet wurde, im Werth und Preise steigt. Dies gilt nicht bloß von den Erzeugnissen der graphischen Künste, die wirklichen inneren Kunstwerth haben, son dern auch von der langen Reihe derjenigen, die nur den Werth von Bausteinen zur Geschichte der Kunstentwicklung besitzen. Da auch die Geschichte des Buchhandels und der ihm verwandten technischen und künstlerischen Zweige eines Tages wird geschrieben werden, so ist es eine erfreuliche Aussicht, die sich uns eröffnetaufeine ansehn liche Zufuhr solcher Bausteine in der vorgeschlagenen Erwer bung der Lempertz'schen Sammlung. Der Bericht der Herren Kirch hofs und List, welche die Sammlung als Sachverständige eingehend geprüft haben, ist so klar und überzeugend, daß es zwecklos wäre, noch weitere empfehlende Worte beizufügen; nur auf zwei Punkte glauben wir — im Anschluß an das oben Gesagte — immer wie der aufmerksam machen zu sollen: einmal, daß der Börsenverein in der Lempertz'schen Sammlung ein Besitzthum von reellem, voraus sichtlich wachsendem Werthe erwerben wird (dessen Zinsen freilich nicht in Coupons repräsentirt sind) — sodann der warnende Zuruf: nicht zu zaudern, sonderndieGelegenheitentschlossenbeimSchopfe zu ergreifen; höchster Wahrscheinlichkeit nach wird eine solche über aus günstige Gelegenheit nie wiederkehren! Ueber die in Nr. 44 d. Bl. aufgestellte Rechtsfrage liegt jetzt folgende Entscheidung von dem Obcramtsgericht in Ulm vor: „Die betreffende Sortimentshandlung, welche sich weigerte, die vom Verleger verlangten 5000 Prospecte der fraglichen Zeitung beizu legen und dieselben nur gegen Vergütung von 1 M. 50 Pf. Fracht kosten an den Verleger zurückgcben wollte, ist schuldig, dem Kläger seine Selbstkosten mit 36 M. 20 Pf. zu bezahlen, die von dem Klä ger aufgewcndeten Prozeßkosten zu erstatten und die festgesetzte Ge richtssportel allein zu entrichten. Entscheidungsgründc: Die Bestellung der fraglichen Prospecte seitens des Beklagten erscheint als ein Anerbieten des Beklagten, die Verbreitung der Prospecte durch deren Beilegung (zur ) zu besorgen, somit als das An erbieten zur Uebernahme eines Mandats im weitesten Sinne (besser vielleicht noch als Commissionsanerbieten, wie denn das Sortimentsgeschäft überhaupt eine eigenthümliche Art des Commis- sionshandels bildet). Durch die seitens des Klägers der Bestellung gemäß ausgeführte Uebersendung der Prospecte war zwischen den Parteien das in Frage stehende Rechtsgeschäft zum vollständigen Abschluß gediehen, der einseitige Rücktritt von diesem Geschäft recht lich nicht mehr statthaft. Als ein solcher einseitiger Rücktritt des Beklagten von dem Geschäft erscheint aber dessen Erklärung, daß er sich zur Beilegung der Prospecte in der nicht entschließen könne, und zwar muß dieser Rücktritt als ein durchaus unbegründe ter erkannt werden. Denn abgesehen davon, daß die Bemerkung aus dem Prospect, mit deren Unangemessenheit der Beklagte dessen Nichtverwendung motivirte re., nicht als eine solche erkannt werden kann, welche den Beklagten berechtigt hätte, von seiner Zusage ab zugehen, so ist der Beklagte mit dem hieraus begründeten Einwand schon um deswillen znrückzuweisen, weil er eben einmal den Pro spect so, wie ihn der Verleger hergestellt hatte, bestellt hat und ihn so auch acceptiren muß. So gewiß Derjenige, der auf Grund einer Annonce ein Buch kauft, solches um den ausgeschriebenen Preis be halten muß und mit dem Einwand, daß ihm der Druck oder die Ausstattung nicht convenirt, nicht gehört wird, so gewiß muß auch bei dem vorliegenden Rechtsgeschäft ein derartiger Einwand, wie ihn der Beklagte erhebt, als nnstichhaltig verworfen werden. Muß hiernach der Rücktritt des Beklagten von dem abgeschlossenen Rechts geschäft als ein widerrechtlicher bezeichnet werden, so ist der Beklagte auch verpflichtet, dem Kläger den durch die Verletzung der Obliga tion erlittenen Schaden zu ersetzen und kann unmöglich ge halten sein, sich mit Rücknahme der Prospecte zu begnügen rc." Von der bekannten „Allgemeinen Bibliographie der Staats und Rechtswissenschaften" (Berlin, Puttkammer L Mühlbrccht) liegt jetzt der achte Jahrgang in der Bandausgabe unter dem Titel: „ U ebersicht der gesamm ten staats-und rechtswissen schaft- lichcn Literatur des Jahres 1875, zusammengestellt von Otto Mühlbrecht. Mit einem ausführlichen Register" (gr. 8. XX, 226 S.) vor. Es finden sich darin insgesanimt 3187 Erscheinungen (gegen 2749 im Jahre 1874) verzeichnet, die höchste Ziffer von allen bis herigen Jahrgängen der Bibliographie. Diese Ausdehnung ist da durch entstanden, daß im vorigen Jahre wieder eine belgische und eine spanische Bibliographie zu erscheinen anfingen und also danach die einschlägige Literatur aufgeführt werden konnte; es sind jetzt alle staats- und rechtswissenschastlichen literarischen Erzeugnisse von Deutschland, dem deutsch redenden Theile von Oesterreich und der Schweiz, Frankreich und Belgien, England und Nordamerika, Däne mark, Schweden und Norwegen, Holland, Italien und Spanien in der Bibliographie verzeichnet. Nach den Sprachen geordnet ver theilen sich die erwähnten 3187 Erscheinungen wie folgt: in deutscher Sprache 1666, in französischer 625, englischer 316, holländischer 198, italienischer 139, spanischer 123, und in dänischer, schwedischer und norwegischer Sprache 120. Das Unternehmen der Hrn. Putt kammer L Mühlbrecht hat sich zwar schon einer so großen Aner kennung zu erfreuen, daß es wohl als überflüssig erscheinen kann, jetzt noch etwas Weiteres zu seinem Lobe zu sagen; aber dennoch wollen wir bei dieser Gelegenheit nicht unterlassen, dasselbe allen den Handlungen, welche dieses Vertriebsmittels seither noch entrathen zu dürfen glaubten, angelegentlich zur Beachtung zu empfehlen; sie werden zumal bei der außerordentlichen Regsamkeit, welche heut zutage auf den fraglichen Lebensgebicten herrscht, all' ihre Mühe und Kosten dafür reichlich belohnt sehen. Leipzigs Ausfuhr von Büchern, Musikalicn und Bildern nach den Vereinigten Staaten im 1. Quartal d. I. beläuft sich nach einem Bericht vom hiesigen nordamerikanischcn Consulate auf 70,339 Doll. Gold. Pcrsonalnachrichten. Am 17. April starb, im Alter von 75 Jahren, der Buchhändler, Bnchdruckcreibesitzcr und Verleger der „Dortmunder Zeitung", Herr j Christian Leonh. Krüger in Dortmund. ( Berichtigung. In den: Artikel „Asfairc Dülfer-Streller" in Nr. 95 lese man Zle. 20 von unten anstatt „geschichtliche Maßnahmen": „geschäftliche Maßnahmen".
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