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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1912-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1912
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- Deutsch
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8238 vörsenblatl s. d. Dlschn. vuchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 157. 9. Juli 1912 tragen. Die Regierung will dieser Zentralkommission einen Zu schuß von 110 060 Gulden zur Verfügung stellen, dessen Be willigung bereits durch einen jüngst der Zweiten Kammer der Generalstaaten zugegangenen Gesetzentwurf beantragt wurde. Von den beabsichtigten Sonder-Ausstellungen sollen bisher mehr als 30 in Vorbereitung sein; davon sind öffentlich bekannt geworden: Amsterdam: eine Schiffahrtsausstellung; eine Druckerei-Aus stellung; eine Ausstellung für Baukunst; eine Ausstellung über »das Leben und die Arbeit der Frau 1813—19l3«; Haag: eine Ausstellung von Bildern, Zeichnungen, Druck sachen usw., die sich auf die Geschichte der Niederlande beziehen; Erinnerungen; Delft: eine Kunstgewerbeausstellung, sowie eine Ausstellung von Zeichnungen und Entwürfen von bedeutenden Wasserbauten usw., und eine solche für Delfter Altertumskunde. Außerdem werden einige Delfter Porzellanfabriken Einzelausstellungen ihrer Erzeugnisse einrichten. 'sHertogenbosch: eine Ausstellung christlicher Kirchenkunst; Tilburg: eine Ausstellung für Handel, Industrie, Kunst und Unterricht; Middelburg: eine Ausstellung, deren Gebiet noch nicht feststeht. Argentinische Republik. Zurückbehaltung oder öffent- licher Verkauf von Waren, deren Wert zu gering dekla riert ist. — Nach den geltenden Zollvorschriften haben die argen tinischen Zollbehörden das Recht, Waren, die nach dem Werte verzollt werden und deren Wert sie als zu niedrig angegeben erachten, zu dem deklarierten Werte mit 10 v. H. Zuschlag zu erstehen und zugunsten des Fiskus öffentlich zu verkaufen. Der Zolldirektor hat die in Vergessenheit geratenen Bestimmungen in Erinnerung gebracht und angeordnet, daß die Zollbeamten, wenn ihnen der Wert zu niedrig angegeben scheint, anstatt einen höheren Wert festzusetzen, sich darauf beschränken sollen, mit der Zollabfertigung einzuhalten und höheren Orts Anzeige zu erstatten, damit die Zollbehörde von ihrem Ubernahmerechte Gebrauch machen kann. Die ein- »Ärt. 134. Bei Waren, die im Zolltarif nicht aufgeführt sind, werden die Einfuhrzölle nach dem vom Empfänger oder vom Zollagenten anzugebenden Werte berechnet, den sie im Zoll- lagerhause haben. Die Zollbehörde kann innerhalb 24 Stun- den für Rechnung des Fiskus alle Waren, deren so ange gebenen Wert sie für zu niedrig hält, zurückbehalten. Sie hat dann dem Berechtigten in Kassenwechseln sofort den angegebenen Wert mit 10 v. H. Zuschlag zu zahlen. Art. 142. Die Zollbehörde ist berechtigt, die öffentlich ver- steigerten Waren zu dem dafür gebotenen höchsten Preise zu erstehen. Art. 380. Wenn die Wiederausfuhr von Waren beantragt worden und in dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis aufgefübrten Waren nicht dem Tarif gemäß oder bei den im Tarif nicht aufgeführten Waren nicht ihrem wirklichen Werte entsprechend angegeben ist, dann hat die Zollbehörde das Recht, die Waren zu behalten; sie muß dann dem Be rechtigten in Kassenwechseln den Wert zahlen, den er in dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Wiederausfuhr angegeben hat.