Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050721
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190507211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19050721
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1905
- Monat1905-07
- Tag1905-07-21
- Monat1905-07
- Jahr1905
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6538 Nichtamtlicher Teil. ^ 167, 21. Juli 1SV5, (Meißner) Es erscheint mir nicht ausgeschlossen, daß wir in diesem Jahre vielleicht doch die Vertreter zu einer außerordentlichen Delegiertenversammlung einberufen müssen; aus dem Ver lauf der heutigen Versammlung wird sich ja ergeben, ob das nötig ist. Jedenfalls möchte ich für den Voranschlag die Einstellung der vorgesehenen 1250 befürworten. Vorsitzender: Ich stelle den Voranschlag zur Diskussion. Herr Siegismnnd (Berlin): Meine Herren, es erscheint ja nicht ausgeschlossen, daß das Versprechen des Vorstands auf Herausgabe einer Festschrift doch noch erfüllt wird; es dürfte daher doch wohl zweckmäßig sein, daß für die etwa entstehenden Kosten ein Betrag, vielleicht 1500—2000 eingestellt werde. Der Vorstand hat sich ja bereit erklärt, die Festschrift zu schreiben, wen» es möglich ist, und dazu müßte allerdings das Geld bewilligt werden. Herr Meißner: Ich würde dann vorschlagen, die Position für Drucksachen von 500 ^ auf 2500 zu erhöhen. Der veranschlagte Überschuß verringert sich dadurch auf 1473 ^ 72 H. Vorsitzender: Ich stelle diesen erweiterten Vorschlag zur Diskussion. Wenn Niemand dazu das Wort ergreift, so nehme ich an, daß Sie damit einverstanden sind und im übrigen den Voranschlag genehmigen. — Das ist geschehen. 5. Neuwahl des Verbandsvorstandes. Vorsitzender: Meine Herren, nach den Satzungen hat alljährlich eine Neuwahl des Verbandsvorstandes stattzu finden. Herr Prager: Ich beantrage, den Verbandsvorstand durch Akklamation wiederzuwählen. (Bravo!) Vorsitzender: Meine Herren, Sie haben uns bereits im vorigen Jahre die Ehre erzeigt, uns in dieser Weise zu wählen. Ich muß da antworten, was ich vergangenes Jahr gesagt habe: wir können die Wahl durch Akklamation nur annehmen, wenn wir wissen, daß nicht ein einziges an wesendes Mitglied dem widerspricht. Ich frage also, ob jemand anwesend ist, der gegen den Vorschlag des Herrn Prager spricht. — Das ist nicht der Fall. Nun, meine Herren, dann kann ich in meinem und meiner beiden Kollegen Namen nur danken für das Vertrauen, das Sie uns wiederum für ein Jahr schenken wollen. Wir werden versuchen, uns desselben würdig zu zeigen, und werden die Arbeiten, die an uns herantreten, nach besten Kräften erledigen. Also herzlichen Dank. 6. Der Bibliotheken-Rabatt. (Der Bericht über diesen Punkt der Tagesordnung ist den Vereinsvorständen direkt zugegangen. 7. Die Zugaben beim Schulbüchergeschäft. Vorsitzender: Es handelt sich hier um eine Angelegen heit, die wohl nur einzelne von uns angeht, aber sie ist doch wichtig genug, daß wir uns mit ihr beschäftigen müssen. Es sind Zugaben bei dem Schulbüchergeschäft üblich ge worden, und es wird immer wieder gesagt: wir können das nicht verhindern, weil wir sonst der Buchbinderkonkurrenz unterliegen. Ich weiß nicht, wie weit das richtig ist; wir Hamburger sind inkompetent, weil bei uns noch nie solche Zugaben üblich gewesen sind); ich weiß aber, daß in den be nachbarten Kreisvereinen die Verhältnisse anders liegen. Ich stelle den Gegenstand hiermit zur Besprechung. Herr Eveirins (Brandenburg): Ich habe mit den Zugaben beim Schulbüchergeschäft speziell in Brandenburg schlechte Er fahrungen gemacht. Eine Firma, die sich auch Buchhandlung nennt, in