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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-07-23
- Erscheinungsdatum
- 23.07.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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8616 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 169, 23. Juli 1912. Verfasser hatte. Diese erste Ausgabe ist nach dem Vermerk in Mainz am II. Februar 1486, die zweite mit deutschem Text ebenda am 21. Juni des gleichen Jahres erschienen. Diese beiden Aus gaben sowie eine mit den gleichen Typen hergestellte vlämische Ausgabe vom 24. Mai 1488 geben Erhard Reuwich, den Künstler, als Drucker an, nach der deutschen Ausgabe wäre sogar der Druck in Reuwichs eigenem Hause erfolgt (»unck ckis trueksre^ 8^nsin Kuss volkürst«); da indessen Reuwich nirgends sonst als Drucker genannt wird, hält es DavieS für wahrscheinlich, daß Reuwich selbst das Werk nicht gedruckt, sondern nur Typensatz und Druck arbeit in seinen Dienst genommen hat und daß der wirkliche Drucker Gutenbergs Genosse Schoeffer war, dessen Typen die im Buch verwandten Formen sehr ähnlich sehen. Der Holzschneider ist nicht bekannt, und es ist jedenfalls nicht unmöglich, daß Reuwich selbst seine Zeichnungen in Holz geschnitten hat; die großen panoramaartigen Ansichten, die sie bieten, sind auf jeden Fall sowohl als künstlerische Leistungen wie als geographisch, geschichtliche Zeugnisse von hohem Wert. Nicht uninteressant ist übrigens das Schicksal dieser Holzstöcke: nachdem sie bei den drei genannten Mainzer Ausgaben Verwendung gefunden hatten, wanderten sie von da im Jahre 1489 nach Lyon, kehrten im Jahre darauf von dort nach Deutschland zurück und erscheinen endlich wieder in einer spanischen Ausgabe, die im Jahre 1498 in Saragossa erschien. Die beschriebenen Bücher gehören sämtlich der Bibliothek des englischen Sammlers C. Fairfax Murray an, und es ist gewiß nicht uninteressant, daß eins der beiden Exem- plare der genannten spanischen Ausgabe, die diese Sammlung enthält, einst der Bibliothek des Ferdinand Columbus in Sevilla angehörte. S. Angestellte im Handelsgewerbe dürfe« sich nicht Kauf mann neunen. — Der Verfügung des sächsischen Ministeriums des Innern entsprechend hat nunmehr auch das preußische Ministerium des Innern in einer Verordnung den Begriff »Kauf mann« genauer abgegrenzt und die Verwaltungsbehörden an gewiesen, bei Eintragungen und Ausstellung von Ausweisen darauf zu achten. Nach dieser Verordnung ist Kaufmann nur, wer ein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 Absatz 1 des Handels- gesetzbuches betreibt. Angestellte im Handelsgewerbe sind unter genauer Berufsbezeichnung (Prokurist, Buchhalter, Kassierer, Handlungsgehilfe) anzuführen. Diese sind nicht befugt, sich Kauf mann zu nennen. Diese Verordnung, sinngemäß auf den Buchhandel angewandt, würde demnach die Bezeichnung Buchhändler für den Angestellten als unzulässig erscheinen lassen. Leider läßt sich das Verbot nicht auch auf Bücherhändler bezw. Auchbuchhändler ausdehnen, obwohl praktisch damit weit mehr gewonnen wäre. Die Britische Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft wird, wie englische Blätter berichten, ihre diesjährige Versamm lung in Dundee abhalten. Internationaler Kongretz der christlichen Dextilarbeiter- Berbäude. — In der Zeit vom 28. bis 31. Juli wird in Wien der 6. Kongreß der internationalen Vereinigung christlicher Textil- arbeiter-Verbände abgehalten. Zu Ehren der Delegierten findet Sonntag, den 28. d. M., ein Begrüßungsabend in Weigls Dreher Park, Maria Theresien-Saal, statt. Der 3. Bereiustag des Internationale« Gammler vereins wird bei seiner Berliner Tagung am 4. August u. a. über »Gesetzliche und behördliche Regelung des Sammelwesens, insbesondere der Philatelie«, Beschluß fassen. Personalnachrichterl. «ideon «piacr f. — In Münster i. W. ist am 18. Juli Geh. Reg.