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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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als Pflicht jedes Untertanen Vorsicht in Beurteilung von Regenten und Regierungen erklärt wird. Eine solche Be stimmung sei bei der herrschenden Preßfreiheit umsomehr zu beachten. »Daher wird bestimmt: l. Die politischen Schrift steller, ,die Individuen, welche sich mit journalistischer oder Zeitungsschriftstellerei abgeben', sollen gewarnt werden, ,durch unvorsichtige oder verunglimpfende Urteile über Regenten und Regierung Beschwerden derselben gegen sie zu veranlassen oder die freundschaftlichen Verhältnisse des Regentenhauses zu andern Regenten und Staaten zu unter brechen? 2. Ein Zuwiderhandeln gegen dieses Verbot würde Beschlagnahme oder Unterdrückung der betreffenden Schrift zur Folge haben « In Verfolg dieser Verordnung schrieb der Historiker Luden: »Nach meiner Meinung giebt es jetzt keine Preß freiheit mehr in unserem Lande, und sie ist verfassungs widrig aufgehoben. Von dieser Ansicht kann ich mich nicht trennen, obgleich ich die feste Überzeugung habe, daß bei uns faktisch noch mehr Freiheit sein werde, als irgendwo in Deutschland «* **) ***) ) Vorerst gelang es dem gewandten Bertuch, noch alle Klippen zu umschiffen und ohne Verwarnung das Blatt weiter erscheinen zu lassen. Noch am 12. Dezember 1817 spricht ihm Luden seinen Glückwunsch zu dem bisherigen Erfolg des Blattes aus"): »Das geht mit frischem Leben. Der alte Steuermann weiß nicht nur die Schiffsleute in schönster Ordnung zu halten, sondern auch zu den Leuten im Hasen die trau lichste Sprache zu reden, so daß er mit seinem Schiff und seinen Maaren immer willkommen sein muß.» Aber schon in diesem Brief erwähnt er die Beschwerde des Grafen Zichy und ist gespannt auf deren Ausgang. Diese Beschwerde sollte allerdings den Erfolg haben, daß das Blatt am 23. Dezember 1817 bis auf weiteres verboten wurde. Die Tatsache war kurz folgende: Das Oppositionsblatt hatte der Allgemeinen Zeitung eine Korre spondenz aus Österreich entnommen und dazu einige Be merkungen gemacht, die darauf hinzielten, daß der öster reichische Landtag nur die Grund- und Naturalsteuer bewilligt habe, dann aber aufgelöst sei und weitere Interessen nicht zu vertreten schiene. Der Artikel schloß dann: »Verlangt aber das österreichische Volk wirklich keine andere und zweckmäßigere ständige Einrichtung, desto schlimmer! Das Volk, das keine geistigen Bedürfnisse kennt, muß noch sehr zurück sein.« Diese Notiz wurde in Österreich als Verleumdung der Staats-Verwaltung Sr. K. K. Majestät, die österreichische Nation beschimpfend und als eine Aufforderung zur Em pörung erklärt; der österreichische Gesandte in Weimar ver langte Genugtuung, die ihm durch das Verbot des Oppo sitionsblattes und, wie es scheint, durch Entlassung des Redakteurs Wieland, des Sohnes des Dichters, der allerdings schon vorher nach Jena übersiedelt war, gegeben wurde. Nach einigen Tagen, am 2. Januar 1818, durste das Blatt schon wieder erscheinen. An Böttiger schrieb Bertuch unterm 3. Januar"*): Unser Oppos.