Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1876
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1876-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1876
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18760619
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187606190
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18760619
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1876
- Monat1876-06
- Tag1876-06-19
- Monat1876-06
- Jahr1876
-
2197
-
2198
-
2199
-
2200
-
2201
-
2202
-
2203
-
2204
-
2205
-
2206
-
2207
-
2208
-
2209
-
2210
-
2211
-
2212
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
139, 19. Juni. Nichtamtlicher Theil. 2201 Gewähr für die zeitgemäße Ausführung und Vervollkommnung des Werkes gewährt und zugleich eine Handhabe darbietet zum Vergleich des Unternehmens von heute mit dem von ehemals, da es nur auf wenigen Schultern ruhte. Bei den Erfolgen, welche das „Conversations-Lexikon" errungen, hat der Verfasser wohl ein Recht, wenn er die Geschichte desselben mit folgenden Worten schließt: »Der Einfluß, den das „Conversations-Lexikon" feit der ersten Umarbeitung im Jahre 1812 bis zur Gegenwart auf diese ganze Zeit, auf die Verbreitung der allgemeinen und speciell der politischen Bildung unter dem deutschen Volke wie im Auslande geübt hat, harrt noch der Würdigung durch einen Geschichtschreiber des neun zehnten Jahrhunderts. In keiner der bisherigen Schilderungen der politischen oder der literarischen Geschichte unserer Zeit ist unseres Wissens ein Versuch dazu gemacht worden, Wohl weil die Grundlagen dazu fehlten, wie sie erst in Vorstehenden! gegeben sind. Nur Ger- vinus gedenkt wenigstens beiläufig der von „großen heilsamen Folgen" begleiteten „merkwürdigen Veränderung", welche in den zwanziger Jahren „die alle Gegenden durchdringende Verbreitung des Buchhandels" in Deutschland hervorgebracht habe, „wo das Beispiel der größern, in die Mittlern Volksschichten cindringenden Unternehmungen zuerst durch das „Conversations-Lexikon", die „Stunden der Andacht" und die wohlfeile Ausgabe der Scott'schen Romane gegeben ward.« Daß dieser Einfluß aber ein großer sein muß, geht schon aus der weiten Verbreitung des Werkes hervor. Nach den von der Verlagshandlung stets mit voller Offenheit in den Vorreden mit- getheilten Angaben über die Höhe der verschiedenen Auflagen ist das „Conversations-Lexikon" bis zur elften Auflage in ungefähr 300,000 Exemplaren verbreitet worden. Mit den etwa drei Millio nen Bänden dieses Werkes (jede Auflage durchschnittlich nur zu 10 Bänden gerechnet, während die spätem Auflagen 12 und 15 Bände enthalten) ist jedenfalls ein massenhafter Bildungsstoff ins Volk gedrungen. Dazu sind auch noch die zahlreichen Nachdrucke und Nachbildungen, sowie die Uebersetzungcn und Bearbeitungen des Werkes in fast allen lebenden Sprachen zu rechnen, deren geistiger Gehalt zum großen Theile deni „Conversations-Lexikon" entnom men ist. Und diesen unbestreitbaren Einfluß hat das „Conversations- Lexikon" von jeher im Sinne der Aufklärung und der Populari- sirung der Wissenschaft ausgeübt, in freiem, echt liberalem und humanem Geiste, nie im Dienste irgend welcher Partei oder Doctrin. Es hat deshalb vielerlei Anfechtungen von den extremen Parteien inKirche und Staat erfahren, in früheren Zeiten auch von der Censur. Aber niemals hat es sich dadurch in seiner Aufgabe beirren lassen: ein neues Abbild des menschlichen Lebens und Strebens der Gegen wart zu liefern und auf diese Art mitzuarbeiten an dem Fortschritte der Menschheit. Misccllcn. Am 12. Juni hielt in Leipzig die Commission, welche zur Prüfung des die Herausgabe einer Geschichte des deutschen Buchhandels betreffenden Brockhaus'schen Antrags gewählt ist, in Gemeinschaft mit dem Vorstand