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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1912
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- Deutsch
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8536 «SrsmblE s. d. Dychn. Buchhandil. Nichtamtlicher Teil. psL 165. 18.. Jult 1912- Alfred Kröner in Leipzig, Kröners Taschenaus gabe (12 Bände ä 1^1) und KrönersVollSausgabe (20 Bände ä. 1 und die Sammtung belehrender Unterhaltungsschriften mit 40 Nummern in 32 Bänden bei Hermann Paelel G. m. b. H. in Berlin-Wilmersdorf in der Preislage von l—2 die geschichtliche und geographische Stoffe behandelt. Von den neuerdings begonnenen Kollektiv- nen verdienen besonderes Interesse Velhagen L Kla- sings Volksbücher, die die Gebiete Kunst, Geschichte, Erdkunde, Literatur, Musik, des Kunstgewerbes, der Technik und Naturwissenschaften Pflegen und von denen bisher 42 Bände zum Preise von 60 P, erschienen sind. Betrachtet man die Ausstattung dieser Bücher und das Illustrations- Material, so kommt es einem erst recht zum Bewußtsein, daß ein außerhalb des Buchhandels stehender Unternehmer niemals imstande sein wird, so gut und so billig zu produzieren. Es fehlen die Erfahrungen, es fehlt vor allen Dingen an den Bildern, die niemals so billig be schafft werden können, als wenn einer der größten Klischeever leger seine Schatzkammer quasi umsonst auslut. Ein Viewer« heißendes Versprechen geben ferner Voigtlä uders Quellenbücher, von denen bisher 12 Bände im Preise von 60 H bis 1 erschienen sind. Die hier verarbeiteten Stoffe verschiedener Wissenschaften, darunter Geschichte und Kulturgeschichte, sollen möglichst unmittelbar auf den Leser wirken; für geschichtliche Ereignisse z. B. werden Augenzeugen herangczogen usw. Das sind Anfänge, vor denen die Produk tion der Bildungsvereine einmal geringfügiger erscheinen wird, als sie heute schon erscheint, wenn man sie in Vergleich mit einer der großen billigen Kollektionen des Buchhandels bringt. Wir kommen zu einer weiteren Gruppe, die hauptsäch lich rein praktischen Zwecken dient. Die umfangreichste und zu gleich billigste derartige Kollektion ist die Miniatur- B i b l i o t h c k des Veriages von Albert Otto Paul in Leipzig, die über 1100 Nummern L 10 P, in ca. 800 Bänden vereinigt. Mancher Kollege wird darüber lächeln, daß ich diese Samm lung in den Bereich meiner Betrachtung ziehe. Ich bin der Überzeugung, daß diese Zwerge unter den Büchern einem großen Bedürfnisse abhelfen. Wenn ihr Titel auch oftmals mehr verspricht als er hält, für 10 P, Belehrung findet man immer darin. Vertreten sind Geschichte, Geographie, Mathe matik, Naturwissenschaften, Haus- und Landwirtschaft, kauf männische Literatur, Rechtswesen, Technik, Kunst und Litera- tur, populäre Medizin und das weite Gebiet der populären Literatur überhaupt einschließlich Spiel und Sport. Daß auch manches Gebiet menschlicher Betätigung darin erörtert wird, das man lieber übergangen sähe, darf nicht verschwiegen werden. Ein glücklicher Gedanke war die Angliederung von Berufswahlfühlern und Reisebüchern. Eine neue Zwanzig pfennigbibliothek, die Lehrmeister-Bibliothek er scheint im Verlage von Hachmeister L Thal in Leipzig, die das Gebiet des Gartenbaues und der Blumenpflege, des Jagd-, Hunde- und Angelsports, der Landwirtschaft, Bienen- und Fischzucht, der Hauswirtschaft, der Geflügelzucht und Vogelliebhaberci, deLSammelsportcs, derAquarienliebhaberei, des Sportes und Spieles, der Liebhaberkünstc, der Technik und Handwerkskunst und der geistigen Bildung Pflegt. Bisher sind 200 Bände erschienen. Eine Minia tur-Bibliothek für Sport und Spiel hat der Verlag von Grethlein L Co. in Leipzig mit 35 Nummern ä 60 H hcrausgegeben. Beachtung verdienen auch die im Ver lage von Ernst Heinrich Moritz in Stuttgart erschienenen SammlungenB ibliothek der Gesundheitspflege, 20 Bände meist in der Preislage von 1—2 ^«.Bibliothek der Rechts- und Staatskunde, 27 Bände etwa zu gleichen Preisen, Bibliothek der Naturkunde und Technik 8 Bände, und Illustrierte Handwerker- Bibliothek, 6 Bünde. Allerdings wird in diesen Kollek tionen die Preisgrenze von 2 u« vielfach schon überschritten. Sammlungen kaufmännischen und sonstigen Spezial- und Berufswissens kommen hier weniger in Betracht. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Inkraftsetzung von Vorschriften der ltteichSversicheruxgs- ordnung. Vom s. Juli t812. — Die soeben erschienene Nr 14 des Reichs-Gesetzblattes enthält nachstehend- Verordnung: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw. verordnen auf Grund des Artikels 4 Abs 1 in Ver bindung mit Artikel 14, Abs. 1, Artikel 17 und Artikel 25 Abi. 1 des EinsührungSgesetzes zur ReichsversicherungSordnung lReichs- Gesctzbl. ISI1 S. 839) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zu stimmung ins Bundesrats, was folgt: Artikel 1. Die Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungs ordnung Liber die Errichtung, Ausgestaltung, Vereinigung, Aus scheidung, Auflösung und Schließung von Krankenkassen und das Verfahren dabei treten, soweit sie nicht schon in Krast gesetzt worden sind, mit dem Tage der Verkündung dieser Verordnung, jedoch unter der Maßgabe in Krast, daß die allgemeinen Orts- krankenkassen und die Landkrankenlassen sowie solche Änderungen in der Organisation bestehender anderer Kassen, welche nicht durch die Vorschriften des Krankenoersicherungsgesetzes bedingt sind, erst mit dem 1. Januar 1614 ins Leben treten. Artikel 2. Die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über Kassen vereinigungen der im 8 414 der Reichsversicherung ordnung bezeichnelen Art treten mit dem 1. September 1612 in Kraft. Artikel 3. Die Vorschriften des Dritten Buches und die zu ihrer Durch führung erforderlichen anderen Vorschriften der Reichsversiche- rungsordnung treten mit dem 1. Januar 1913 in Krast. Artikel 4. Alle übrigen Vorschriften der ReichsversicherungSordnung treten, soweit sie nicht bereits vorher in Krast gesetzt worden sind oder noch werden, mit dem 1. Januar 1614 in Krast. Artikel 6. Alle bestehenden Gemeindekrankenversicherungen sind mit Ab laus des 31. Dezember 1813 zu schließen. Artikel s. ReichsversicherungSordnung zugelassen werden wollen, haben den Antrag aus Zulassung bei ihrem Versicherungsamle spätestens bis zum Ablaus des 31. Dezember ISI2 zu stellen. Artikel 7. Die den eingeschriebenen Hilsskassen nach § 7Sa des Kranken- versicherungsgeletzes ausgestellten Bescheinigungen werden, soweit diesen Hilfskassen nicht bereits vorher als Versicherungsvereinen aus Gegenseitigkeit eine Bescheinigung nach 8 514 Abs. 2 der Reichs- versicherungsordnung erteilt worden ist, mit dem Ablaus des 3t>. Juni 1614 ungültig. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bcigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Baltischport, den 5. Juli 1812. (I-. 8.) Wilhelm. Delbrück. Mer undeutsche Gedanke. — Unter dieser Überschrift er schienen im Junchest des »Bücherwurms, die nachstehenden Aus- sührungcn: Das ganz ausgezeichnete Buch Paul Rohrbachs: »Del deutsche Gedanke, ist vom Verleger in lateinischer Schrift ge druckt worden mit der Begründung, daß diese Schrill leserlicher und den Augen zuträglicher sei. Ich sehe davon ab, daß die hier gewählte lateinische Type besonders unleserlich ist; ich möchte nur der Behauptung aus das allerentschiedenste widersprechen, daß die lateinische Schrift leserlicher sei als die deutsche. Es ist
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