-Schiff ist seit gestern wieder flott, wie Ihnen die Beilage zeigt, und soll — ruwpautur ut iliu Ooäro! — fortan, r.ke temere voo tiwiäs — mit frischem Winde fortsegeln. — Sind wir doch nun unfern toll köpfigen Steuermann, den sehr einseitig gewordenen Volks freund, los, der — so arg ich auch wehrte, oft gerade auf die Klippen und Untiefen hinsteuerte«. *) Geiger, Aus Alt-Weimar. S. 297 u. f. **) Geiger, Aus Alt-Weimar. S. 299. ***) Feldmann, Bertuch. S. 104. Das Blatt bestand dann fast zwei Jahre ohne weitere Hindernisse fort; Sands Tat, die Ermordung Kotzebues, ver urteilte es sehr und brachte in verschiedenen Artikeln die Mahnung, man solle wegen des Einen nicht Viele, besonders nicht die Universitäten, verantwortlich machen. Des weitern führt es dann aus, daß es nicht angebracht sei, Jena deswegen zu strafen, weil Sand dort geweilt habe. Aus drücklich warnte das Opposttionsblatt davor, den Studenten alles patriotische Treiben zu verbieten; es wies nach, daß die Studenten jener Zeit, groß geworden in der Periode der Erniedrigung und Befreiung des Vaterlands, au nichts andres als an Deutschland denken könnten. Man weiß aber, wie die Ermordung Kotzebues den Reaktionären Wasser auf ihre Mühle gab, wie sie die Bundestagsbeschlüsse vom 20. September 1819 veranlaßte, die auch den Entwurf eines Preßgesetzes enthielten. Dieser Entwurf bedeutete den Untergang der Preßfreiheit. In der Verordnung wurde für Zeitungen und alle Schriften unter 20 Bogen die Zensur wieder eiugesührt. Die Einzelstaaten wurden für den beleidigenden Inhalt der bei ihnen er scheinenden Zeitschriften der Gesamtheit des Bundes gegen über für verantwortlich erklärt; der Redakteur einer unter drückten Zeitung durste fünf Jahre lang in keinem Bundes staate zur Herausgabe eines ähnlichen Unternehmens zu gelassen werden. Alle Zeitungen sollten mit dem Namen ihres Redakteurs bezeichnet werden Mit dieser Verordnung war auch das Todesurteil über das Oppositionsblatt gesprochen; es bestand zwar noch über ein Jahr, aber seine Bedeutung war dahin; Bertuch selbst zog sich, verstimmt über die Unter ordnung unter einen Zensor, mehr und mehr von der Leitung zurück, und auch sein Schwiegersohn Froriep, der an seine Stelle trat, hatte nicht die richtige Freudigkeit mehr für das Unternehmen. In einem Eingesandt, das möglicherweise von Bertuch verfaßt war und sich in der Nummer vom 18. Oktober 1819 findet,*) wird Stellung zu der Preßverordnung genommen. Es heißt dort, nachdem die Presse als das einzige Mittel bezeichnet wird, das dem freien Mann ermögliche, zum Volke, zu den Fürsten, zu den Einzelnen zu sprechen: »Um aller dieser Zwecke willen muß es daher höchst bedenklich sein, die Presse einem solchen Zwang zu unter werfen, wodurch ein göttliches Geschenk für Alle in eine politische Maschine für nur wenige verwandelt werden kann Die Presse ist des Menschen zweite Zunge, sie ist seine zweite Stimme, damit wir zu einander auch aus weiter Ferne sprechen sollen.« Im November 1820 wurde das Blatt von seinem Ver hängnis ereilt Es hatte einige anzügliche Bemerkungen über den Troppauer Kongreß gebracht; der Herzog mußte dem Drängen Österreichs und Preußens und dem Befehl des Zaren Folge leisten; das Blatt wurde verboten. In der Nummer vom 26. November 1820 stand die Mitteilung, daß die Zeitung unterdrückt sei und nicht weiter erscheine. Bertuch war tief verstimmt. Anfänglich hat er noch den Plan gehegt, ein neues journalistisches Unternehmen zu be gründen; dann hat er aber doch wohl die Erfolglosigkeit eines solchen unter den obwaltenden Verhältnissen eingesehen und ist davon abgekommen. Bertuch war empört über die Be handlung, die ihm wiederfahreu war. Noch ein Jahr später, am 26. September 1821, schreibt er an Böttiger: »Nachdem man mir in Weimar das Oppositionsblatt aus eine so malitiöse Weise unterdrückt hatte, statt mich zu veranlassen, es aufzulösen. - Es war das letzte journalistische Unternehmen des viel gewandten Geschäftsmanns; ein halbes Jahr später schloß er die Augen zum ewigen Schlummer. *) Geiger, Aus Alt-Weimar. S. 327.
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