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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.08.1876
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1876-08-21
- Erscheinungsdatum
- 21.08.1876
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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^5 193, 21. August. Nichtamtlicher Theil. 2971 Hähern Lehranstalten außer Gebrauch zu setzen und bei der Wahl des ^ an dessen Stelle zu setzenden darauf zu sehen, ob es geeignet sei, eine ^ echt christliche, nationale und humane Geistes- und Gemüthsbildung zu fördern. Der Minister erwartet bereits am 1. Dec. d. I. die An zeige, welche Lesebücher als geeignet befunden worden sind, in den verschiedenen Provinzen an die Stelle des Bone'schen zu treten. Der selbe hat schon in seiner Verfügung vom 11. Dec. 1874 einige Schul lesebücher als solche bezeichnet, welche den Forderungen des Volks- uuterrichts nicht mehr entsprechen, und zugleich die Gesichtspunkte angegeben, von welchen aus die im Gebrauche befindlichen Lesebücher zu prüfen seien, um über ihre Beibehaltung und über ihre Besei tigung zu entscheiden. Die Berichte, welche auf diese Verfügung des Ministers eingingen, bczeichneten eine ganze Reihe von Lesebüchern, von denen zum Theil die Verfasser oder Herausgeber anerkannt hatten, daß sie einer vollständigen Umarbeitung bedürften, z. B. den Preußischen Kindcrfreund, das Lehr- und Lesebuch von Hästers, das Münsterberger Volksschullcsebuch, das Köpenickcr Volksschullesebuch, das Deutsche Lesebuch von Bock, den Gütersloher Kinderfreund, die Lesebücher von Haupt und Scharlach und von Keck und Johannsen in den Ausgaben von 1873 sowie das Dietlein'sche Lesebuch in seinen ersten Ausgaben. Auch die einseitig confessionellen Lesebücher, wie das von Thcel und ähnliche, wurden dem Minister zur Beseitigung empfohlen. Diese Berichte führten zu der Aufforderung des Ministers an die betreffenden Behörden, die als unbrauchbar bezeichneten Lese bücher spätestens bis zum 1. April 1878 aus dem Unterrichtsge brauche zu entfernen. Für ihren Ersatz soll nach den Bestimmungen der Verfügung des Ministers vom 15. October 1872 über die Einrichtung, die Aufgabe und das Ziel der preußischen Volksschule und nach der Andeutung der erwähnten Verfügung vom 11. Decembcr 1874 gesorgt werden durch Wahl solcher Bücher, welche correct in ihrer Form sind und welche sich in den geschicht lichen und realistischen Theilen von kirchlichen nnd Politischen Ten denzen fern halten und nicht eigene Ausarbeitungen der Herausgeber, sondern Proben aus den besten populären der Meister auf diesem Gebiete geben. Auch die Lesebücher, deren Fortgebrauch nicht bean standet wird, sollen vor Veranstaltung neuer Auflagen, gleichviel, ob dieselben verändert oder unverändert erscheinen, dem Schulcolle gium der Provinz, in welcher sie eingesührt sind, zur Prüfung vor gelegt werden. Bei dieser Prüfung soll ganz besonders darauf geachtet werden, daß alles fern bleibe, was die Angehörigen der andern Con fessio» verletzen könnte. Wo es sich um die neue Ausgabe eines Lese buches für mehrere Provinzen handelt, oder wo eine eigentliche Um arbeitung vorliegt, behält sich der Minister die Genehmigung vor. Dasselbe gilt von der Wahl eines Lesebuches für die paritätischen Schulen und von der Einführung eines ganz neuen Lesebuches. Die Provinzialschulcollegien der Provinzen mit confessionell gemischter Bevölkerung werden schließlich noch auf das von dem Schulcollcginm der Provinz Westphalen herausgegebcne Lesebuch für die obern Classcn katholischer Schulen aufmerksam gemacht. Es wird ihnen anheim gegeben. sich wegen etwaiger Verwendung des genannten Lesebuches für ihre Provinzen mit dem Provinzialschulcollegium zu Münster in Beziehung zu setzen." An dieBibliographenDeutschlandssindetsich inZarncke's Literarischem Centralblatt folgender Aufruf: „Die Unterzeichneten beabsichtigen die Herausgabe eines »Allgemeinen biblio graphischen Lexikons der deutschen Literatur, enthaltend eine Auswahl ihrer bedeutenderen Schriften, mit besonderer Be rücksichtigung der wissenschaftlichen Literatur. Von Erfindung der Buchdruckcrkunst bis auf die Gegenwart. In 6 Bänden (circa 600 Bogen) in Jmp.