des Börsenvereins ihre erste Sitzung. Nach sehr eingehender Discussion einigte man sich in dem Beschlüsse, einen Plan über die Art und Weise der Ausführung des Unternehmens auszuarbeiten, denselben in einer zweiten Sitzung zu berathen und das Resultat dieser Berathung einigen mit den in Betracht kommenden historischen Gebieten besonders vertrauten Ge lehrten zur Begutachtung vorzulegen. Anfrage. — Ein auswärtiger Gutsbesitzer erhielt von uns Bücher zur Ansicht, doch können wir von demselben weder Geld noch Antwort, selbst nicht die Bücher zurückerlangen. Das Gericht wies die Klage ab, weil durch die unaufgeforderte Ansichtssen dung noch kein Vertragsverhältniß existirc, also auch keine Pflicht zur Aufbewahrung, evcnt. Restitution der Bücher hergeleitct werden könne. — Wie erhält man nun seine Bücher wieder? Gesetzt auch, man sendet einen expressen Boten (trotzdem der betreffende Ort ca. 10 Meilen entfernt ist), so ist der Gutsbesitzer ja nicht einmal zur Aufbewahrung der Bücher verpflichtet. Ist diese Auslegung in die ser Schärfe denn richtig, und was ist zu thun? Vielleicht kan» ein College hier einen guten Rath für Viele geben. L. Aus London, 10. Juni berichtet die Allg. Ztg.: „Eine merk würdige Handschriftensammlung, von Hrn. Bragg aus Shef field angelegt, wird gegenwärtig hier bci Sotheby, Wilkinson L Hodge versteigert. Der Sammler hatte weniger den Inhalt der Manu- scripte im Auge, und berücksichtigte weder Zeitalter noch Herkunft bei seinen Schätzen, sondern einzig und allein kalligraphische Vor züge. So mußte sich freilich manches Werthlose in die Sammlung einschleichen, aber sie enthält auch viele kostbare Handschriften, denen die prächtige Schrift und die reiche Verzierung nichts von ihrem Werth nehmen. Erwähnt seien hier die »Notuls.s supsr Nattbasum st Naroum, ssourcäum sZrsAium Oootorsm Dominum ^.lbsrtum NaAuum, gucmäam katisbcmsnssm Dpisoopum«. Es ist dies eine deutsche Handschrift aus dem 15. Jahrhundert, die als Titelblatt ein in Gold und Seide gesticktes Porträt des Albertus Magnus ent hält. Unter den bis jetzt verkauften Manuscripten sind besonders bcmerkenswerth eine deutsche »Bibelgeschichte« aus dem Jahre 1411, die 295 Pf. St. einbrachte, und »Dos N^storss ssoolastrss tra- ckuitss sn Uranpois xar Oniars ckss Noutins Dcnsn cks LaintUisrrs ck'^irs«. Dies ist die erste französische Bibelübersetzung. Die Hand schrift fällt in die Zeit von 1244—1294 und erzielte den hohen Preis von 610 Pf. St." Aus dem deutschen Reichs-Post- und Telegraphen wesen. — Telegramm-Aufgabe-Formulare dürfen von den Telcgraphenämtern in weiterem Umfange, als zur jedesmali gen Niederschrift der Telegramme im Amtszimmer erforderlich ist, an das Publicum kostenfrei nicht verabfolgt werden. Auf Wunsch können jedoch 100 Formulare für den Preis von 30 Pf. abgegeben werden; eine geringere Anzahl zu verkaufen ist nicht gestattet. Verbote. Nachdem durch wiederholte rechtskräftige Urthcile des Straf gerichts zu Bremen gegen einzelne Nummern der in Philadelphia unter dem Namen „Nordamerika, Wochenblatt des Philadelphia Volksblatts" erscheinendenZeitungVerurthcilungen aufGrnnd der tztz.41. und 42. des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, hat der Fürst Reichskanzler auf Grund des tz. 14. des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 die fernere Verbreitung der gedachten Zeitung aus die Dauer von zwei Jahren verboten. osr- Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilunge» aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst — Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Verlagsvertrag — Mittheilungen zur Biicherkunde— Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Ausnahme und angemessene Honorirung.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht