Erscheint außer Sonntags täglich — Bid srüh 8 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Ausnahme Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum der Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. ^7 112. Leipzig, Dienstag den 16. Mai. 1876. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Um bei den Abrechnungen auf der Börse die gehörige Ordnung wahrzunehmen, machen wir wiederholt bekannt, daß Jeder, welcher im Auftrag einer Firma auf der Börse abrechnen und Geld in Empfang nehmen will, vorher eine Voll macht in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Herrn Com- missionär bescheinigt, beim Archivariat einzureichen hat, von denen das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere zu den Acten genommen wird, und verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlungen zu leisten hat, seine Vollmacht vorzuzeigen. Zum Behufe der Abstempelung der Vollmachten wird der Börsenarchivar am 15. und 16. Mai von Vormittags 8—12 Uhr in dem Archivariatszimmer des Börsengebäudes anwesend sein und die Vollmachten entgegen nehmen. Leipzig, den 12. Mai 1876. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhündler. Adolph Enslin. Theoder Einhorn. H. Haessel. Bekanntmachung. Hiermit bringen wir in Erinnerung, daß bei den Meßzahlungen nur Reichs-Goldmünzen in Kronen und Doppelkronen ü 10 u. 20 Reichscassenscheine, sowie alle reichsumlauffähigen Noten, als: 1) Badische Bank. 9) Hannoverische Bank. 2) Bank für Süddeutschland. 10) Kölnische Privatbank. 3) Bayerische Notenbank. 11) Leipziger Cassenverein. * 4) Bremer Bank. 12) Magdeburger Privatbank. 5) Chemnitzer Stadtbank. 13) Prov.-Actien-Bank in Posen. 6) Commerzbank in Lübeck. 14) Sächsische Bank zu Dresden. 7) Danziger Privat-Actien-Bank. 15) Städtische Bank in Breslau. 8) Frankfurter Bank. 16) Württemberg. Noten Bank, sowie auch Banknoten derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellen in Leipzig errichtet haben, zulässig sind. Diese Geldinstitute sind: 17) Bautzener Landständische Bank, 20) Geraer Bank, 18) Leipzig-Dresdener Eisenbahn-Compagnie, 21) Gothaer Privatbank und 19) Leipziger Bank, 22) Weimarische Bank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunehmen ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 12. Mai 1876. Der Vorstand -es Dörsenvereins der Deutschen Duchhitndler. Adolph Enslin. Theodor Einhorn. H. Haessel. Dreiundvierzigster Jahrgang 237