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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1905
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- Ausgabe
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- 1905-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1905
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- Deutsch
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^ 180, S. August 1908. Nichtamtlicher TeU. 6909 Von seinen vielfachen literarischen Unternehmungen mag hier noch Erwähnung finden sein Versuch, Hans Sachs neu hcrauszugeben. Man fing in den siebziger Jahren des acht zehnten Jahrhunderts an, sich für den alten Nürnberger Meistersinger wieder zu interessieren und sich mit seinem Leben und seinen Dichtungen aufs neue zu beschäftigen. 1775 war eine Lebensbeschreibung des Dichters von dem Professor Salomon Ranisch in Altenburg erschienen; 1776 hatte dann Wieland im Merkur die Absicht ausgesprochen, eine Aus gabe der Werke von Sachs zu veranstalten; Goethe hatte in derselben Aprilnnmmer sein Gedicht »Hans Sachsens poetische Sendung» veröffentlicht, ein Porträt des alten Meistersingers und zwei Gedichte von ihm hatten sein Gedächtnis wach gerufen. So glaubte Bertuch seinen Plan ausführen und eine Ausgabe der Werke vorbereiten zu können. Im Mai 1778 kündigte er eine Ausgabe der Werke von Hans Sachs in 8 Bänden an und eröffnete eine Subskription darauf. Der Subskriptionspreis betrug 8 Taler, zahlbar in drei Raten. Wenn sich 500 Abnehmer fanden, war das Unternehmen ge sichert. Allein diese Zahl fand sich nicht, und im Oktober mußte er Mitteilen, daß die Ausgabe nicht erscheinen könne. Mehr Glück hatte er mit Übersetzungen aus dem Eng lischen, Französischen und Spanischen. Für die damalige Zeit waren Übersetzungen sehr beliebt, besonders die aus dem Spanischen haben mit dazu beigetragen, die Meisterwerke der spanischen Literatur den Deutschen bekannt zu machen. Ich erwähnte schon, wie Bertuch zur Kenntnis des Spanischen kam. Kunde von den Sitten und Gebräuchen des spanischen Volks erhielt er durch den alten Kammerdiener des Geheim rats von Backhof, der mit in Spanien gewesen war und sich dort mit Land und Leuten vertraut gemacht hatte. Im Februar 1774 veröffentlichte Bertuch eine Prosaübersetznng von 25 kleinern Gedichten des Villejas im Merkur, und im Dezember desselben Jahres kündigte er seine Übersetzung des Don Quixote an. Seit 1621 hatte es zwar deutsche Übersetzungen und Übertragungen des Don Quixote in größerer Anzahl gegeben; sie gaben aber kein richtiges Verständnis von der hohen Bedeutung und Vortrefflichkeit des Originals, und Bertuch empfand die Unvollkommenheit dieser Ausgaben, je mehr er sich mit dem Original vertraut machte und dessen Schönheiten entdeckte: — «Ich habe es geschworen, schon vor 5 Jahren geschworen», schreibt er 1774 an Gleim,*) »die ivooss meines Lieblings Osrvootss zu versöhnen, und dem liebenswürdigen Thor, von tzuixoto, den Bettler Mantel abzunehmen, in welchem er seit länger als 26 Jahren schon in Deutschland herumzieht.» Die Bertuchsche Übersetzung fand beifällige Aufnahme; unfern heutigen Anforderungen entspricht sie allerdings nicht, und sie ist auch bald von andern deutschen Bearbeitungen überholt worden. Bereits 1780 war eine neue Ausgabe notwendig, obwohl Schmieder in Karlsruhe einen Nachdruck veranstaltet hatte, der gleichfalls mehrere Auflagen erlebte. Der Übersetzung des Don Quixote folgte ein Magazin der spanischen und portugiesischen Literatur, das in drei Bänden 1780—82 erschien, einen glänzenden Erfolg hatte und Bertuch, trotz der Verluste, die er bald darauf beim Zusammenbruch der Dessauer Verlagskasse erlitt, zu einem wohlhabenden Mann machte. Wieland schreibt darüber 1780 an Merck: »Bertuch baut sich bloß mit dem, was ihm sein spanisches Magazin in Einem Jahre einträgt, ein schönes neues Haus in seinem Garten. Der versteht, wo Bartel den Most holt! Das Lustigste ist, daß er an den *) Feldmann, Bertuch. S. 71. Börsenblatt für den dentlchen BnLhandel. 