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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1925
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- 1925-12-12
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1925
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Olsekki, 1.60 8.: I^e livre illustre 3U XVe sieele. ^.V66 b'loienee: 1-eo 8. Olsebüi, eckiteur 1926. 80 8. lext uuck 220 lakeln. 8?. 8°. Mr. 24.—. Der als Antiquar wie Biichersaininler gleich berühmte Floren tiner Berufsgenosse Leo S. Olschki hat sich bekanntlich den Wahl- sprnch Jean Groliers zu eigen gemacht und verwahrt seine in einem glücklichen Sammlerlcben zusammengebrachten Schätze nicht eifersüchtig vor fremden Blicken, sondern macht sie im Gegenteil Sammlern und Liebhabern in häufigen Ausstellungen zugängig. Die letzte dieser Aus stellungen war dein illustrierten Buch des 15. Jahrhunderts gewidmet, und es war ein glücklicher Gedanke des Besitzers, sie in vorliegendem Werke festzuhalten. Der umfangreiche Band zerfällt in vier Teile: eine Übersicht der Geschichte des illustrierten Buches im 15. Jahr hundert, einen Katalog, verschiedene Register und die Abbildungen, die bei weitem den größien Raum einnehmen. Wenn der erste Teil auch knapp gehalten ist, so erfährt man auf rund 40 Seiten doch alles Wesentliche über das illustrierte Buch im 15. Jahrhunbert, und zwar weniger vom kunstgeschichtlichen als vom druckgeschichtlichen Standpunkt. Ebenso wie dieser ist auch der zweite Teil, der den Katalog bildet, nach Ländern geordnet. Auf Deutschland entfallen 73 Nummern, ans England und Spanien je 10, auf Frankreich 33, auf Italien 87 und auf die Niederlande 12 Nummern. In den Beschreibungen interessieren besonders die umfangreichen Zitierungen aus den bekannten Werken von Kristeller, Lippmann, Eßling, Muther, Campbell u. a., die den ersten Teil nach der kunstgeschichtlichen Seite ergänzen. Zum Nach schlagen dienen 9 verschiedene Register. Der wie schon gesagt umfang reichste Teil des Werkes entfällt aus die Abbildungen. Aus den ins gesamt 225 beschriebenen Drucken sind 344 zum Teil ganzseitige Illu strationen wiedergegeben, zum größten Teil in sehr guter Repro duktion. Der Bildertcil folgt in der Anordnung genau dem Katalog, sodas; innerhalb der Länder die Abbildungen nach dem Alphabet der Buchverfasser geordnet sind. Diese Reihenfolge mag für den, der nur die Illustrationen auf sich wirken lassen möchte, störend sein, und eine solche, die mehr der Entwicklung der Illustration folgt, wäre vielleicht vorzuziehen gewesen. Der schöne Band wird jedem Bücherliebhaber willkommen sein, der auf umfangreichere und kostspielige Publikationen verzichten muß. W. lodert Müller. Oonlrrocko von ^.rtbur Lrnst Rutra. Nit cksr Lütten. 13 8. Or. 8°. kreis LN. 4.—. Mau erinnert sich vielleicht noch: Vor mehr als eines Jahres Frist — am 27. August 1924 — erschoß sich in Wien der Dichter Robert Müller, und die Zeitungen wußten als Grund jener Tat den wirtschaftlichen Zusammenbruch von Müllers Verlagsunter nehmen anzugeben. Der Tote selbst hinterließ keine Zeile. Der zünftige Buchhändler wird über die Gestalt des — wie man mit einem nicht gerade schönen Worte sagt — »Dichter-Verlegers« nicht lächeln. Unter den gemeinhin als »weltfremd« ausgegebenen Dichtern gibt es sehr scharfe Rechner, und manch einer hat seine künstlerischen Anfänge als fein eigener Verleger gefördert — und dabei nicht selten guten Erfolg erzielt. Es gibt auch sonderbare Käuze unter ihnen, die sich Scitensprünge und Purzelbäume leisten, die einem berufsmäßigen Verleger nicht wohl anstehen und kaum gut bekommen dürften. Den meisten Angehörigen dieser besonderen Verleger-Gruppe jedoch mögen schlechte Erfahrungen beschicken sein. Dennoch wird man nicht über die — im Grunde rührende — Gestalt des Dichter-Verlegers lächeln. Daß ein Dichter sich unterfängt, seine Schöpfung auf seine eigene Rechnung und Gefahr zu verbreiten, daß er Möglichkeiten zu ihrer kaufmännischen Auswertung sucht, das beweist nichts gegen, nichts für das Werk. Im besten Falle (und der deckt sich mit dem Falle Robert Müller) beweist es, daß der'künstlerische und, ich möchte fast sagen: sittliche Antrieb den Dichter nicht nur drängt, das Werk zu schaffen, sondern auch mit ihm auf andere einzuwirken. Je stärker dieser An trieb ist, desto dringender wird der Dichter sich veranlaßt, ja ver pflichtet fühlen, die Verbreitung und damit die Wirkungsmöglichkeit seines Werkes selbst zu fördern und zu überwachen. Wirtschaftliche Erwägungen find im Hinblick auf die geistige Sendung des Dichters durchaus untcrgcordncj. Im Hinblick auf den Erfolg gebührt ihnen das erste, das entscheidende Wort. In diesem Zwiespalte liegen Ur sache