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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1912-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1912
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- Deutsch
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8608 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 167. 20. Juli 1912. Vorgehen des Verbandsvorstandes weitere Kreise auf diese Sache hingelenkt werden. Während sich von Punkt I zu 2 der Tagesordnung ebenso leicht eine Brücke schlagen läßt, wie von I zu 3, stehen Punkt I und 4*) eher im Verhältnis gegenseitiger Abneigung zu einander. Denn schwerlich wird man in dem Angestellten einen »Wieder verkäufer« erblicken können, wenn auch seine Konkurrenz besonders in den Großstädten durchaus nicht zu unter- schätzen ist. Daß »der eigene Bedarf« der Angestellten keine Erwähnung findet und somit nicht zur Diskussion gestellt ist, wird man nur billigen können, da nicht der Brauch, sondern der Mißbrauch getroffen werden soll. Sicher dürfte auch dieses Thema dem Interesse der Bersammlungsbesucher begegnen, selbst wenn es nichts anderes zeitigen würde als die Einsicht, daß in allen Fällen die Vorschrift zu empfehlen ist, Bestellungen der Angestellten »für eigene Rechnung« in da- Bestellbuch einzu tragen und so dem Firmeninhaber eine Kontrolle zu sichern. Wie die Tagesordnung erkennen läßt, sind die Ver handlungsgegenstände mit Rücksicht darauf, daß der Ver-^ band keine einseitige Sortimentervertretung darstellt, sondern einen Ausgleich der Interessen anstrebt, so gewählt, daß auch der Verlag dabei auf seine Rechnung kommt. Es wäre daher mit Freuden zu begrüßen, wenn aus seinen Reihen recht zahlreiche Vertreter erscheinen würden, da ihnen auf diesen Herbstversammlungen in weit größerem Maße als bei den sturm- und drangvollen Kantatezusammenkünften Gelegen heit geboten ist, in zwangloser Aussprache mit den Kollegen ihre Sach- und Personenkenntnis zu erweitern. Da auch sonst aller- Hand Genüsse in Aussicht gestellt werden und Bayreuth für sich allein wobl einiges Interesse beanspruchen kann, so darf erwartet werden, daß die Bayreuther Tagung sich würdig den früheren Verbandsveranstaltungen anschließen wird. Kleine Mitteilungen. Korrekturbogen im Postverkehr. — Bekanntlich werden Korrekturbogen mit dem Manuskript zusammen zur Druck sachentaxe befördert. Nun hat, wie man der »Köln Bolksztg « schreibt, die Post eine feine Unterscheidung herausgefunden zwilchen Korrekturen, die zur Änderung stehenden Satzes bestimmt sind, und Korrekturen, die für eine neue Auflage eines Werkes dienen. Elftere werden zur Drucksachentaxe zuge lassen, letztere nicht! Als ob der Begriff der »Korrektur« ein anderer wäre, ob die Verbesserungen jetzt oder in einem Jahre angemerkt würden! Bei Kürschners Literaturkalender liegt der Aufforderung zur Angabe der Korrekturen für den neuen Jahrgang stets ein Zettel bei, worin diese sonderbare Auf- fassung der Post auseinandergesetzt wird und um Zusendung der Korrektur mit Briesfrankatur gebeten wird. Diese rigorose Behandlung stichtauf das grellste ab gegen eine Bestimmung der Postordnung, die jeden Tag hundertfach von der Post mißachtet wird. Manuskripte können für die Geschäftspapierta^e versandt werden, deren nied rigster Satz 10 H beträgt. Die meisten Schriftsteller frankieren aber ihre Manuskripte einfach als Drucksachen mit 3 oder 6 und noch nie hat man erlebt, daß dies beanstandet worden wäre. Also auf der eine Seite eine Laxheit und auf der anderen Seite eine übertriebene Strenge auf Grund einer ganz ungerecht fertigten Auslegung des Begriffs Korrektur. Kaufmaunsgericht und »ordentliches« Gericht. — Wie das soeben erschienene, offizielle »Jahrbuch des Kaufmanns gerichts Berlin«, da- von den Vorsitzenden des Kausmannsgerichts herausgegeben wird, feststellt, ziehen die Parteien aus der im gerichtlichen Sprachgebrauch häufig notwendigen Gegenüberstellung des Kausmannsgerichts zu den »ordentlichen« Gerichten nur allzu häufig falsche Schlüsse auf die Stellung der Kaufmannsgerichte. Man findet die Anschauung verbreitet, daß die Kaufmannsgerichte keine eigentlichen Gerichte seien, vielmehr nur ein Schiedsamt der städtischen Kaufmannschaft, und als fernere Folge macht sich ein Mangel an Achtung und ungebührliches Betragen bemerkbar. Die verhältnismäßig hohe Zahl der wegen Ungebühr notwendig *) »Die Angestellten im Buchhandel und die durch sie bewirkten Gefälligkeitslieferungen an Verwandte und Bekannte.