« Die Einschärfung dieser Bestimmungen hat den Zweck, Zoll hinterziehungen zu verhindern. (Nachrichten für Handel, Industrie usw.) Pflichtfortbildung für Mädchen in Berlin. — Auf Grund des Gesetzes betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 27. Dezember 1911, durch welches den Gemeinden die Befugnis erteilt wird, auch die weiblichen Arbeiter bis zum vollendeten hat der Berliner Magistrat ein Ortsstatut ausgearbeitet, in dem bestimmt wird, daß unverheiratete weibliche Personen, die in kaufmännischen oder gewerblichen Betrieben innerhalb des Weich, bildes von Berlin beschäftigt sind (Lehrlinge wie Gehilfen, mit Ausschluß der Dienstmädchen), bis zum vollendeten 17. Lebens jahre die von der Stadt zu errichtende Pflichtfortbildungs schule zu besuchen haben, sofern sie nicht eine höhere Bildung besitzen oder eine gleichwertige Unterrichtsanstalt besuchen. Der Unterricht soll umfassen: Rechnen, Buch- führung, Zeichnen und Hauswirtschaft, ferner Berufs- und Lebenskunde; er soll in der Zeit von 7 Uhr vormittags und 7 Uhr abends erteilt werden und zwar nur während der Wochen tage. Er bezweckt neben der beruflichen Ausbildung die Er ziehung der Mädchen zu den Pflichten der Gattin und Mutter. Für die Beschaffung der Lehrmittel ist der Arbeitgeber verant wortlich, ihm liegt es auch ob, sür den regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen und diesen zu überwachen. Der Zeitpunkt des In- krasttretens dieses Ortsstatuts ist noch nicht bestimmt, weil zu nächst noch die beteiligten Arbeitgeber und Arbeiter gehört werden müssen und die Stadtverordneten wie auch die höhere Ver waltungsbehörde die Genehmigung zu erteilen haben. Der 3. internationale archäologische Kougretz findet im Oktober in Rom statt. Der Ausschuß hat die Arbeiten schon so weit gefördert, daß die wissenschaftlichen Sektionen gebildet sind. Es sind deren zwölf» 1. Prähistorische Archäologie (Präs. G. A. Colini), 2. Orientalische Archäologie (Präs. E. Schiaparelli), 3. Vorhellenische Archäologie (L. Pernier), 4. Italienische und etruskische Archäologie (L. Mariani), 6. Geschichte der klassischen Kunst (E. Löwy), 6. Griechische und römische Altertümer (E. Pais), 7. Epigraphik und Papyruskunde (D. Vaglieri). 7. Numismatik (A. Salinas), 9. Mythologie und Ge schichte der Religion (I. Guidi), lO. Antike Topographie (G. Boni), 11. Christliche Archäologie (A. Venturi), 12. Organisation der archäologischen Arbeit (E. Löwy). In diesen Sektionen kommen folgende Themata von allgemeinerer Bedeutung zur Dis kussion: Die Anfänge der Eisenkultur in Italien; die Ursprünge der etruskcschen Kultur; das Problem der römischen Kunst; die Fortschritte der Kenntnisse vom antiken Recht durch die Papyrus forschung; die Einflüsse des vorhellenischen Orients auf die Länder des westlichen Mittelmeerbeckens; Stoffe und Anregungen, die Rom und der Orient der christlichen Kunst am Ende der Antike gegeben haben; die ägyptischen und vorderasiatischen Denkmäler als chronologische und künstlerische Kriterien der lokalen Kulturen der Provinzen des römischen Reiches beeinflußt und verändert? u. a. — Den Kongreßteilnehmern wird reichliche Gelegenheit geboten werden, interessante und wichtige Aus- gradungen zu besichtigen. In der Nähe von Rom werden es besonders die denkwürdigen Stätten von Ostia und Caere sein, die eines Besuches wert sind. Nach Schluß des Kongresses werden mehrere größere Exkursionen unternommen, z. B. nach Pompeji, Pästum, Cumä, Locri, Sizilien und Sardinien. Die Verkehrs- anstalten, namentlich die englischen, französischen und italienischen Bahnen, gewähren den eingeschriebenen Teilnehmern wesentliche Erleichterungen. Neue Bücher, Nat«lo-e »sw. für BmchhLudler. 49. öa-nck, 8skt 6. ^uni 1912. I-sr.-8". 8. 161—192 Personalnachrichten. Geheimer SanttätSrat vr. ttatz -s. — Nach längerem Leiden ist am 6. Juli der Augenarzt Geheimer Sanitätsrat 0r. Katz im Alter von 73 Jahren gestorben. Er hatte auf seinem Sondergebiete eine ausgedehnte Praxis und bemühte sich, das Publikum durch populäre Schriften über die Bedeutung der Augenkrankheiten aufzuklären. Große Verbreitung fand seine Schrift »Pflege des Auges in Haus und Familie«.
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