Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. und Wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 150. Leipzig. Sonnabend den 1. Juli 1905. 72. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Der Vereins-Ausschuß wird voraussichtlich im Herbst d. I. zusammentreten, um gemäß dem Beschlüsse der letzten Hauptversammlung über die Änderung des Rechnungsjahres und über die Festlegung der Ostermesse zu beraten. Diejenigen Herren Vereiusmitglieder. die zu den beiden Angelegenheiten noch etwas Neues zu sagen hätten, werden hiermit gebeten, ihre Vorschläge dem Unterzeichneten Vorsitzenden mitzuteilen. Leipzig, den 29. Juni 1905. Der Vereins-Ausschuss: Robert Voiglländer, Vorsitzender. Bekanntmachung. Im Monat Juli 1905 führt Herr Ferd. Lomnitz die Aufsicht über die Bestellanstalt. Leipzig, den 1. Juli 1905. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. Bestimmungen über die Ausnahme in das Verzeichnis der erschienenen Mikktitcii i>cs s>tiMcn VO imi> LlliMalttchickls. 8 i. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind an die I. C. Hin richs'sche Buchhandlung (Katalogs-Konto) in Leipzig, Blumen gasse 2, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Ver zeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels« im Börsenblatte für den Deutschen Buch handel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. 8 2. Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorlicgen; einfache Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. 8 3. Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonat lich. Auf besondern, aus der Begleitsaktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 4. Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar nach Empfang seitens der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung; in der Regel erfolgt der Abdruck im Börsenblatts (nach dem Alphabete der Verleger geordnet) zwei Tage später, als die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in den Besitz des Werkes gelangt ist. 8 5. In das Verzeichnis werden die eingesandten Werke dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. Der Abdruck erfolgt in der Schriftgattung (Fraktur, Antiqua, Griechisch u. s. w.), die zum Texte des betreffenden Werkes verwendet worden ist. 8 e. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung ist gehalten, bei den Preisen die folgenden Vermerke beizufügen: vm.: wenn in laufender Rechnung nur ein niedrigerer Rabatt als 25"/„ gewährt wird, st: wenn ein Ladenpreis vom Verleger nicht genannt wird; die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung stellt dann ihrerseits einen Ladenpreis fest, der in der Regel um rund den dritten Teil höher sein soll, als der vom Verleger angesetzte Nettopreis. 793