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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1925-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1925
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19251217
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192512177
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19251217
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1925
- Monat1925-12
- Tag1925-12-17
- Monat1925-12
- Jahr1925
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1925
- Autor
- No.
- [63] - 20207
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allerdings nicht nur von der katholischen Universität Montreal (Äana- -aj mit 1211 und Boston mit 633 v. H., sondern auch von zwei Hoch schulen neuer oder stark vergrößerter Staaten Europas, von Warschau s1178) und Belgrad (65V), libertrosscn. Beschlagnahmte Druckschriften. — Durch Beschluß des Landgerichts Leipzig vom 5. Dezember 1625 sind folgende Schriften und Abbildungen «lS unzüchtig beschlagnahmt worden: 1. Das Buch »Hans Lerch, Dirne Apassiouata«, Nervöse Novellen, Kurt Viewegs Verlag. Leipzig, 2. die Bllcheranzeigen »Eine seine und pikante Lek türe« desselben Verlags mit Abbildung aus »Lerch, Dirne« 8t 4 IV 1732/25. Leipzig. 8. Dezember 1925. DieStaatsanwaltschaft (Deutsches Fahndungsblatt Nr. 8060 vom 14. Dezbr. 1925.) BerlekirrMrlüiteil. Berliner amtliche Devisenkurse. am 15 Dez .mde. 1225 am >» Drzeml,?, 1»2.-> «eimir« «..elkur« «eldlurs Brefk.ir» 16« .04 P'lgien . . 10.' »r ,00 Kr 100 Finnin. NO Lire 1 4 sr, Iv York . . i r Pari« . . . «I."7 50.^7 21.'25 i v.. Prag . . . n«0 keilx» 1 türt 2 INO jjlvly . . . Rk»N . . . i»» du«. ».«; Biichcrzcttel. — Zu dem unter Verkchrsnachrichten in Nr. 284 aus S. 10 575 des Bbl. veröffentlichten Aussatz »Bücherzettel« schreibt uns die Pressenachrichtenstelle der Oberpostdircktion Leipzig salzendes: Änderungen und Zusätze, die handschriftlich, mit der Schreib maschine einschließlich der Durchschlage, mit Stempel, Durchdruck oder Kopierpresse vorgenommen werden, sind in Bücherzetteln jeder Art in folgendem Umfang erlaubt. Es ist im Jnlandsverkehr gestattet: 1. eine innere mit der äußeren übereinstimmende Aufschrift anzu- geben; 2. den Absendungstag und die sogenannten Absenderangaben (8 7, IX der Postordnung) nachzukragen oder zu ändern; 3. offensichtliche Druckfehler zu berichtigen; 4. Stellen des Druckes zu streichen, Worte oder Teile des Druckes durch Anstriche hervorzuheben oder zu unterstreichen; 5. Ziffern an offen gelassenen Stellen des gedruckten Wortlauts nach zutragen; 6. Ziffern zu ändern; 7. wettere Änderungen und Nachtragungen vorzunehmen, die zu- sammeugczählt nicht mehr als 5 Worte usw. umfassen und in leicht erkennbarem sachlichen Zusammenhang mit dem gedruckten Wortlaut stehen. Durch die unter 3 bis 7 ansgefllhrten Änderungen und Zusätze dürfen keine Mitteilungen in verabredeter Sprache entstehen. 8. die ^stellten oder angebotenen Werke zu bezeichnen (nur hier ist die Wortzahl nicht beschränkt!): S. weitere Vermerke biszu 5 Worten usw.. die den bestellten oder angeborenen Gegenstand betreffen, anzubringen. Solche Vermerke, die nicht die Eigenschaft einer besonderen mit dem bestellten oder angebotenen Werk in keiner Beziehung stehenden brieflichen Mitteilung haben dürfen, sind z. B.: »Frei unter Kreuzband«, »empfohlen«, -eilig«, »spätestens loten in meinen Händen«, »un mittelbar an N. in B.«. »eingebunden«. »Prachtband«, »mit den Kupfern«, »gegen bar«, sowie etwaige Preisangaben. Diese Vorschriften sind schon seit dem 1. Juni 1924 in Kraft. Die in dem oben erwähnten Aufsatz vertretene Meinung, daß »sonstige mit der Bestellung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vermerke keineswegs auf nur 5 Worte beschränkt« seien, ist somit irrig. Ungenau ist weiter die Angabe, daß die Gebühr für BUcherzcttel in »Kartenform« am 1. Dezember von 5 auf 3 Pfg. herabgesetzt worden sei. Diese Ermäßigung gilt nur für Bücherzcttcl in Form von offen (d. h. ohne Umschlag usw.) versandten einfachen oder Doppcl- karten. PerslllialiMrWeii. 