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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.07.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-07-22
- Erscheinungsdatum
- 22.07.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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168, 22, Juli 1S05. Nichtamtlicher Teil. K57Z und an den maßgebenden Stellen eingereicht hat. Das Leipziger Tageblatt hebt aus dem reichen Inhalt dieser dankenswerten Arbeit das folgende hervor: Die Grundbedingung für einen geregelten Handelsverkehr unter Gewährung voller Meistbegünstigung^ Insbesondre darf Deutschland nicht schlechter behandelt werden als Frankreich, das ohnehin schon durch seine geographische Lage und seine besondern Beziehungen zu Spanien im Vorteil ist. Auch wird auf Grund der hohen spanischen Zölle ein schwunghafter Schmuggel namentlich über die Pyrenäen betrieben. Vielfach leiden die Exporteure darunter, daß der spanische Finanzminister bei nicht gebundenen Positionen in ganz kurzer Zeit, man sagt sogar innerhalb 24 Stunden, Zollerhöhungen eingeführt hat. Für solche Fälle muß eine angemessene Übergangszeit aus bedungen werden, wie sich ja eigentlich von selbst verstehen sollte. Führt Spanien seine Absicht, den Zoll mehr als bisher in Gold zu erheben, durch, dann müssen wir dafür sorgen, daß durch diese Berechnungsweise keine Erhöhung des Zolles eintritt. Haben wir in einem neuen Handelsverträge be stimmte Zölle erlangt, dann müssen wir uns gegen die Mög lichkeit sichern, daß diese Sätze nicht durch kommunale Steuern erhöht werden. Eine Verzollung nach Gewicht ist der Wert verzollung unbedingt vorzuziehen. Soweit aber noch Wert zölle angewendet werden, muß ihrer Berechnung der Wert der Ware am Versendungsorte, ohne Zuschlag der Transport- und andrer Spesen, zugrunde gelegt werden; sonst wird Deutschland in verstärktem Maße benachteiligt. Bei Gegen ständen, die nicht ausgepackt werden können, sollte Nettooer- zollung unter Zugrundelegung einer gewissen Tara eingeführt werden. Die willkürliche und häufig ungerechte Praxis der Zollstrafen bedarf dringend einer Milderung und bessern Ordnung. Für strittige Zollangelegenheiten müßte ein schieds gerichtlicher Austrag vorgesehen sein. Der Schutz des geistigen Eigentums ist noch recht problematisch. Deutsche Reisende haben zwar bisher in Spanien keine Steuer zu ent richten; aber es empfiehlt sich doch, die Steuerfreiheit aus ländischer Reisenden für die Zukunft ausdrücklich festzulegen. Die Zollabfertigung ist in Spanien sehr langsam; auf den Grenzstationen bleiben die Sendungen oft wochenlang liegen. Postpakete und Kisten, die der Verzollung wegen geöffnet werden, werden nachher sehr liederlich wieder verpackt und die Waren infolgedessen häufig Diebstählen ausgesetzt. Die zoll freie Einfuhr von Mustern ist nur für sehr wenige Artikel gestattet. Bei der Hinterlegung des Zolls wird der deutsche Zollstempel nicht für ausreichend angesehen, vielmehr muß jedes Stück auch noch mit dem spanischen Stempel versehen sein. Öfter entstehen Streitigkeiten darüber, ob ein Gegenstand als Muster zu gelten habe; häufig werden die Muster konfisziert und gehen verloren. Ein Transitverkehr für Muster ist bis jetzt nicht zulässig. Die Plombierung von Einfuhrwaren hat zahlreiche Un zuträglichkeiten im Gefolge. Die Plombierung sollte überhaupt ab geschafft werden, da mit der Vorlegung der Zollquittung bewiesen ist, daß die Ware verzollt ist. Vielfach wird darüber geklagt, daß bei Sendungen, die von dem Empfänger am Bestimmungsorte aus irgend einem Grunde nicht angenommen werden und daher an den Absender zurückgehen, der Zoll dennoch erhoben wird. Richtig wäre es, daß für Sendungen, die nur die Grenze be rühren und nicht ins Innere gehen, kein Zoll entrichtet bzw. ein schon gezahlter Zoll zurückoergütet werde. Eine außerordentliche Erschwerung besteht im Verkehr mit Spanien für Sendungen mit der Briefpost. Entgegen einer Verfügung des spanischen Finanz ministers werden auch bei ganz geringfügigen Mustersendungen, selbst wenn sie als zollpflichtig deklariert sind, nicht selten rigorose Zollstrafen verhängt. Ferner wäre die Zulassung von 5 ^-Post paketen wenigstens in Länge bis zu einem Meter erwünscht, ebenso die Zulassung von Zollfrankozetteln bei Postpaketen. Die Denkschrift geht dann dazu über, eine Reihe Wünsche zu einzelnen Geschäftszweigen vorzubringen. Für das Buch gewerbe sei daraus folgendes hier erwähnt: Eine sehr harte Zoll- steigerung droht unsrer Chromolithographie; sie wird mit der Parole -Schutz der einheimischen Industrie« begründet. Es ist aber ausgeschlossen, daß in Spanien die Art von Chromo lithographien, die hier in Betracht kommt, jemals fabriziert werden kann. Eine solche Fabrikation ist nur möglich bei einem Börsenblatt für Len deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. Massenabsatz auf dem Weltmarkt. Dazu ist Spanien aber nicht imstande, weil es alles, was zu dieser Fabrikation gehört, aus dem Ausland beziehen muß. Da Spanien für die Erzeugnisse der deutschen Chromolithographie ein ganz bedeutendes Absatz gebiet ist, so wird beim Abschluß eines neuen Handelsvertrags dahin zu wirken sein, daß wenigstens der bisherige Zoll nicht erhöht wird. Leipziger Buchbinderei-Aktiengesellschaft vorm. Gustav Fritzsche. — Die 10. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre ist auf den 8. August 1905, vormittags 10 Uhr, in das Kaufmännische Vereinshaus in Leipzig (Schulstraße) ein berufen. Die Tagesordnung umfaßt: 1. Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats für das Geschäfts jahrs 1903/1904. 2. Geschäftsbericht und Rechnungsabschluß für das Geschäftsjahr 1904/1905. 3. Entlastung der Gesellschaftsorgane für das Geschäftsjahr 1904/1905. 4. Beschlußfassung über Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung der 1250 Stück Aktien im Verhältnis von 3:2 zwecks Beseitigung der Unterbilanz. 5. Beschlußfassung über Abänderung derjenigen Paragraphen des Gesellschaftsvertrags, die durch die Beschlußfassung zu Punkt 4 betroffen werden. Joh. Wirth'sche Hofbuchdruckerei A.-G., Mainz. — Die Aktionäre der Aktiengesellschaft werden zu einer außerordent lichen Generalversammlung auf Donnerstag den 10. August 1905, nachmittags 4 Uhr, Große Bleiche 45, I, Mainz, eingeladen. Tagesordnung: Veräußerung eines Verlagsrechts und Ände rung des § 3 der Satzungen und etwa weiterer hierdurch bedingte Änderung der Statuten. Druckerei und Verlag der Straßburger Neuesten Nachrichten Aktien-Gesellschaft vormals H. L. Kayser. — In der Generalversammlung vom 11. Juli 1905 ist an Stelle des wegen Übernahme eines Notariats ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Justizrat Riff der Verlagsbuchhändler und Kommerzienrat Herr vr. CarlTrübner in Stratzburg zum Mitglied des Auf sichtsrats gewählt worden. Bücherverlosung. — Der preußische Minister des Innern hat dem Verein für Massenverbreitung guter Volks literatur zu Charlottenburg die Erlaubnis erteilt, in den Jahren 1905, 1906 und 1907 eine öffentliche Verlosung von Büchern, Prachtwerken usw. zu veranstalten und die Lose in der ganzen Monarchie zu vertreiben. (Berliner Correspdz.) Urheberrechtsprozeß um -Die Fledermaus« von Johann Strauß. (Vgl. Nr. 163 d. Bl.) — Der »Neuen Freien Presse« (Wien) wird aus Paris folgendes gemeldet: Am 19. d. M. hat die dritte Kammer des Seine-Tribunals zu Paris das Urteil in dem Prozeß gefällt, den die Erben des Übersetzers Wilder, dessen Sohn Andrs Wilder und dessen Tochter Madame Andre Maurel, sowie Madame Rainaud gegen die Witwe von Johann Strauß angestrengt haben, um die Hälfte der Tantiemen der -Fledermaus«-Aufführungen in Paris und ganz Frankreich zu erlangen. Das Erkenntnis verurteilte die Witwe Johann Strauß, an die Erben Wilders die Hälfte der Tantiemen zu zahlen, die sie in Frankreich für die Aufführungen der »Fleder maus« bezogen hat oder die sie noch beziehen wird. Überdies wird Frau Strauß verurteilt, den Erben 3000 Frcs. Entschädi gung zu zahlen, weil die Strauß - Wildersche Operette -Die Zigeunerin« nach der Aufführung der -Fledermaus« nicht mehr Erfolg versprechen kann. Frau Strauß wird in alle Kosten ver urteilt. Der Gerichtshof hat den Rechtsstandpunkt der Kläger als be rechtigt anerkannt. Die Mitarbeiterschaft von Johann Strauß und Wilder an der Operette -Die Zigeunerin« ist durch die vor gelegten Briefe der ersten Frau von Johann Strauß, Madame Strauß-Treffz, bewiesen. Die Musik der -Zigeunerin« ist zu drei Viertel die Musik der -Fledermaus«. Es wurde also durch diese Mitarbeiterschaft von Wilder mit Strauß ein gemeinsames Eigen tum am ganzen Werke »Die Fledermaus« geschaffen. Dieses sei als 870
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