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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1912
- Strukturtyp
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- 1912-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1912
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- Deutsch
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^ 167, 20. Juli 1SI2. Nichtamtlicher Teil. «Srl-Nilau l d. Dtlchn. vuch-aud-r. 8 6V 7 Zur Einladung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine nach Bayreuth. Im Inseratenteil dieser Nummer wird das Programm der diesjährigen Herbstversammlung des Verbandes zum Abdruck ge bracht, die am 14. und 15. September in Bayreuth abgehalten werden soll. Trotzdem es aller Wahrscheinlichkeit nach eine Er weiterung erfahren wird, da weitere Vorschläge für die Tages ordnung erbeten werden, zeigen schon die als Verhandlungs gegenstände in Aussicht genommenen Themata das Bestreben des Vorstandes, im Vordergrund des Interesses stehende Berufs fragen einer Klärung und Lösung entgegenzuführen. Denn wenn es auch nicht Aufgabe derartiger Versammlungen sein kann, bindende Beschlüsse zu fassen, so darf doch ihr Ein fluß schon deswegen nicht unterschätzt werden, weil sie die Wege zu einer gedeihlichen Entwicklung unseres Berufs bereiten helfen und namentlich auch auf das Vereinsleben anregend und befruchtend einwirken. Ja vielleicht trägt gerade der Umstand, daß sich hier jeder, der etwas zu sagen weiß, zwangloser, als es sonst mit der parlamen- tarischen Ordnung unter stärkerer Verantwortlichkeit für die Er reichung praktischer Ergebnisse verträglich ist, aussprechen kann, zu einer lebhafteren persönlichen Anteilnahme an den Verhandlungs gegenständen bei, als wir ihr gewöhnlich im buchhändlerischen Vereins- leben begegnen. Es konnte daher auf der letzten Hauptversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine auch nicht überraschen, daß allgemein dem Wunsche Ausdruck gegeben wurde, diese Herbstversammlungen zu einer ständigen Einrichtung des Ver bandes zu machen. Und daß nicht konventionelle Höflichkeit gegen den Vorstand ihnen das Wort redete, zeigte sich am besten darin, daß einzelne Kreis- und Ortsvereine einer Erhöhung der Ver bandsbeiträge nur unter der ausdrücklichen Bedingung der Bei behaltung dieser Veranstaltungen zustimmten. Nicht wenig hat zu diesem Erfolg das geschickte Arrangement dieser Versammlungen, ihre verständnisvolle Leitung und die glückliche Wahl der Ver handlungsgegenstände beigetragen, die, aus dem Zeitgeiste heraus- gegriffen, nicht nur einen Ausschnitt aus dem Berufsleben, sondern ein abgeschlossenes, lebensvolles Bild des Buchhandels der Gegenwart zu geben suchen. Das zeigt sich auch wieder an dem für dieses Jahr in Aussicht genommenen Programm, dessen erster Punkt schon: Versuch der Schaffung einer Wiederverkäuferordnung zugleich ein Beweis dafür ist, daß der Vorstand auch vor den schwierigsten Problemen nicht zurückschreckt. Denn es kann wohl keinem Zweifel unterliegen,daß die Schaffung einer Wiederverkäufer ordnung nicht nur eine »logische Folge der Adreßbuchreinigung« ist, sondern schon seit Einführung dieses Wortes in die Verkaufsordnung oder — noch weiter zurück — in die buchhändlerische Praxis der Er ledigung harrt. Freilich wird man im Hinblick auf die verschiedenen Arten der Wiederverkäufer, ihre verschiedene Behandlung und Stellung in der Verkaufsordnung zuerst einmal zu einer genauen Definition dieses Begriffs, unter dem jeder etwas anderes versteht, gelangen müssen. Hier ist vollständiges Neuland, da die Berkaufsord- nung einer begrifflichen Bestimmung nicht nur aus dem Wege geht, sondern durch die Verkoppelung von Buchhändlern und Wieder verkäufern einerseits und die Gegenüberstellung und diffe renzierte Behandlung von Buchhändlern, Wiederverkäufern und »gewerbsmäßigen« Wiederverkäufern in ihren verschiedenen Erscheinungsarten als Händler, Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften usw. andererseits eher verwirrt als Klarheit schafft. DeS weiteren wird man, wenn die Sache einmal in ihrer vollen Ausdehnung behandelt werden soll, dem Begriff des Wieder verkäufers in den einzelnen Verkaufsbestimmungen der Kreis- und Ortsvereine — soweit er dort fixiert ist — nachgehen und auch zwischen Wiederverkäufern im Dienste des Verlags und solchen im Dienste des Sortiments unterscheiden müssen. Und nicht zuletzt wird man sich damit zu beschäftigen haben, wer denn eigentlich Wiederverkäufer oder Buchhändler für den einzelnen Verleger ist, wenn diese Scheidung nach dem Interesse vorgenommen wird, das der Besteller an einem Verlage bekundet. Vergegenwärtigt man sich noch, wie eng die hier zur Verhandlung gestellte Frage sich mit dem Bereinsbuchhandel, dem doppelten Ladenpreis, dem Verkehr über Leipzig und der Grossistenfrage