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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. X- 135, 13. Juni 1918. gegenüber der großen Zahl älterer Firmen, die im Stichjahr 1916 keine geeignete Grundlage für die Bemessung ihres Jahresbedarfs erblicken können, und für die das letzte normale Geschäftsjahr, das Jahr 1913, viel maßgebender ge wesen wäre. Auch muß der Papierbedarf der im Laufe des Jahres 1916 und später gegründeten Firmen ja sowieso schätzungsweise oder nach einem anderen Zeitraum als 1916 sestgestellt werden, sodaß mau auch für die in den Kriegsjahren 1914 und 1915 sowie für die im Laufe des Jahres 1913 entstandenen Verlagsbetriebe das bezugsberechtigte Quantum nur in anderer Weise ermitteln konnte. Es müssen also wohl andere Gründe für die Wahl des Stichjahres 1916 maßgebend gewesen sein. Erich Staude. IV. Ich bin im allgemeinen kein Freund von schriftlichen Aus- cinandcrsctzunge» über Dinge, bei denen unbedingi überzeu gende Unterlagen nicht zu erbringen sind. Da aber die Herren Giesecke, Oldenbourg und Springer mir Vorhalten, mit dem Verlagsvertrieb des ernsten wissenschaftlichen Verlages nicht vertraut zu sein, und ihrem Bedauern Ausdruck geben, daß durch meine völlig schiefe Darstellung die Einsicht in den tat sächlichen Stand der Verhältnisse getrübt wird, so bin ich doch gezwungen, auf die Ausführungen der Herren einzugehen. 1. Gewiß ist mir bekannt, daß auch die Unterlagen sllr den Papierverbrauch im Jahre 1913 sich in den Händen der Kriegs wirtschaftsstelle befinden. Die Angaben über dieses Jahr, weil sie drei Jahre weiter zurückliegen als das Stichjahr 1916, sind jedoch derartig mangelhaft, daß Tausende von Anfragen daz» gehört hätten, um ein einwandfreies und abschließendes Ma terial zu schaffen. Außerdem ist, wie schon früher erwähnt, zu berücksichtigen, daß 1913 eine ganze Anzahl Firmen und viele Verlagsunternehmungen überhaupt noch nicht bestanden und die Berücksichtigungen dieser Firmen und Unternehmungen im Jahre 1917 nur weitere Anwendung der Ausnahmebestimmung der Reichskanzlcrverordnungen oder, wie die Herren sagen, das Ansuchen um »gnadenweise Bewilligung« hätten zur Folge haben müssen. 2. Es hat niemand behauptet, daß die Verhältnisse des Jah res 1916 als normale anzusprechen sind. Daß die Verhältnisse der Jahres 1917 als normale zu betrachten sind, werden die Herren Einsender selber nicht vertreten wollen. Wir haben außergewöhnliche Verhältnisse, denen außergewöhnliche Maß nahmen gegenüberzustellen sind. 3. Die Herren Einsender sind leider mit dem Inhalt der Reichskanzlerberordnungen über den Papicrverbrauch nicht ver traut, ihre Einsendung beweist aber auch, daß ihnen die Ver trautheit mit der tatsächlichen Lage des Papiermarkles fehlt. Ebensowenig scheinen sie unterrichtet zu sein über die Zuständig keit der der Kriegswirtschaflsstelle zugeieilten Beiräte. Die Mit glieder der Beiräte werden vom Reichskanzler ernannt. Wes halb die Herren Einsender nicht als deren Mitglieder bestellt worden sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls sind Vertreter des ernsten wissenschaftlichen Verlages im zuständigen Beirat vorhanden. In eingehenden Erörterungen, nach Berück sichtigung aller seinerzeit bekannten Gründe einigte sich der in Frage kommende Beirat, das Jahr 1916 als Stichjahr an zunehmen. Im übrigen ist die vom Reichskanzler eingesetzte amtliche Stelle vollständig frei in ihren Entschließungen. Der Beirat hat keine beschließende, sondern nur eine beratende Stimme, entscheidend ist das vom Reichskanzler hiermit beauf tragte Amt. Jedem Verlagsgeschäft hat die Kontingentierung des Papierbezuges und des Papierverbrauches schwere Sorgen auferlegt und Hindernisse im Geschäftsbetrieb verursacht. Aber nicht allein der ernste wissenschaftliche Verlag ist hiervon be troffen. Die Not ist gleichmäßig mit ganz wenigen Ausnahmen aus den ganzen Verlagsbuchhandel verteilt worden, und vor liegende Briefe von Inhabern schönwissenschaftlicher Verlage klagen in gleicher Weise über den Papiermangel wie andere Teile des Verlages. Wäre das Jahr 1913 als Stichjahr ge wählt worden, so hätte nach den Anfang 1917 zur Verfügung 34S stehenden Papicrvorräten das Kontingent des Vcrlagsbuchhan- dels nicht 90 bzw. 75"/» des Stichjahres 1916 betragen, sondern im Durchschnitt vielleicht nur 307» des Hohrcs 1913. Aus