« gewordenen Bestrafungen beweist das. Angesichts dieser miß lichen Erfahrung weisen die Vorsitzenden des Kaufmannsgerichts darauf hin, daß das Gerichtsverfassungsgesetz in Gegensatz zu den »ordentlichen« Gerichten die »besonderen« Gerichte nur stellt, weil ihnen besondere Arten von Streitigkeiten zur Entscheidung überwiesen sind. Auch die besonderen Gerichte, mithin die Kaufmanns- und Gewerbegerichte seien Staatsgerichte, und das Verfahren vor ihnen wie auch die Ordnung der Sitzungspolizei entspreche im wesentlichen den Bestimmungen der ordentlichen Gerichte. »Sind sich die Rechtsuchenden dessen stets bewußt«, so schließt die offizielle Ermahnung, »so werden sie sich selbst häufig vor Schaden bewahren und den Richter von der Notwendigkeit befreien, eine ruhige und sachdienliche Verhandlung erst durch Zwangsmittel herbeizuführen«. Die 13. Geueralveriammluntt des BerbandeS der Lager- Halter «nd Lagerhalterinne« De«tschlauvS (Sitz Leipzig) findet am 8. September im Volkshause zu Köln a/Rh. statt. Die (wichtigsten Punkte der Tagesordnung sind: die beabsichtigte Ver schmelzung des Lagerhalterverbandes mit dem Zentralverband der Handlungsgehilfen, sowie das Verhältnis der Unterstützungs kasse des Zentral-Verbandes der Konsumvereine zur Privat beamtenversicherung. Sprechsaal. Die Kehrseite. Eine große Verlagsbuchhandlung schreibt uns; Vor kurzem erschien bei uns ein kunstgewerblich und kunst historisch wertvolles Werk, bei dem der Unterschied zwischen Ordinär- und Nettopreis etwa 100 betrug. Als Abnehmer kamen hauptsächlich Bibliotheken, Museen, Kunstgewerbeschulen usw. in Betracht. Um das Sortiment für das wichtige (und, wie sich schließlich ergab, sehr erfolgreiche) Unternehmen zu interessieren, veröffentlichten wir zunächst mehrere ganzseitige Anzeigen, in denen wir die Bedeutung der Publikation nach wiesen und Prospekte anboten. Wir wandten uns dann noch in besonderen Briefen, denen ein Prospekt beigelegt wurde, direkt an die größeren Firmen solcher Orte, in denen nach unserer Meinung Abnehmer des Werkes saßen, und zwar unter Angabe der Namen der letzteren, die wir unserem seit Jahren gesammelten Adressenmaterial entnahmen. Darauf erhielten wir aus verschie denen Städten zum Teil namhafte Bestellungen, darunter bis zu 15 Exemplare fest von einer einzigen Firma. In einer Anzahl von Städten indessen rührte sich nichts, nicht einmal Prospekte wurden verlangt. Nunmehr beschlossen wir, uns selbst zu helfen. Wir traten direkt an die Interessenten mit Prospekten heran, in denen aus drücklich betont war, daß der Bezug durch die Sortimentsbuch handlungen erfolgen müßte. Erst diese direkten Angebote des Verlegers an das Publikum hatten, nachdem alle übrigen Maß nahmen an der Indifferenz eines Teiles der Sortimentsbuchhändler ergebnislos abgeprallt waren, den gewünschten Erfolg. Es kamen teils durch das Sortiment, teils direkt Bestellungen auch aus solchen Städten, deren sämtliche Buchhandlungen sich bis dahin dem Werk gegenüber absolut ablehnend verhalten hatten. Wir haben auch in diesem Falle, unseren Grundsätzen getreu, die direkt eingelaufenen Bestellungen dem Sortiment zur Er ledigung überwiesen. Daß dies mit gemischten Gefühlen ge schah, wird man angesichts des folgenden für den ganzen Fall typischen Exempels begreiflich finden: in einer großen Stadt Norddeutschlands reagiert von den daselbst ansässigen 27 Sorti mentern auf unsere verschiedenen Inserate kein einziger. Darauf schreiben wir an die drei größten Sortimentsbuchhandlungen einen Brief, in dem wir u. a. die dortige Kunstgewerbeschule als sicheren Abnehmer nennen. Keine einzige Antwort, geschweige denn eine Bestellung auch nur auf einen Prospekt oder ein Exemplar zur Ansicht. Schließlich wandten wir un» selber an die Kunstgewerbe schule, und siehe da, wofür kein Sortimenter einen Finger gerührt hatte, das gelang uns auf Anhieb. Ist das nicht das Sortiment von der Kehrseite?
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