-Rat Dr-. Gideon Spicker, ord. Professor der Philosophie an der dortigen Universität, im Alter von 72 Jahren den Folgen eines Schlaganfalles erlegen. Neben philosophiegeschichtlichen Arbeiten über Shaftesbury, Hume, Berkeley, Lessing u. a. hat Spicker eine Anzahl anregender Schriften über das gegen- seitige Verhältnis von Religion und Philosophie und ihre Be ziehungen zu den Kulturaufgaben der Gegenwart verfaßt, von denen besonders »Die Ursachen des Verfalls der Philosophie in alter und neuer Zeit« (1892), »Der Kampf zweier Weltanschau ungen«, »Versuch eines neuen Gottesbegriffs« (1901), »Ein philo sophisches Bekenntnis« (1908) und »Am Wendepunkt der christ- lichen Weltperiode« (1910) zu nennen sind. Seine geistige Ent wicklung schildert die 1908 erschienene autobiographische Schrift »Vom Kloster ins akademische Lehramt. Schicksale eines ehe maligen Kapuziners«. Jakob Heierli — In Zürich ist nach längerem Leiden am 18. Juli vr. Jakob Heierli im Alter von 59 Jahren gestorben. Am bekanntesten wurde er durch sein Hauptwerk »Urgeschichte der Schweiz«, Zürich 1901. Durch persönliche Verbindungen mit Leuten aus allen Volkskreisen, speziell durch Heranziehung von Lehrern zu verständnisvoller Beobachtung der prähistorischen Fundstellen, hat er wesentlich zur Popularisierung seiner Wissen- schaft beigetragen. Sprechsaal. Bewertung von Katalogen bei der Inventur. <VgI. Nr. !«>.> Die Grundlage für den Jnventurpreis eines Buches bildet der Einkaufspreis, gleichgültig, ob es sich um Bücher zum Wiederverkauf oder zum eigenen Gebrauch handelt. Von dem Einkaufspreis ist bei jedesmaliger Inventur, die gewöhnlich alljährlich einmal stattfindet, ein bestimmter Prozentsatz abzuschreiben. Von den für die Geschäftsbibliothek angeschafften Büchern dürfte sich eine Abschreibung von LO bis 25A vom Anschaffungswert empfehlen. Die Bücher sind dann in einem Zeitraum von vier bis fünf Jahren vollständig ab geschrieben, stehen also mit Null zu Buche. Wenn auch die Gebrauchsdauer solcher Bücher länger ist als der erwähnte Zeit raum, so ist es doch ratsam, in dieser Weise zu verfahren, weil die Bücher, besonders Nachschlagewerke und Kataloge veralten, wodurch sie an Wert verlieren und weil ihr eigentlicher materieller Weit doch ziemlich gering ist; es käme nur der Makulaturwert in Frage. — Wer eine so schnelle Abschreibung nicht wünscht, kann die Abschreibung vom jedesmaligen Buchwert vornehmen, d. h. dem Betrage, der sich ergibt, wenn von dem bei der jedes mal vorjährigen Inventur verbliebenen Saldo die Abschreibung vorgenommen wird. Bei diesem Abschreibungsverfahren werden die jährlichen Abschreibungssummen kleiner und die endgültige, Abschreibung der Anschaffungssumme verteilt sich auf eine größere Reihe von Jahren. — Das letztgenannte Verfahren ist das gebräuchlichere und einfachere. Nach diesen Grundsätzen muß der Herr Fragesteller bei der Bewertung seiner Nachschlagewerke verfahren. Der Einkaufspreis der Kataloge muß ihm ja bekannt sein, ebenso die Zeit, wie lange er sie besitzt. Soviel Jahre sie nun sein Eigentum sind, sovielmal muß er bei der erst erwähnten Abschreibungsmethode von dem Einkaufspreis oder, bei Anwendung des zweiten Verfahrens, vom jeweiligen Buch wert 20 oder 25 A abschreiben. Der dann verbleibende Betrag ist für ihn der Jnventurpreis seiner Kataloge. Albert Kirsten-Halle (Saale). »Geschäftsauflösung.« (Vgl. 162 u. 166.) Der in der Nr. 166 vom 19. Juli in diesem Blatte gegebenen Anregung des Herrn Max Elliesen in Groß - Lichterfelde, die Berliner Bestellanstalt zu veranlassen, die in dem ehemaligen Schaeferschen Geschäftslokale lagernden Beischlüsse im Interesse der Herren Verleger abholen zu lassen, ist die Bestellanstalt zuvorgekommen und hat die dort lagernden Bücher, soweit sie diese herausbekommen konnte, bereits abgeholt. Einige Verlagshandlungen haben die Rücksendung durch den Verwalter Herrn Schulz gewünscht und Porto hierfür eingesandt. Die Versendung dieser Beischlüffe erklärte Herr Schulz selbst übernehmen zu wollen. Nachdem die Bestellanstalt die abgeholten Beischlüsse sortiert hat, wird die Rücksendung nach Anzeige an die einzelnen Ver leger unter Nachnahme der entstandenen Kosten erfolgen.
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