der hohlen Hand kann niemand etwas geben, und verteilt konnte nicht mehr werden, als vorhanden war. Ob das nun 307° des Verbrauchs vom Jahre 1913 oder 757» des Verbrauchs vom Jahre 1916 ist, ist an und für sich gleichgültig, das Resultat blieb dasselbe. Auf die übrigen von den Herren Einsendern weiter gemachten Ausführungen einzugehen, erübrigt sich. Die Herren rennen dabei offene Türen ein. Noch einer zu sagen, möchte ich bei dieser Gelegenheit nicht unterlassen. Weite Kreise im Verlagsbuchhandel scheinen sich über die Lage des Papiermarkles, wie er seit dem Jahre 1915 sich gestaltet hat, niemals klar geworden zu sein. Um dem Ver- lagsbuchhandel das Leben schwer zu machen oder ihn in seinem Betrieb zu stören, hat der Reichskanzler die Bewirtschaftung des Druckpapiers nicht eintreten lassen. Die Not gebot diese. Alle bei der Bewirtschaftung des Druckpapiers beteiligten Stel len, und zwar vom Minister herab bis zum letzten Ausschuß mitglied sind in sorgsamer Arbeit bemüht gewesen, dem Vcr- lagsbuchhandel, soweit als die Verhältnisse dies nur irgend gestatteten, das notwendige Papier zuzufllhren, und wenn es dem Verlagsbuchhandel möglich gewesen ist, seither wenigstens in einigermaßen gesicherter Weise seinen Betrieb aufrecht er halten zu können, so ist das zu danken der stillen, rastlosen, manch mal wenig erfreulichen Arbeit der bei der Bewirtschaftung des Druckpapiers beteiligten Stellen. Ich kann heute nicht mehr sagen, weil mir Schweigepflicht auferlegt ist. Werden aber ein mal in späteren Zeiten unsere Akten geöffnet und liegt dann vor aller Augen, wie die Verhältnisse eigentlich waren und was in den einzelnen Phasen der Papierversorgung geleistet worden ist, so werden wohl auch solche Kollegen, die, weil sie mit den Din gen nicht vertraut sind, die entstandenen Schwierigkeiten heute nicht klar beurteilen, zu anderer Ansicht kommen und denjenigen, die auch ihnen das Durchhallen mit ermöglicht haben, gerecht werden. KarlSiegismund. Wettbewerb im Zeitschriftenwesen. Welche Beachtung dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Zeitschriftenwesen beizumessen ist, geht ans zwei Prozessen hervor, die jüngst das Reichsgericht beschäftigten. In dem einen Falle war Klägerin die Firma Johann Ambrosius Barth in Leipzig, Verlegerin des im 41. Jahrgang erscheinenden »Zentralblatts für die gesamte Medi zin« mit 3 Einzelausgaben, nämlich »Zentralblatt für innere Medi zin«, »Zentralblatt für Chirurgie« und »Zentralblatt für Gynäkolo gie«, die im 35., 40. bzw. 38. Jahrgang erscheinen, Beklagte die offene Handelsgesellschaft Julius Springer in Berlin, die seit etwa 3 Jahren ein »Zentralblatt für die gesamte innere Medizin und ihre Grenzgebiete«, ferner ein »Zentralblatt für die gesamte Chirurgie und ihre Grenzgebiete« und ein »Zentralblatt für die gesamte Gynäkolo gie und Geburtshilfe und ihre Grenzgebiete« herausgibt. Die Beklagte kündigte diese Zentralblättcr in einem gedruckten Zirkular an, das sie in Form einer Postkarte verwendet; sie bezeichnet sich hierbei als »Büro der medizinischen Z e n t r a l b l ä t t e r« (Julius Springer). Die Klägerin behauptete nun, daß die Beklagte durch die Be zeichnung »Büro der medizinischen Zentralblättcr« den Anschein er weckte, als sei sie die einzige, welche medizinische Zentralblättcr hcr- ausgebe und vertreibe. Sie erhob daher Klage mit dem Anträge: 1. die Beklagte unter Androhung einer der Höhe nach richterlichem Er messen unterstellten Geldstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr ihre Firma mit »Büro der medizinischen Zentralblättcr« zu bezeichnen: 2. die Beklagte unter einer solchen Geldstrafe für jeden Fall der Zuwider handlung zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für die von ihr herausgegebcncn Zeitschriften die Titel: a) »Zentral blatt für die gesamte Chirurgie und ihre Grenzgebiete«, b) »Zentral blatt für die gesamte Gynäkologie und Geburtshilfe sowie deren Grenzgebiete«, e) »Zeutralblatt für die gesamte innere Medizin und ihre Grenzgebiete« zu führen, sowie das Urteil gegen Sicherheits leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen, eventuell die Hin terlegung uachzulasscn. Sie machte geltend, daß sie mit Rücksicht auf den Umstand, daß sie eine Reihe von medizinischen Zcntralblättern, auch noch anderer.
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