-4. Mit vollständigen Registern.« — Die Bearbeitung des Werkes und die Gestaltung seiner Redactiou soll nach einem bereits vorliegenden vollständigen Plane erfolgen, welcher indeß zweckmäßig erscheinenden Abänderungen noch unterworfen werden kann. — Für die Leitung der Redaction dieses bibliogra phischen Lexikons wünschen die Unterzeichneten die Mitwirkung eines mit bibliographischen Arbeiten vertrauten Gelehrten zu ge winnen und ersuchen daher Diejenigen, welche geneigt und in der Lage sein sollten, einer so umfassenden Thätigkeit sich zu widmen und eine so schwierige, eine Reihe von Jahren in Anspruch nehmende Arbeit dnrchzuführcn, sie davon in Kenntniß zn setzen, um eventuell in weitere Unterhandlungen darüber treten zu können. — Es soll dieses bibliographische Lexikon eine vollständige Zusammenstellung der hervorragenden Leistungen unserer Nation auf dem Gebiete der gesammtcn Literatur, der wissenschaftlichen wie der Nationalliteratur bieten, aber auch die bedeutenderen Werke von Schriftstellern nicht- deutscher Nationalität, sofern sie in Deutschland erschienen sind, nicht ausschließcn. — Die Auswahl der aufzunehmenden Schriften soll durch Fachgelehrte geschehen, welche, vollkommen vertraut mit der Literatur ihrer Wissenschaft, dafür bürgen, daß diese Auswahl in möglichst dem Plane des Werkes angemessener Weise erfolge. — Die Angabe der Titel der Bücher, soweit erforderlich auf Autopsie der Exemplare gestützt, soll durchgängig in einer Vollständigkeit (wenn auch mit Weglassung des ganz Ueberflüssigen) und mit einer Genauigkeit erfolgen, welche in diesem Bücherlexikon die älteren Werke in derselben Weise verzeichnet erscheinen lassen wird, wie sie für die Literatur der Gegenwart die Bibliographien unserer Tage bieten. Ebenso darf die Vollständigkeit und Genauigkeit der sonstigen bibliographischen Angaben nichts zu wünschen übrig lassen. Es soll für einen großen Theil der deutschen Bibliographie ein grundlegendes Werk geliefert werden; Verweisungen in aus gedehntestem Maße sollen dessen Brauchbarkeit erhöhen. — »Theilung der Arbeit« ist die erste Bedingung der Möglichkeit der Ausführung eines Werkes wie dieses bibliographische Lexikon; Organisation dieser Theilung der Arbeit und Vcrwerthung der sich für die letztere bietenden Kräfte die wesentlichste Aufgabe der künftigen Redactiou. — Die Honorar-Bedingungen sollen möglichst günstig sein. — Gefällige Mittheilungen in dieser Angelegenheit sind an den mitunterzeichneten Eduard Avenarius zu richten. Leipzig, August 1876. Eduard Avenarius. Richard Reisland in Firma Fues's Verlag." Zur gefälligen Berücksichtigung für Zeitschriften- Verleg er zum 2. Sept. — Sollten die Herren Verleger von Wochenschriften nicht im Interesse der meisten Sortimenter und des Pnblicums es ermöglichen, die am 2. Sept. (einem Sonnabend) fälligen Nummern in diesem Jahre einen Tag früher erscheinen zu lassen? — Da der 2. Sept. jetzt allgemein als Festtag gilt, so würde durch eine solche Maßregel der Sortimenter in den Stand ge setzt werden, die Zeitschriften, auf welche das Publicum erfahrungs gemäß-für den Sonntag rechnet, also namentlich' Gartenlaube, Daheim, Ueber Land und Meer, Jllustrirte Zeitung, Bazar rc., schon am Freitag zu expedircn. Prrsonalnachrichtcn. Herrn Carl Grüninger in Stuttgart ist vom König von Preußen der Kronenorden dritter Classe verliehen worden. «S' Abgesehen von de» gewöhnlichen Mittheilungen ans den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchvruckerkunst — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung. des Urheberrechts und der Lehre vom Verlagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Aufnahme und angemessene Honorirung. 406*
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