185, 13 Juni 1912. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt s. d. Dtschn. vuchhander. 7 223 Erich Weber, Verlag, Berlin VV. Erwiderung. Auf die nebenstehende Erklärung der Verlagsbuchhandlung Otto Liebmann und des Herrn Rechtsanwalt vr. Kallmann erwidere ich folgendes' Ich kan» der zum Ausdruck gebrachten Auffassung des Herrn vr. Kallmann in keinem Punkte zustimmcn. Der Sachverhalt ist folgender: Im Jahre 1905 habe ich den Verlag des Kalenders übernommen und mußte schon nach dem ersten Jahr gang einsehen, daß der Kalender, um ihn zweckmäßig einzuführen, wie das bei periodisch erscheinenden neuen Werken zumeist der Fall ist, mit recht erheblichen Opfern verknüpft war. Trotzdem habe ich keine Kosten gescheut und ihn Jahr für Jahr mit einer nicht unerheblichen Hinterbilanz herausgebracht. Nach dem Vcrlagsvertrag, den wir im Jahre 1905 geschloffen haben, stand mir das alleinige Verlagsrecht zu und war Herr vr. Kallmann verpflichtet, mir für jeden Jahrgang eine neue Bearbeitung zu liefern. Da ich Herrn vr. Kallmann nach dieser Sachlage selbstverständlich in den letzte» Jahren nur ein geringeres Honorar zahlen konnte, das er seiner Mühe entsprechend nicht für ausreichend hielt, haben wir verschiedene Kon ferenzen über die weiteren Bearbeitungen geführt, und ich bin hierbei von unserem ersten Vertrage aus ganz loyalen Gründen zurückgetreten, um nicht Herrn vr. Kallmann für eine verhältnismäßig geringere Entschädigung für ewig zu einer Neubearbeitung zu zwingen. Niemals habe und konnte ich, nach den persönlichen Beziehungen, die ich mit dem Herausgeber pflegte, mit der Möglichkeit rechnen, daß er meinen Kalender in einem anderen Verlage erscheinen lassen wird. — Kein Mensch wird mir verdenken können, daß ich jetzt, nachdem ich den Kalender 7 Jahre mit erheblichen Opfern hcrausgebracht habe und er jetzt eine Rentabilität zu bringen verspricht, nicht zusehen kann, daß auf Grund meiner Opfer, die ich für die Einführung gebracht habe, ein neuer Verleger kommt, ihn als 8. Jahrgang weiter erscheinen läßt und den nun endlich erzielten Gewinn genießen will! Ich habe mich bereits mit einem bekannten Berliner Anwalt in Verbindung gesetzt, und verspreche ich mir von der neuen Bearbeitung viel mehr und zweifle auch nicht daran, daß der nun seit schon 7 Jahren gut eingeführte Webers Iuristen-Kalender sich nicht nur seine allen Freunde und Interessenten erhalten, sondern wiederum neue hinzu erwerben wird. Auf die rechtliche Seite der nebenstehenden Kallmannschen Erklärung sei folgendes erwidert: 1. Lerr vr. K. war und ist nicht berechtigt, kraft des angeblich ihm zustehenden Urheberrechts den Verlag des Kalenders der Verlagsbuchhandlung Otto Liebmann zu übertragen und zwar so, daß Otto Liebmann berechtigt wäre, den 8. Jahrgang dieses Kalenders anzuzeigen. 2. Es ist rechtlich durchaus zulässig, daß die Firma Erich Weber Verlag einen 8. Jahrgang von Webers Iuristen-Kalender erscheinen läßt. Daß die Bezeichnung Webers Iuristen-Kalender meinerseits statthaft ist, bedarf wohl keiner Hervorhebung und stellt selbstverständlich keinen Eingriff in irgendwelche Kallmannschen Rechte dar. 3. Die Möglichkeit, daß der von mir angekündigte Kalender auf zivil- und straf rechtlichem Nachdruck beruht, ist unmöglich ernst zu nehmen und mag das Geheimnis des Lerrn l)r. Kallmann sein. Es kann darin wohl nur die Absicht liegen, den Buchhandel zugunsten des neuen Unternehmens von der Bestellung des alteingeführten Webers Juristen Kalender abzuhalten. Im übrigen sind auch meinerseits die nötigen gerichtlichen Schritte ein geleitet worden. Berlin VV. 35, Potsdamerstr. 106. Erich Weber, Verlag.