und Tragik des Falles Robert Müller begründet. Der ver- lcgerische Versuch Robert Müllers ist an der geistigen Trägheit seiner Zeit gescheitert. Sein dichterisches Werk wird sie überwinden. Gleich dem Werk eines anderen österreichischen Dichters, der zehn Jahre vor ihm alf seiner Zeit zerbrach, aus seiner Zeit flüchtete: Georg Trakl. Eine kleine Gemeinde erst hütet das Werk Robert Müllers. Fast unbeachtet von der »offiziellen Welt« vereinten sich vergangenen Som mer Freunde des Dichters mit der Leitung des Deutschen Volks theaters in Wien zu einer Gedächtnisfeier. Der Münchener Schrift steller Arthur Ernst Nutra, Verwalter von Robert Müllers dich terischem Nachlaß, sprach die einführeüden Worte. Diese Denkrede deutet nicht nur das Einzelschicksal; darüber hinaus wird sie zur ent schiedenen »Absage an den Wolkenkratzergeist aus Busineß und Beton«. Um des Toten wie auch um der Rede selbst willen freut man sich, daß der Verlag Hans von Weber Nutras Worte in einem schönen und erstaunlich wohlfeilen Drucke heraüsgebracht hat. Sieht mau von zwei geringfügigen »Schönheitsfehlern« ab, so darf man sich der Freude über den ebenso schlicht-ehrlichen wie sorgfältigen Druck restlos hin geben. Um so mehr, als mit ihm der junge Wolfgang von Weber (der nunmehrige Inhaber des Verlages) Willen und — Können zur Nachfolge in den buchgewerblichen Absichten seines Vaters beweist. B a ch m a i r. vr. Lä. Larlouio^sr's Xeues Verkaüren rum ertolxreicsten 8eld8lünckixen kinriesten der ^U88en8tünäe. kr-rktiscüo Nü. 1.20. ^ ^ ' l § Das kleine Heft bringt für unsere Zeit der Geldnot und wirtschaft lichen Notlage praktische Winke für Geschäftsleute und Schuldner, wie die äußersten Schritte und unnötige Kosten bei nicht eingehenden Forde rungen vermieden werden können, welche Schritte aber im schlimmsten Falle zu tun sind. Mahnungen, Zahlungsbefehl, Zwangsvollstreckung, Konkursverfahren werden erörtert, das Ausbieten ausgeklagtcr Forde rungen, Kreditausküufte, Verjährungen usw. berührt. Einige Formu lare und Beispiele für gerichtliche und außergerichtliche Schritte sind beigefügt, sodaß das Buch für viele Fälle, die man nicht gleich gericht lich anhängig macht, gute Ratschläge bietet. 8. Kleine Mitteilungen. Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Schmutz und Schund. (Vgl. Bbl. Nr. 282.) — Der Reichstagsausschuß für Bildungs wesen befaßte sich in seinen letzten Beratungen mit einer Begriffs bestimmung für »Schund- und Schmutzschrifte n«. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen darunter verstanden werden Schriften ohne künstlerischen oder wissenschaftlichen Wert, die nach Form und Inhalt verrohend oder entsittlichend wirken oder von denen eine schäd liche Einwirkung auf die sittliche, geistige oder gesundheitliche Entwick lung oder eine Überreizung der Phantasie der Jugendlichen zu be fürchten ist. Der sozialdemokratische Abgeordnete vr. Löwenstein bean standete diese Begriffsbestimmung. Nach Auffassung der Sozialdemo kratie ginge es nur an, eine Reichsliste für Schund- und Schmutzbücher aufzustellen. Es sei lediglich eine Neichszentrale zu schassen, aber keine Länderstellen. Der § 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfs zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften wurde darauf iu folgender Fassung an genommen: »Zum Schutze der Heranwachsenden Jugend werden Schund- und Schmutzschriften in eine Liste ausgenommen. Außerdem ist eine all jährlich zu ergänzende Liste empfehlenswerter Kinder- und Jugendschriften herzustellen. Beide Listen sind Behörden und Or ganisationen, die Jugendpflege betreiben, in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen, die Liste der Schund- und Schmutz- schristen den Organisationen jedoch nur auf besondere Auf forderung, und wenn der Nachweis ernster Jugendpflege er bracht wird. Reichs-, Staats- und Gemeindebehörden haben die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, daß in keiner ihrer Einrich tungen Bücher oder Schriften Kindern oder Jugendlichen zugänglich gemacht werden, die in die Liste der Schmutz- und Schundschriftcn ausgenommen sind. Organisationen, die solche Bücher oder Schriften der Jugend zugänglich machen, können behördlicherseits nicht mehr als Jugendpflege betreibende Organisationen angesehen werden und dürfen nicht unterstützt werden. Reich, Staat und Gemeinden haben dafür zu sorgen, daß möglichst in jeder Gemeinde wenigstens eine gute I u g e n d b ii ch e r e i vorhanden ist«. Diese Fassung des 8 1, Abs. 1 entspricht einem Anträge der sozial demokratischen Abgeordneten Schreck und vr. Löwenstein, der im Aus schuß gegenüber der Regierungsvorlage die Mehrheit fü sich hatte.
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