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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-08-12
- Erscheinungsdatum
- 12.08.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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7088 Nichtamtlicher Teil. ^ 186, 12. August 1905. der Mehrzahl der Verleger-Mitglieder des Vereins in Verbindung stehen und gegen diese ihre Verbindlichkeiten in der vergangenen Ostermesse erfüllt haben, erscheint im Sommer desselben Jahres und ist für Mitglieder käuflich zu haben. H. Als geeignete Maßregeln des Vereins gegen säumige Zahler sollen zur Anwendung kommen: a) Mahnungen, b) Weglassung aus der Liste, e) zeitweise Kreditentziehung, ck) gänzliche Kreditentziehung. III. Wenn gänzliche oder zeitweise Kreditentziehung an geordnet wird, so ist jedes Mitglied verpflichtet, diese Maßnahme Täuschende Angaben über Zeitungs-Auflagen. — Von einer Zeitung in Schleswig-Holstein wurde dem Ehren- und Schiedsgericht des Deutschen Vuchdruckervereins in Leipzig mit dem Ersuchen um Abgabe eines Gutachtens mitgeteilt, daß ein unter vier verschiedenen Titeln erscheinendes Konkurrenzblatt in einem Zeitungskatalog alle seine Ausgaben als selbständige Zei- verschiedenen Ausgaben eines Blattes derart zusammenzuziehen, daß sie der Hauptausgabe oder umgekehrt einer der Neben ausgaben zugerechnet werden, so daß für jede Ausgabe nur eine Gesamtauflage genannt wird. Es handle sich im vor liegenden Falle um vier Zeitungsunternehmungen, jedes der vier Blätter habe einen bestimmten Leserkreis und eine andre Auf lage, das Hauptblatt vermutlich eine größere und jedes der drei »Kopfblätter- eine geringere. Wenn nun auf einem der vier Blätter die Gesamtauflage angegeben werde, also diesem die Auf lagen der in dem betreffenden Leserkreis gar nicht erscheinenden Blätter hinzugezählt werden, so werde das Publikum in den Glauben versetzt, daß das betreffende Blatt wirklich eine so große Auflage hat, wie die Gesamtauflage der vier Blätter ergibt. Diese den Tatsachen nicht entsprechende Bezeichnung der Auflage müsse täuschend wirken und sei nach Ansicht des Ehren- und Schiedsgerichts als unzulässig und dem Gesetz gegen den unlautern Wettbewerb zuwiderlaufend zu erachten. Es sei vielmehr not wendig, die verschiedenen Blätter zu trennen und jedes einzelne mit der tatsächlichen Auflage anzugeben. (Zeitschrift f. Deutschlands Buchdrucker.) Kaufmannsgerichte. — über die Erfahrungen mit der Verhältniswahl bei den Kaufmannsgerichten haben die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin in einem auf Veranlassung des Verbandes Deutscher Gewerbegerichte erstatteten Gutachten sich in einer Weise ausgesprochen, die sich zwar zunächst auf die Vorgänge in Berlin bezieht, aber in ihrem Ergebnis von all gemeinerem Interesse sein dürfte. Aus der von den Ältesten mitgeteilten Äußerung hebt die Allgemeine Zeitung das folgende hervor: Die Kaufleute hatten sich in der Hauptsache auf eine Liste vereinigt. Dies gelang nur dadurch, daß alle Vereine, die bei den Wahlen in Frage kamen, aufgefordert wurden, Delegierte in ein Zentralwahlkomitee zu senden. In diesem Komitee wurde eine Einigung erzielt, wie viele Kandidaten — und in welcher Reihenfolge — jede Vereinigung nennen dürfe. Von der von dem Zentralwahlkomitee aufgestellten Liste wurden 97 gewählt. Trotz sehr reger Agitation gelang es nicht, mehr als circa 25 Prozent der Wähler an die Urne zu bringen; nur hierdurch gelang es den beiden kleinen Sonder gehilfen wurde von einigen Gruppen die Agitation ganz besonders rührig betrieben; die Folge davon war, daß die unter den Berliner Handlungsgehilfen an sich nicht sehr zahlreich vertretene »deutsch nationale« Gruppe fast ein Drittel der Beisitzerstellen (31 von hundert) erhielt. Hier hat sich also die eigentümliche Wirkung der Verhältniswahl ge zeigt, daß eine kleine Gruppe, wenn sie an Rührigkeit den andern voran ist, eine unverhältnismäßig starke Berücksichtigung erfahren kann (während bei der Mehrheitswahl ein Rührigkeits erfolg einer ganz kleinen Gruppe — der ihr dann allerdings sämtliche Sitze zuführen würde — doch nur als äußerste Seltenheit vorkommt). Allein als Wirkung dieses unverhältnismäßigen Er folges läßt sich annehmen, daß