72. Jahrgang. 2 ersten Bänden, die schon heraus sind, und über 2 Alphabet halten, kaum 5—6 Bogen selbst gemacht hat. Einem an Seel und Leib höchst armseligen Lohnübersetzer, der ihm die OlLtomaebie von I-0P6 äs VgAL und das er bauliche Leben des Ornn lllseamo von (jusvsäo, zusammen 24 Bogen, (freilich schlecht genug) übersetzt hat, gibt er 10 Pfund summa summarum für seine saure Arbeit, und er selbst streicht äsäuotis äsäuesnsis für jeden Band 1000 Thaler in den Sack. Denn die lieben Deutschen (Gott segne sie!), die sich in den Kopf gesetzt haben, daß er ein klassischer Schriftsteller und das Ideal eines voll kommenen Übersetzers sei, finden es nicht zu viel, ihm für sein Magazin jährlich 4 Reichsthaler zu geben; und er verkauft 1500 Exemplare.- Dem Magazin folgten dann noch eine Ausgabe »alt spanischer Romanzen»; eine Übersetzung der Fabeln des von Ibomag äs Priorts und ein Handbuch der spanischen Sprache. Für seinen Verlag ließ er von andern Heraus gebern noch eine spanische Grammatik und ein spanisches Wörterbuch bearbeiten. Seine eigenen Dichtungen, auf die hier noch kurz zurückgegriffen werden soll, sind ohne Bedeutung, es sind zum Teil Schäfer- und Wiegenliedchen im Geschmack der Zeit. Die Quelle seiner Poesie ist bald verstummt, und auch als Märchen- und Schauspieldichter ist er später nicht mehr hervorgetreten. Trotz der Unbedeutendheit seiner Dichtungen hat sich eins bis jetzt im Volksmund erhalten. Gar manchem wird aus der Jugendzeit das Berschen bekannt sein: »Ein junges Lämmgen, weiß wie Schnee, »Ging einst mit aus die Weyde, »Und sprung muthwillig in den Klee »Mit ausgelassener Freude.« Das Gedicht ist von Bertuch. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Sonntagsruhe in Österreich. — Das (österreichische) »Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder« (XllVIII. Stück, ausgegeben am 1. August 1905) bringt die Kundmachung des -Gesetzes vom 18. Juli 1905, womit das Gesetz vom 16. Jänner 1895, R.-G.-Vl. Nr. 21, betreffend die Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe im Gewerbebetriebe, teil weise geändert und ergänzt wird. Für das Handelsgewerbe kommen daraus folgende Be stimmungen in Betracht: (Aus § 1:) Im Artikel IX haben an Stelle des ersten, zweiten und dritten Absatzes die nachfolgenden Bestimmungen zu treten: »Im Handelsgewerbe ist die Sonntagsarbeit für den Betrieb desselben höchstens in der Dauer von vier Stunden gestattet, welche durch die politischen Landesbehörden nach Anhörung der Handels- und Gewerbe kammer, sowie der betreffenden Gemeinden, Genossenschaften und des Ausschusses der Gehilfenversammlungen festzusetzen sind. Diese Festsetzung kann für verschiedene Zweige des Han dels und für einzelne Gemeinden oder Gemeindeteile ver schieden erfolgen. »In gleicher Weise können die politischen Landesbehörden das Ausmaß der beim Handelsgewerbe zulässigen Sonntags arbeit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse auch unter die im ersten Absatz bezeichnte Maximaldauer herabsetzen und eventuell die Sonntagsarbeit für das ganze Jahr oder be stimmte Zeitabschnitte desselben völlig ausschließen.« Der Absatz 3 habe zu lauten: »An einzelnen Sonntagen, an welchen besondere Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erfordern, wie zur Weihnachts zeit, an den Festtagen der Landespatrone u. dgl.,' kann eine Vermehrung der Stunden, während welcher der Betrieb der Handelsgewerbe stattfinden darf, durch die politischen Landes behörden nach Anhörung der betreffenden Gemeinden, Genossen schaften und des Ausschusses der Gehilfenversammlungen bis 916
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