Wahrheit eine Buchbinderfirma, die einen Kom missionär in Leipzig hat, gab bei allen Schulbücher-Einkäufen einen Schülerkalender zu. Die Folge war natürlich, daß die Schüler aller Schulen, nicht nur der höher» Schulen, auch der Mittelschulen, ihre Schulbücher vorzugsweise dort kauften. Ich wandte mich dann an die Firma und machte dem Be sitzer begreiflich, daß das nicht erlaubt sei; er hat die Ver kaufsbestimmungen des Brandenburger Vereins anerkannt. Um dieser Konkurrenz zu begegnen, wurde dann von andern Spezialkollcgen in derselben Weise gearbeitet; ich persönlich habe großen Schaden dadurch gehabt. Ich halte es doch für dringlich geboten, daß in dieser Frage durchgreifende Bestimmungen getroffen werden. In vielen Städten ist die Sache eine Kalamität. Herr Heinze (Dresden): MeineHerren, wir haben gerade im Königreich Sachsen über diese Angelegenheit sehr ausführlich und sehr oft zu verhandeln gehabt. Wir haben die Sache verboten und konnten dieses Verbot in Dresden auch durch führen, sonst aber nicht, weil uns anderwärts die Kontrole fehlt. Ich glaube, daß es nicht zweckmäßig wäre, in dieser Sache den Bogen zu straff zu spannen, weil die Verhältnisse in den einzelnen Provinzen zu verschieden sind. Es wäre nicht rätlich, zu schroff vorzugehen Herr Siegismrind: Meine Herren, die Kalamität, die hier zur Sprache gebracht wird, herrscht, wie Sie sich wohl denken können, im weitesten Maße in Berlin. Vom Vorstande unsrer Vereinigung sind in den letzten zwei Jahren sicherlich vierzig bis fünfzig Beschwerden wegen dieser Schulbücher zugaben und Schülerkalender-Verschenkung zur Beratung und Entscheidung gekommen. Wir haben dabei den Standpunkt eingenommen, daß wir jedes Angebot einer Zugabe auf Schulbücherverzeichnissen als einen Verstoß gegen die Verkaufs bestimmungen auffassen und verbieten. Dagegen nehmen wir einen Verstoß nicht an, wenn ein Schlllerkalender oder eine sonstige Reklamezugabe draußen auf der Straße oder vor den Schulen verteilt wird. Nach meiner eignen Auf fassung ist aber diese Ansicht des Vorstands der Vereinigung, nach welcher durch Zugaben von Schülerkalendern oder der gleichen bei Einkauf von Schulbüchern gegen die Verkaufs bestimmungen verstoßen wird, zu weitgehend. Nach meiner Meinung läßt sich tatsächlich in Berlin diese straffe Auf fassung, wie sie seitens des Börsenvereins-Vorstands und auch des Vorstands unsrer Vereinigung bis jetzt vertreten worden ist, nicht durchführen. Es wird auch alles mögliche versucht, um diese Bestimmungen zu umgehen. Ich habe hier ein Schulbücherverzeichnis, sonst ganz einwandfrei, aber auf einem angehefteten Bogen steht: Einen Schülerkalender umsonst erhält jeder Schüler, der die richtige Lösung des nachfolgenden Preisrätsels auf dem anliegenden Bestellschein einsendet oder persönlich überbringt. Das Preisrätsel lautet: Das Ganze versorgt in jedem Jahr Stets wieder zur Osterzeit Die ganze fröhliche Schülerschar Es schwinden Sorge, Kummer und Weh Denn dann besitzest du Gold. Es ist wohl nicht schwer, das betreffende Rätsel zu lösen. Ist das nun eine Verletzung der Satzungen oder nicht? Nach unsrer Auffassung ist es ein Verstoß und wir haben der Firma ähnliche Ankündigungen ganz entschieden untersagt. Nach meiner Meinung müßten die Schulbücher zugaben unter folgendem Gesichtspunkte behandelt werden: Verboten ist das Anzeigen von Schulbücherzugaben auf Schulbücheroerzeichnissen, in Katalogen, Anzeigen oder sonst wie; gestattet ist die Verteilung von derartigen Zugaben, wenn sie stattfindet als Reklame vor der Schule, vor dem
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder