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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050701
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190507015
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19050701
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1905
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n.n.n.: wenn der Verleger ausdrücklich verlangt, daß nur der Nettopreis angegeben werde. bar: wenn der Verleger nur bar zu liefern erklärt. ": wenn die Firma des Einsenders dem Titel nicht aufgedruckt ist. Bei Werken, die außer in geheftetem Zustande auch kartoniert oder gebunden abgegeben werden, sind die Preise für Kartonnage oder Einband, falls sie auf den Begleitsakturen vermerkt sind, ebenfalls anzugcben. Der Beifügung kartonierter oder gebundener Exemplare bedarf es nicht. Bereits verzeichnete Artikel, die mit unverändertem Texte, aber mit anderm Titel oder Vorwort von neuem aus gegeben werden, sogenannte Titelauflagen, werden mit „(Titel)" nach der Zahl der Auflage bezeichnet. 8 7. Von Zeitschriften, die ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird nur das erste Heft oder die erste Nummer eines Bandes, Quartals, Semesters oder Jahrgangs ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band rc. bildenden Nummern oder Hefte: Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie öfter oder einzeln berechnet werden. 8 8. Zur Aufnahme berechtigt sind: s.) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der deutschen Schweiz erscheinenden buchhändlerischcn Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind, ausgenommen die slavische und ungarische Literatur, welche in der Oesterreich-ungarischen Buchhändler-Corre- spondenz zum Abdruck gelangt, b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache. 8 9. Von der Ausnahme ausgeschlossen sind: n) alle Artikel, die nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die I. C. Hinrichs'sche Buchhand lung eingesandt worden sind, auch wenn sie früher noch nicht im Buchhandel vertrieben wurden: Zeitschriften müssen innerhalb vier Wochen eingeschickt worden sein, l>) alle außerhalb des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und der deutschen Schweiz erscheinenden Werke in einer andern als der deutschen oder einer toten Sprache, welche ihre Aufnahme in der ausländischen Bibliographie des Börsenblattes finden, v) bereits verzeichnet gewesene Werke, die ohne jede Ver änderung des Titels, der Jahreszahl, des Vorwortes und des Textes, oder in Form von Bänden, Lieferungen oder komplett von neuem ausgegeben werden, ä) verklebte Werke, falls sie der I. C. Hinrichs'sche» Buch handlung in diesem Zustande zugehen, o) Kommissionsartikel mit aufgeklebter oder vermittelst Stempels aufgcdruckter Firma, falls dieselben bereits einmal von einer andern Firma eingesandt und in das Verzeichnis ausgenommen worden sind,*) k) Preislisten und Musterbücher, sofern sie nicht einen selb ständigen Gegenstand des Handels bilden, ») Nur dem Verleger oder Kommissionsverleger einer Schrift steht das Recht zu, sic an die I. C. Hinrichs'sche Buchhand lung zur Ausnahme des Titels einzusenden. Der bloße Besitz einer Anzahl von Exemplaren berechtigt dazu nicht. (Beschluß des Vor standes vom 6. November 18S0.) Der I. C. Hinrichs'sche» Buchhandlung steht das Recht zu, einen Nachweis sür Berechtigung zur Einsendung erbringen zu lassen. «) Kataloge, falls dieselben nicht einen selbständigen literarischen oder künstlerischen Wert haben (z. B. gewöhnliche Verlags-, Antiquariats-, Auktions kataloge), b) Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitenden oder er läuternden Text, i) Musikalien, L) als Prämien unberechnete Bücher, Bilder u. s. w., l) Artikel, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen (z. B. verschiedene Arten Spiele), m) alle politischen Tagesblätter, n) Bücher und Kunstwerke unzüchtigen Inhalts. 8 10. Verweigert die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung die Aus nahme irgend eines Werkes, so hat sie dem betreffenden Ein sender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerde weg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch aus Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. Diese Bestimmungen gelten nur sür die Aufnahme der Neuigkeiten im Börsenblatte. Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen MiWttii ks dtiMtii KimMickls. 8 l. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Kunst handels sind an HerrnHermann Vogel in Leipzig, Goethestr. 2, sosort bei Erscheinen behufs Ausnahme in das Verzeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels« im Börsenblatte sür den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung -Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplare unver langt einzusenden. Herr Hermann Vogel hastet für diese Einsendungen in dem selben Umsange und in derselben Weise, wie sür die seiner Hand lung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels. 8 2. Die eingehenden Neuigkeiten werden systematisch geordnet unter folgenden Abteilungen in das Verzeichnis ausgenommen: n) Kupferstiche, Radierungen, Heliogravüren, Lithographien, Holzschnitte, Farbendrucke u. s. w., b) Photographien und Lichtdrucke, e) Illustrierte Werke u. Albums, ä) Architektonische Werke und Vorlagen. 8 3. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titelein sendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 4. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt spätestens zur nächsten Buchhändlermesse. Aus besonderen, auf der Beglcit- saktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Ausnahme in das Verzeichnis statt.
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