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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1905
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- Deutsch
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185, 11, August 1905, Nichtamtlicher Teil. 7057 ansehen und kein ehrlicher Mann mit Ihnen aus einem Kruge trinken soll, Leipzig, im Monat Julius 1786, Georg Joachim Göschen,- Diese Ankündigung erinnert in manchem an Bertuchs Schreiben an die Nachdrucker, so daß man annehmen darf, er hätte diesem Schriftstück nicht fern gestanden. Aber diese Ansprache nützte nicht vielt die Gesammelten Werke wurden, wie wir schon sahen, von Schmieder nach gedruckt, desgleichen auch die Ausgaben der einzelnen neuen Sachen, die Göschen in der Hoffnung veranstaltet hatte, den Nachdruck dadurch zu verhindern; es fanden sich immer -Banditen und Diebe- die sich das Eigentum eines andern zunutze machten und Nachdruckausgaben billiger verkauften als Göschen selbst, Bertrich machte Göschen Mitteilung davon und fragte an, ob er dem Banditenvolk schon auf die Spur gekommen sei, Göschen mußte aber antworten: »Noch weiß ich nichts von den Nachdruckern der Iphigenie, Der Kerl soll durch eine Druckpapier-Ausgabe, die ich gleich machen ließ, den Teufel kriegen,»") Um dieselbe Zeit zog er offen gegen Schmieder in Karls ruhe zu Felde und versuchte alles mögliche, um diesen so zu reizen, daß er Klage erheben sollte; er schreibt in dieser Angelegenheit im September 1787 an Bertrich: -Nun komme ich zu der häßlichen Nachdrucksgeschichte, Helfen wird mir die Anzeige für jetzt nichts; allein ich muß so los ziehen, damit andere sehen, daß ich keck bin und damit der, welcher noch ehrlich ist, nicht zu tolerante Gesinnung bekommt. Zweitens weil ich wünsche, daß ich verklagt werde, damit die Sache lauter und lauter wird und es endlich zu einem Gesetz kommt. Jede Ent wendung des Eigentums ist Diebstahl, braucht es Gesetze wider jede besondere Art der Entwendung? Wenn das kein Laster sepn kann, was kein Gesetz wider sich hat, so existieren keine neuen Laster unseres Zeitalters, Ich fürchte ich werde meinen Zweck, von Schmieder angeklagt zu werden, nicht erreichen, denn die Rechtsgelehrten be haupten: Ich könne nicht angeklagt werden. Auch habe ich die Sache schon in Dresden vorläufig dem Minister vorgebracht. An den Markgrafen svon Badens Hab' ich sehr submisse geschrieben in einem anständigen Ton ohne Schimpfwörter,» Die erwähnte Anzeige gegen Schmieder lautete: Nachricht, — Christian Gottlieb Schmieder in Carls- ruhe hat die beispiellose Bosheit begangen und sechs neue Bücher aus meinem Verlage von einer Messe auf einmal nachgedruckt. Ich klage diesen Menschen hiermit öffentlich eines unerhörten Raubes an und warne jedermann, der so unglücklich ist, mit diesem Manne in Geschäften zu stehen oder in Verhältnisse zu kommen, sich für diesen Böse wicht wohl in Acht zu nehme». Ein Mann ohne Red lichkeit, ohne Ehre und Gewissen, ist ein gefährlicher Mann in jedem Vsrhältniß des Lebens, Ich hoffe, daß jeder redliche Buchhändler gegen diese Thal den größten Un willen fassen wird. Sollte sich aber jemand mit dem Verkauf dieser Nachdrucke befassen, so werde ich, sobald ich Beweise davon in Händen habe, ihn in öffentlichen Blättern als Helfershelfer und Mitgenossen dieses Diebes namentlich vorzeigen,« Diese furchtlosen, kernigen, mannhaften Worte waren aber nur ein Schlag ins Wasser; die Nachdrucker wurden immer kühner und unverschämter und die gegen ihre Um triebe erzielten Erfolge waren nur vorübergehend und ziem lich ungenügend. Bis in das dritte Jahrzehnt des neunzehnten