Donnerstag, den 20. Juni 1912. Umschlag zu 141. ^ I^Usckeemai'kt ^ 1S13-1S14. Für Kalender, Jugend- und Zeitschriften geeignete Galvanos aus der Zeit der Be freiungskriege liefert F. A. Berger in Leipzig. Svnderabzüge bitte ich bei Bedarf zu verlangen. ZLIIsotlvv» ksrtixt, billigst unct Aut Lun8tan8tg.lt O. O. b-siprii^ 29. wr 2eit8cbrif1en, Liekerun^s- ", Micber alle, ^rt lief. billigt ^^Mpt SckSfer L^Lckönfel^ee, l.elprig 8odLsfekLlvsno8 (leitnv. u kauf!) a sll.Oeb. cl. I^aturwissenscli., Lancier- u. VöIIcerlc., Lultur- §e8ck. u.Verxv. I. bjll.8trevl(ee8i8oiif älter, 8tüUg3it. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft lade« die Kollegen vom Buchhandel «IM Beitritt in den Deutschnationalen Aandlungsgehtlfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirten und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Lall in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch, nationalen Buchhandlungsgehilfenschafl gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen M beschäftigt« Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D L. B. umfaßt,. Zt. 125000 Mitglieder, darunter etwa 3000 vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M. 1.50 monatlich. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganze» Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtscinrichtungen: Die Stellenvermittlung für den Buchhandel ^^LL7b-'> PttÄLu kostenfrei zur Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Erlangung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit 7a^v°n7 ^ - Erste und einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Verficherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die ^ s bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes ^ einzelnen. 4°/o Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskasse (E. H. 98) A ^ gewährt Freizügigkeit für ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde- und Betriebekrankenkassen. Kein Kassenarztzwang Höchstleistung: 26 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei und ^ Heilmittel, 52 Wochen 28 Mk. wöchentliches Krankengeld, 375 Mk. Vegräbnisgeld. Mitgliederzahl: 21000. Vermögen: ^ ^ 420000 Mk. Summe der Kassenleistungen seit 1899: über 3 Millionen Mk. Daneben bieten die Familien-Krankenkasse und die Familien-Kranken-Unter- ^ Gelegenheit, auch Frau und Kinder in die Segnungen einer ausreichenden Krankenversicherung bissig einzubeziehen. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. ^ Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts und Fortbildungsgelegenheiten, Höhere Handels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1300 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw. Verbandssatzungen, Slellenvermittlungspaptere, Satzungen der Kranken- und Begräbniskasse wie der Familien Kranken-Unlerstlihungskafse umsonst durch die 6rl»äN5slrIIe äer veuischnalionale« kuchbanälungsgedilkenschaN. Lripssg. ^°-ß77"