berührt und daß hinter ihr auch die Schaffung eines Adreßbuchs für Wieder verkäufer und noch manches andere stehen, so wird man den Mut des Vorstandes anerkennen müssen, eine Ordnung dieser Dinge zu einer Zeit in die Wege leiten zu wollen, in der sich noch alles in Fluß befindet und selbst die Verkaufs ordnung nicht endgültig unter Dach und Fach gebracht ist. Aber auch wenn es bei dem »Versuch« bleibt, wird man den Wert dieser Bemühungen schon deswegen nicht unterschätzen dürfen, weil sie nicht nur weitere Klärung über eine zweckmäßige Fassung der (buchhändlerischen) Verkaufsordnung herbeizuführen geeignet sind, sondern auch die Möglichkeit bieten, auf diesem Wege eine annehmbare Form der Auseinandersetzung mit den Wieder verkäufern zu finden, und dadurch, ohne mit der Gewerbeordnung in Konflikt zu kommen, sowohl den Interessen des Sortiments als auch des Verlags gerecht zu werden. Denn so richtig es ist, daß in letzter Instanz alles von der Einsicht und dem guten Willen des Verlags abhängt, so wird diesen die Entwicklung und Umwand lung der Vereins- und Gesellschaftsgründungen aus Vertriebs in Produktionsgenossenschaften doch bald überzeugen, daß er sich durch deren Unterstützung nur eine Konkurrenz großziehen hilft, die um so fühlbarer für ihn werden wird, je mehr er durch sein Verhalten seinen natürlichen Bundesgenossen, das Sortiment, schwächt. Daß das Kommissionsgeschäft ähnliche Erfahrungen machen wird, wenn diese Außenseiter erst fest genug im Sattel sitzen, um, begünstigt durch den Ausbau der Organisation ihrer Vereine, dem direkten Weg den Vorzug vor dem Weg über Leipzig geben zu können, sei nur nebenbei erwähnt. So wäre gerade das Thema »Wiederverkäufer«, auch wenn die Verhandlungen ohne praktische Ergebnisse bleiben — was aber durch aus nicht der Fall zu sein braucht —, geeignet, uns einen Blick in die wirtschaftliche Entwicklung der Neuzeit und ihre treibenden Kräfte tun zu lassen. Wer die Zeichen der Zeit versteht, wird erkennen, daß sie, trotz aller Betonung der Freiheit des Individuums durch die Gesetzgebung, uns deutlicher als alle früheren Wirtschaftsperioden den Weg des Zusammenschlusses innerhalb unserer Organisation weisen, wenn die Vergesellschaftung und Entpersönlichung von Literatur und Buchhandel nicht mit Riesenschritten vorwärts schreiten und rings um uns nicht neue Organisationen erstehen sollen. Dem Mechanisierungsprozeß, der in den letzten zwei Jahrzehnten auch den Buchhandel — Produktion wie Vertrieb — ergriffen hat, kann von unserer Seite mit Erfolg nur begegnet werden, wenn wir ihm eine Methode der Arbeitsteilung gegen überstellen, wie sie aus dem engeren Verkehr von wcsensverwandten Firmen des Verlags und Sortiments erwachsen würde, durch die die literarischen Bedürfnisse des Publikums besser und zweck mäßiger befriedigt werden könnten als jetzt, wo kein Verleger oder Sortimenter recht weiß, auf wen er sich fest stützen kann. Durch die differenzierte Behandlung von Buchhändlern und Wiederverkäufern — deren Scheidung allerdings jeder Verleger nach der Natur seines Verlags und dem ihm ent gegengebrachten Interesse vornehmen wird und die nicht ein für allemal und für alle Zeiten gegeben zu sein braucht — würde nicht nur eine gerechtere Verteilung von Licht und Schatten, sondern auch eine Stärkung der regulären buchhändlerischen Betriebe ermöglicht werden. Diese Hilfsaktion ist umso nötiger, als, wie schon angedeutet, der Verlag über kurz oder lang in die Notwendigkeit versetzt werden wird, in ähnlicher Weise Schutz bei dem Sortiment zu suchen wie dieses jetzt bei ihm. Diese Erkenntnis wird und muß auch zu einer Verständigung über die Revision der (buchhändlerischen) Verkaufsordnung führen, die als Punkt 3 auf die Tagesordnung des Verbandes gesetzt worden ist. Da sein Vorsitzender dem Ausschüsse für die Revision der Verkaufsordnung angehört, so darf man mit Interesse dem in Aussicht gestellten Entwürfe entgegensehen, von dem es in der Ankündigung heißt, daß er »ebenso dem Verlage wie dem Sorti ment den erforderlichen Spielraum zur Betätigung zu gewähr leisten imstande ist«. Behandeln die vorstehenden Themata mehr interne buch händlerische Angelegenheiten, so hat sich der Vorstand mit dem als 2 bezeichneten Verhandlungsgegenstandr »Die Frage der Jugendschriften-Ausschüsse, der Gesellschaften zur Verbreitung guter Bücher u. a. und ihr Verhältnis zum Buchhandel« auf ein Gebiet begeben, das in gleicher Weise Buchhandel und Publikum interessiert und in diesen Blättern wiederholt Gegenstand ein gehender Erörterungen (vgl. zuletzt: »Das billige Buch« in Nr. 164—166) gewesen ist. Da uns das Thema noch weiter be schäftigen wird, möchten wir ein Eingehen darauf an dieser Stelle vermeiden und nur unsrer Freude Ausdruck geben, daß durch das 1122*
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