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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1905
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 167, 21 Jul, 1905, Nichtamtlicher Teil. 6539 (Liegismund) Geschäftslokal oder in dem Geschäftslokal, Gestattet mutz es auch sein, wenn geringwertige Zugaben bei Schulbücherein käufen beigelegt werden. Ich glaube, datz das eine Aus legung wäre, die den weitesten wie den engsten Ansichten entspräche. Aber auf alle Fälle ist es, glaube ich, notwendig, daß der Börsenvereins-Vorstand uns doch eine gewisse Direk tive gäbe, damit wir nicht vielfach weiter planlos handeln müssen, wie das bis jetzt in den letzten Jahren oft der Fall gewesen ist. Häufig ist es ja gar nicht möglich, namentlich in einem so großen Kreise wie Berlin, die satzungstreuen Sorti menter, die keine Zugaben mehr geben, zu schützen gegen die Buchbinder, in deren Hände das Schulbüchergeschäft in Berlin immer mehr übergeht. Diese Schulbücherhändler und Buch binder, die auch teilweise unter unserm Einfluß stehen, zu kontrollieren, wird in Berlin immer schwerer. Wenn Sie in die Lage kommen, mit solchen Buchbindereibesitzern zu konferieren und ihnen die Satzungen auseinandersetzen müssen, so hören Sie die wunderbarsten Ansichten, und manchmal ist es uns trotz des besten Willens nicht möglich, unsre An sichten zur Geltung zu bringen Herr Ganz (Köln), Nachdem im vorigen Jahre der Kreis oerein beschlossen hatte, Zugaben beim Schulbücherverkauf zu verbieten, haben wir alle Kollegen in Rheinland und West falen aufgefordert, diejenigen Handlungen zu bezeichnen, die Schulbücher verkaufen, ohne Mitglieder des Kreisvereins zu sein. Diese Namen sind uns, soviel wir erachten können, vollständig aufgegcben worden. Wir haben dann diesen uns aufgegebenen Firmen mitgeteilt, daß es verboten sei, im Schulbüchergeschäst irgend welche Zugaben zu machen, und sie darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn sie es trotzdem tun sollten, wir gezwungen und verpflichtet seien, ihnen den weitern Bezug von Schulbüchern abzuschneiden; wir haben diese Firmen sodann ersucht, ein zugesügtes Ver- pflichtungsformular zu unterzeichnen und uns einzusenden. Es sind nur ganz wenige Firmen geblieben, die diesem Er suchen nicht nachgekommen sind, und ich kann die Mitteilung machen, daß in diesem Jahre die Klagen über Zugaben im Schulbüchergeschäst ganz erheblich zurückgegangen sind. Ich glaube also, daß der von uns beschrittene Weg richtig ist und Ihnen allen empfohlen werden darf, Herr Schöpping (München), Wir haben uns streng auf den Standpunkt gestellt, daß es unter keinen Umständen zulässig ist, Zugaben in irgend einer Form den Schülern zu geben. Ich halte es für bedenklich, wenn irgend ein Hintertürchen gelassen wird Der Begriff wertlos ist zu dehnbar, und solche Geschichten wie das Preisrätsel sind gefährlich und würdigen den Stand zu sehr herunter, daß es dringend zu empfehlen ist, von derartigem abzusehen. Wir haben es in München erreicht, daß die in unfern Reihen stehenden Ver leger den Firmen, die solche Manipulationen machen, ihre Verlagsartikel nicht mehr liefern. Das ist in der Provinz natürlich schwerer zu erreichen; aber ich möchte warnen, in irgend einer Form zuzugeben, daß eine Umgehung unsrer Grundsätze gestattet ist; die Zugabe in irgend welcher Form, sei sie an und für sich noch so wenig wertvoll, ist un statthaft, Herr Jäh (Leipzig), Ich wollte Mitteilen, daß wir in Leipzig bei dem Schulbüchergeschäst ganz ähnliche Erfahrungen gemacht haben, wie sie eben Herr Schöpping von München mitgeteilt hat. Wir sind, weil wir wußten, daß eine derartige Gewährung von unzulässigen Zugaben immer mehr um sich greift, mit Zirkularen an die Buchbinder herangetreten, haben ihnen die Verkaufsbestimmungen des Leipziger Vereins mitgeteilt und ihnen