70. Geburtstag. — Am heutigen Tage begeht Herr Buchhändler Hermann Lorenzen in Altona seinen 70. Geburtstag. Er ist der Inhaber einer Buch- und Papierhandlung gleichen Namens in seiner Vaterstadt Altona, die er am 1. September 1882 nach zehn Lehr- und Wandcrjahren gegründet, und die er also jetzt über 43 Jahre inne hat. Seit dem Jahre 1921 wird Herr Hermann Lorcnzen von seinem Sohne Herrn Anton Hans Lorenzen in der Führung seines Geschäftes unterstützt, das sich des besten Ansehens im Buchhandel rühmen kanrv. Gestorben: am 14. Dezember Herr Geheimer Kommerzienrat Carl Engel Horn in Stuttgart im Alter von 76 Jahren. Der Verstorbene wurde als Sohn des Gründers des bekannten Vcrlagshauses I. Engelhorn in Stuttgart, Johann Christoph Engel horn, in Stuttgart am 1. März 1849 geboren. An den» deutsch-fran zösischen Kriege 1870/71 nahm er als Leutnant teil und ging nach Frte- dcnsschluß zur Erweiterung seiner buchhändlcrischen Kenntnisse nach Amerika. Im September 1874 wurde er von seinem Vater als Teil haber in die damals schon bedeutende Firma I. Engclhorn ausgenom men. Während der vielen Jahre, in denen der Verstorbene der Firma Vorstand — im Jahre 1890 hatte sich sem Vater von den Geschäften zurückgezogen —, hat er das Ansehen des Verlags, -er durch seine Nomanbibliothek, Ratzels »Bibliothek geographischer Handbücher«, durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen und Prachtwerke allge mein bekannt geworden war, gewahrt und das Unternehmen tatkräftig gefördert. Er wurde im Jahre 1901 zum Kommerzlenrat und im Jahre 1916 zum Geheimen Kommerzienrat ernannt. 1910 überließ er das Geschäft seinem langjährigen früheren Prokuristen, Herrn vr. pkil. k. c. Paul Schumann, der bereits seit 1904 Teilhaber gewesen war, und Herrn vr. Adolf Spemann, die die Firma in I. Engclhorns Nchf. änderten. Die Bedeutung des Geheimen Kommerzienrats Earl Engelhorn geht weit über den Nahmen seines Hauses hinaus. Mit Hingebung hat er im Süddeutschen Buchhändlervercin gewirkt und als Vorsitzender dieses Vereins während einer Reihe von Jahren einen segensreichen Einfluß auf den Buchhandel Süddeutschlands aus- geübt. Was der deutsche Buchhandel dem Verstorbenen verdankt, wird in der Geschichte des Buchhandels ausgezeichnet werden. Als In haber vieler Ehrenämter im Börsenverein der Deutschen Buchhändler hat er für die Gesamtheit seiner Berussgenossen fruchtbare Arbeit geleistet. In den Jahren 1892—1894 gehörte er dem NechnungS- ausschilß des Börsenvcreins an, für die Jahre 1894—1897 wurde er in den Vorstand als Zweiter Schatzmeister gewählt und ln den nächsten Jahren 1897—1901 zum Ersten Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ernannt. Während dieser für Herrn Engel horn äußerst verantwortungsreichen Zeit beschäftigten den deutschen Buchhandel vor allem die Warenhausfrage, die Kundenrabattfrage, neue Urheberrechtsgesetze und die I^ex Heinze. Zu all diesen Problemen hatte der Erste Vorsteher des Börsenvcreins Stellung zu nehmen. In den Jahren 1904 und 1909 ivar er im Ausschuß zur Abänderung der Satzungen tätig. Auch im Deutschen Verlegcrveretn hatte er in den Jahren 1904—1909 den Posten des Ersten Vorstehers inne. Anläßlich des 25jährigen Bestehens des Deutschen Verleger vereins im Jahre 1911 wurde ihm die Ehrenmitglicdschast dieses Ver eins verliehen, und zu seinem 70. Geburtstage wurde er zum Ehren mitglied des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ernannt. Sein verdienstvolles Wirken zum Wohle des Gcsamlbuchhandels, das wkr in seinem Lebensgang später noch ausführlicher würdigen werden, wird unvergessen bleiben.
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