in Zukunft die andern Gruppen rühriger sein werden, so daß nach und nach die Verteilung der Sitze dem Stärkeoerhältnis der verschiedenen Gruppen ent sprechen wird. Nach § 49 des Ortsstatuts wird ein Ausschuß für Gut achten und Anträge eingesetzt. Dieser Ausschuß wird aus je lO Kausleuten und Handlungsgehilfen bestehen, die im September dieses Jahres gewählt werden sollen. Nach § 50 des Ortsstatuts findet diese Wahl ebenfalls nach den Grundsätzen der Verhältnis wahl statt, was besonders hervorzuheben ist, da der Gesetzgeber hierüber keine Vorschrift gemacht hat, und diese weitere Anwen dung der Verhältniswahl, soviel bis jetzt bekannt geworden ist, nur in Berlin stattfindet. Die Verhältniswahl erscheint bei den Ausschußwahlen ganz besonders wichtig, da bei den Aufgaben, die dem Ausschuß gestellt sind, es sehr wünschenswert ist, daß Berufsgenossenschaften. — Zum gegenwärtigen zwanzig jährigen Bestehen der Verufsgenossenschaften bringen die »Berliner Politischen Nachrichten« die nachstehenden Ausführungen: »Das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 trat zwar erst am 1. Oktober 1885 in Kraft, die zu seiner Ausführung bestimmten Organe waren jedoch zum allergrößten Teil bereits im Frühjahr und Sommer desselben Jahres errichtet worden. Sieht man auf die zwei Jahrzehnte zurück, die die gewerblichen Berufsgenossen- schaften gewirkt haben, so wird man vor allem die Tätigkeit anerkennen müssen, die von den an der Spitze der Träger der Unfallversicherung stehenden Gewerbetreibenden geleistet worden ist. Sie waren die Bahnbrecher auf diesem ehrenamtlichen Gebiete, und ihrer rastlosen Arbeitsfreudigkeit ist es in erster Linie zu danken, wenn die berufsgenossenschaftliche Organi sation sich so entwickelt hat, daß sie am wenigsten Anlaß zu Klagen gegeben hat. Es ist Pflicht der Gesamtheit der Staats bürger, jenen Männern, die in selbstlosester Weise an der Erhal tung des sozialen Friedens auf diesem Gebiet gewirkt haben, bei der jetzigen Gelegenheit den verdienten Dank abzustatten. Wenn die Berufsgenoffenschaften, wie dies bei den diesjährigen Genoffenschaftsversammlungen vielfach geschehen ist, ferner einen Rückblick auf ihre geschichtliche Entwicklung geworfen haben, so ist dabei die Zunahme der Fürsorge für die Arbeiter und deren Familien hauptsächlich aufgefallen. Die kleinen Entschädigungs summen der ersten Jahre des Bestehens der Berufsgenossenschaften sind gewaltigen Ausgabesummen in den letzten Jahren gewichen. Die Arbeiterschaft Deutschlands erhält entsprechend dem für die Unfallversicherung gewählten Umlageverfahren von Jahr zu Jahr größere Cntschädigungsbeträge, und diese Entwicklung wird auch noch einige Zeit anhalten. Jedoch die Ausgaben werden von den Berufsgenoffen mit Rücksicht auf den Humanitären Zweck, dem sie dienen, gern gezahlt. Man ist sich in den berufsgenossen schaftlichen Kreisen bewußt, daß Deutschland mit der staatlichen Unfallversicherung eine kulturelle Aufgabe ersten Ranges erfüllt, und hat sich bei den ermähnten Zusammenkünften vielfach das Versprechen gegeben, ebenso wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft zum Besten der deutschen Arbeiterschaft keine Mühe und keine Opfer zu scheuen, um die durch das Gesetz gegebenen Vorschriften nach allen Richtungen zu erfüllen.« Stiftungen für Kunst zwecke. — Die Stadt Frankfurt a,'M. hat in letzter Zeit zwei große Vermächtnisse erhalten mit der Be stimmung, daß sie für Beschaffung von Gemälden verwandt werden sollen. Das eine ergibt eine jährliche Rente von etwa 20 000 das andre sogar von 50 000 das ist also eine Vermehrung des Anschaffungsfonds um genau so viel, wie die gesamten Fonds der Berliner Gemäldegalerie betragen! Das sind, bemerkt hierzu die Vossische Zeitung, die Vorteile der städtischen Sammlungen, an denen das Publikum einen viel lebhaftern, werktätigern An teil nimmt als an den Sammlungen des Staats. Jubiläum. — Die Königliche Forstakademie Eberswalde feiert in diesen Tagen das Fest ihres fünfundsiebzigjährigen Be stehens. Die mehrtägigen Festlichkeiten begannen am 10. d. Mts. mit der Enthüllung des Standbildes des verstorbenen Land forstmeisters Bernhard Danckelmann.
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