65, 18, März 1925, Fertige Bücher. Entgegnung! uf vorstehende Erklärung erwidern wir, daß mit dem Titel „Ge- sammelte Werks" u. E. nicht zum Ausdruck gebracht ist, daß es sich um annähernd sämtliche Werke des betreffenden Dichters handelt sondern lediglich um eine Sammlung von Werken desselben. Wir beziehen uns auf die im Börsenblatt Nr. 23S vom 7. E>k- tober v. abgedruckts Antwort des ^ustizrats vr. Hillig aus eins Anfrage, die nicht von uns herrührt, welche lautet: „Der Titel »Gesammelte Werke' besagt nicht, daß in dem vom Verlag herausgsgsbenen Sammelwerks sämtliche Werke des betreffenden Verfassers enthalten sind. Die Wahl des Titels »Gesammelte Werke' für eine Zusammen stellung einzelner Werke desselben Verfassers ist daher zulässig, auch wenn in der Ausgabe nur verschiedene, nicht aber alle Werks des Verfassers ausgenommen sind." Auch weisen wir auf eine Veröffentlichung des Herrn l)r. Wenzel Goldbaum in Nr. 54 dos Börsenblattes vom 5. März 1925 hin, der u. a. ausführt: „Anders liegt es bei »gesammelten Werken'. Wenn auch hier eine Vollständigkeit in dem Sinne verlangt werden Kann, daß für das Wesen des Autors Erhebliches nicht fehlen darf, so hat doch der, der sammelt, ein Aecht der Auswahl; sie must nur mit Sorgfalt gemacht sein." Somit dürfte erwiesen sein, daff gegen unsere Bezeichnung „Ge- sammelte Werke" nichts einzuwenden ist. Dagegen dürste gegen die Bezeichnung „Hebbels Werke — Tagebücher" mit dem Nntertitel „Vollständige Ausgabe" der Fa. Hesse H Decker wohl Einspruch zu orbeben sein, da in ihr die Tagebücher gänzlich fehlen, die wiederum zum größten Teil in unserer Ausgabe enthalten sind. Zum Schluff möchten wir noch erwähnen, daff der Herausgeber unserer Ausgabe, Herr Heinz Amelung, einer der angesehensten Literaten Deutschlands, leider zurzeit schwer krank ist. Er würde vielleicht gern den Herren Beschwerdeführern auseinandersotzen, von welchem Gesichtspunkte aus er den Titel „Gesammelte Werke" sür unsere Ausgabe für richtig hält. Berlin Deutsche Bibliothek Verlagsgesellschast m. b. H. SS4»