Jahr- *) Göschens Leben, I, S, 191, Börsenblatt sttr den deutschen Buchhandel. ?S, Jahrgang. Hunderts hinein dauerte der fruchtlose Kampf der Verleger gegen den Nachdruck, »Die durchzuführende Aufgabe», heißt es in Göschens Leben"), »war zu groß, zu kompliziert, Die Zahl der deutschen Bundesstaaten, deren gemeinsames Vorgehen zur Unterdrückung des schändlichen Gewerbes nötig war, betrug zu Anfang des Jahrhunderts achtunddreißig. Wollte man sich durch Privilegien sicher stellen, so waren deren achtund dreißig erforderlich, um nur einen beschränkten Schutz zu ge währen, Obendrein waren, wie gesagt, einige dieser Re gierungen nicht nur gleichgiltig gegen den Nachdruck, sondern begünstigten ihn geradezu. Natürlich war die Entartung, die dieser Zustand mit sich brachte, beklagenswert, Friedrich Perthes, der patriotische Verleger, der sich gegen den Schluß der Napoleonischen Kriege vergeblich anstrengte, eine Gesetz gebung gegen den Nachdruck vom Bundestag zu erwirken, schrieb mit Bezug auf Frankfurt, daß dort alle Verleger mit einer Ausnahme sich lebhaft am Nachdruck beteiligten; und zwar druckten die meisten nicht nur Verleger außerhalb Frankfurts nach, sondern sogar sich selbst, und alle schienen ihre rechtmäßigen Verlagsartikel durch ihre Verbindung mit ausländischen Nachdrucksfirmen abzusetzen, sodaß ihre ganze Geschäftsführung unlöslich mit dem Nachdruck verknüpft sei. Und doch bestände die Mehrzahl derselben aus ehrlichen und achtbaren Männern, und wenn man nicht ungerecht sein wolle, könne man von ihnen nur sagen: Ländlich, sittlich,> — Es ist bei Kenntnis aller dieser Umstände und bei Be trachtung der gesamten verworrenen Zeitverhältnisse des Zeit raums von 1785 bis 1815 nur erklärlich, daß die Be strebungen gegen den Nachdruck damals keinen Erfolg haben konnten. Erst nach Niederwerfung Napoleons, als alle Verhält nisse einer Neuordnung unterworfen werden sollten, wozu alle Beteiligten anfänglich den besten Willen zu haben schienen, wurde auch der Kamps gegen den Nachdruck wieder ausgenommen, und Bertuch wurde jetzt wieder neben Perthes und Cotta der Rufer im Streit, Gerade damals erhoben die Nachdrucker wieder ihr Haupt, trieben in schamloser Weise ihr Handwerk und wurden noch dazu von ihren Regierungen förmlich privi legiert, So kündigte 1814 der Hofbuchhändler L, Schellen berg in Wiesbaden eine unberechtigte Neuausgabe von Wielands Werken an. Der junge Bertuch, Karl Bertuch, legte im Namen der Erben Wielands dagegen Verwahrung ein und wandte sich auch unmittelbar an den Herzog von Nassau, Über den erzielten Erfolg berichtet Justin Bertuch in einem Schreiben an Böttiger vom 2V, September 1814""), »Nieder muß das Raubgesindel, das jetzt — hilf, Himmel! — sogar von dem Nassau-Fürsten — o der Schande! — oder ihrem Minister, H, v, Marschall, gesetz lich beschützt wird.« Ein andres Vorkommnis geißelt am 23, Februar 1815 Böttiger in der Beilage zur Allgemeinen Zeitung,""") »Kaum find die Anzeigen eines Nachdruckers von Wiesbaden von Wielands sämtlichen Werken verbreitet, so erscheint ein andrer schamloser Verein, der sich das Bureau der deutschen Klassiker zu Karlsruhe nennt, und verspricht im Nachdruck eine Sammlung der vorzüglichsten deutschen klassischen Schriftsteller und Dichter, und hat bereits den Anfang mit Wielands sämtlichen Werken, sowie mit denen von Schiller gemacht. Und die Räuber erhielten dazu ein Privilegium auf zehn Jahre von ihrer Regierung? Und dazu schweigen die Tausende von Deutschen, die *! Leben Göschens I 173"ff. *") Feldmann, Bertuch S. 39. Feldmann, Bertuch S. 39, 936
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