gleichzeitig angedroht, wir würden ihnen die Lieferung sperren, wenn sie sich nicht darnach richteten. Wir haben dann jedesmal Beschwerden, die an uns gekommen sind, so fort untersucht, teilweise durch persönlichen Besuch erledigt, und haben mit Vergnügen konstatieren können, daß wir eigentlich alle, über die Beschwerden eingelaufen waren, unter einen Hut gebracht hatten. Wir haben außerdem erfahren, daß verschiedene Leipziger Schulbücherverleger, an die wir das Zirkular verschickt hatten, sich ebenfalls auf diesen Stand punkt gestellt und wirklich die Lieferung an solche Firmen für einige Tage unterbunden haben. Das hat sofort den gewünschten Erfolg gehabt. Ich denke, daß wir gut tun werden, uns ganz und gar auf den Standpunkt des Börsen vereins in dieser Frage zu stellen, der doch gesagt hat, daß solche Zugabeartikel beim Schulbücherverkaus der indirekten Gewährung von Rabatt gleichkommen. Ich würde also empfehlen, nicht zu konzedieren, daß diese Zugaben weiter gegeben werden dürfen, Herr Evenius: Was Herr Schöpping gesagt hat, ist sehr richtig; Sie dürfen aber nicht vergessen, daß, wie schon gesagt wurde, der größte Teil des Schulbüchergeschäfts bereits in den Händen der Buchbinder liegt. Wenn wir hier nun strenge Vorschriften für uns durchführen, so wird die Folge sein, daß wir das bißchen Schulbüchergeschäft, was wir noch haben, auch noch verlieren. Ich möchte dem Verbands- vorstand anheimgeben, ob er nicht einmal an die Heraus geber dieser Schülerkalender herantreten und sie bitten möchte, dies doch zu unterlassen. Die Buchbinder können wir nicht zwingen, (Widerspruch,) Die Herren Kommissionäre in Leipzig liefern ihnen doch. Wenn wir aber an die Verleger solcher Kalender freund schaftlich herantreten und sie bitten: unterlaßt die Heraus gabe im allgemeinen Interesse, so wäre vielleicht etwas zu erreichen. Herr Liegismund: Wir haben in Berlin ganz besondre Schwierigkeiten, Wir müssen mit ca, 800 Buchbinder- Geschäften rechnen, und was hier vorhin von Herrn Evenius gesagt wurde, das trifft in weit größerm Maße für Berlin zu: das Schulbüchergeschäst in Berlin ist tatsächlich aus den Händen des Buchhändlers in die Hände des Buchbinders übergegangen. Meine Herren, Sie sagen, daß jede Zugabe einen unzulässigen Rabatt darstelle; doch sollte nur das An gebot verboten sein, wie dies auch sonst geschieht. Wenn jemand in Berlin in eine Buchhandlung kommt und im Betrage von über 3 einkaust, so bekommt er auch seine 5 Prozent, Warum soll also die Zugabe von zumeist wert losen Objekten verhindert werden? Ein Leipziger Verleger liefert 100 Exemplare seines Schülerkalenders, der zumeist eine Reklame für seine Artikel enthält, für 1 60 H, Trotz dieser geringwertigen Zugabe haben wir nach der jetzigen Auslegung der Satzungen die Pflicht, gegen die betreffenden Schulbücherhändler vorzugehen. Die Schritte und Maß nahmen, die wir gegen einen solchen Buchbinder zu unter nehmen haben, sind uns ja genau vorgezeichnet; wir wissen, daß wir, wenn wir einem solchen Buchbinder, der sich nicht unsern Wünschen fügt, entgegentreten wollen, nur an drei oder vier Berliner Großsortimenter oder beteiligte Schul bücherverleger zu schreiben brauchen, dem betreffenden Mann nicht zu liefern. Aber in wie vielen Fällen erhalten wir bei der großen Ausdehnung Berlins von den Satzungs verletzungen überhaupt keine oder ganz verspätete Mitteilung, und die Sache entzieht sich vollständig unsrer Einwirkung, Dann müssen wir oft von unsern satzungstreuen Herren Kollegen vom Sortiment hören, daß durch engherzige Aus legung der Satzungen wir die Schuljungen vollständig aus ihrem Geschäft jagen und daß wir Schuld daran seien, daß das Schulbüchergeschäst dem Sortimentsbuchhandel vollständig genommen wird und in die Hände der Buchbinder kommt. 865»
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