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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-08-14
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050814
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190508142
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7114 Nichtamtlicher Teil. ^!F 187, 14, August 1905, Alben mit Photographien zulässig, Einbanddecken können nur dann als Bestandteile einer Drucksachensendung angesehen und gegen die Druckfachentaxe befördert werden, wenn sie von dem dazu gehörenden Druckwerk begleitet sind, Druck sachen in Rollenform dürfen 75 Zentimeter in der Länge und 10 Zentimeter im Durchmesser nicht überschreiten, Drucksachen sind auch in Form offner Karten zulässig; solche Karten dürfen aber nicht die Größe der Formulare zu Postpaketadressen (11,1:18,8 cm) wesentlich überschreiten und nicht die Bezeichnung »Postkarte« tragen. Es ist jedoch zu lässig, den Vermerk »Postkarte« abzuändern in »Drucksache«, Unzulässig ist jedoch, Karten von wesentlich andrer als recht eckiger Gestalt, z, B, in Form von Flundern, Kleeblättern, Bierseideln rc, offen zu versenden. Gedruckte Doppelkarten können, auch wenn sie auf der nach außen gekehrten Rückseite mit gedruckten Angaben versehen sind, offen ld, h ohne Umschlag oder Kreuzband) zur Beförderung gegen die Druck sachentaxe zur Post gegeben werden. Mit offnen Karten können auch Formulare zu Antwortkarten mit Postwert zeichen oder ohne solche verbunden sein. Mehrere unter einer Umhüllung vereinigte Drucksachen dürfen nicht mit verschiedenen Adressen versehen sein, Sendungen, bei denen die Aufschrift nicht nur den eigent lichen Empfänger bezeichnet, sondern zugleich die Be stimmung enthält, daß die Sendungen auch andern Personen mitgeteilt werden sollen, werden nicht gegen die Drucksachen taxe zur Beförderung angenommen. Es ist bei Drucksachen zulässig: 1, auf gedruckten Visitenkarten die Adresse des Ab senders, seinen Titel sowie mit höchstens fünf Worten oder mit den üblichen Anfangsbuchstaben gute Wünsche, Glück wünsche, Danksagungen, Beileidsbezeigungen oder andre Höflichkeitsformeln handschriftlich hinzuzufügen; 2, auf den Drucksachen selbst den Tag der Absendung, die Unterschrift oder Firma, sowie den Stand und Wohnort des Absenders handschriftlich oder auf mechanischem Wege anzugeben oder abzuändern; 3, Druckfehler zu berichtigen; 4, Korrekturbogen das Manuskript beizufllgen und in den Korrekturbogen Änderungen und Zusätze zu machen, die die Korrektur, die Form und den Druck betreffen, auch solche Zusätze bei mangelndem Raum auf besandern Zettel» anzubringen. Wenn dagegen Manuskripte für sich allein be fördert werden, unterliegen sie der Taxe für Geschäftspapiere, Dasselbe gilt von Ausschnitten aus Druckwerken oder sonstigen Drucksachen, die, zum Zweck der Neuauflage des Werks mit Berichtigungen, Ergänzungen rc, versehen, an den Verlag zurückgesendet werden; 5, gewisse Stellen des gedruckten Textes zu durch streichen, um sie unleserlich zu machen. Die Durchstreichungen brauchen aber nicht derart ausgeführt zu sein, daß die durchstochenen Angaben tatsächlich unleserlich geworden sind; 6, Worts oder Teile des Textes, auf die man die Aufmerksamkeit zu lenken wünscht, durch Anstreichen hervor zuheben oder zu unterstreichen, und zwar in der Weise, daß solche Worte oder Stellen des Textes ebensowohl unterstrichen als durch Striche am Rand, durch Ein klammern rc. bezeichnet werden können; 7, bei Preislisten, Börsenzetteln, Handelszirkularen und Prospekten, Zahlen nebst Zusätzen, die als Bestandteile der Preisbestimmung zu betrachten sind, sowie bei Reise- ankllndigungen den Namen des Reisenden, die Zeit seines Eintreffens und den Namen des Orts, den er zu besuchen beabsichtigt, mit der Feder oder ans mechanischem Weg ein- zntragen oder zu berichtigen. Bei Warenbestellkarten ist es gestattet, gewisse Stellen des gedruckten Textes auch zu dem Zweck zu durchstreichen oder zu unterstreichen, um kenntlich zu machen, daß sich die Bestellung lediglich auf die nicht durchstrichenen oder die unterstrichenen Gattungen oder Mengen von Waren erstrecken soll, Preislisten, Handels- zirkularc, Prospekte rc, dürfen außer den Zahlenangaben auch andre als Bestandteile der Preisbestimmung zu betrachtende schriftliche Zusätze, wie z, B, »frei Bahnhof«, »frei vor die Tür», »frei ab hier», »Rabatt r"/g» enthalten; 8, in Anzeigen über die Abfahrt von Schiffen den Tag der Abfahrt handschriftlich anzngeben; 9, in Einladungs- und Einberufungskarten den Namen des Eingeladencn oder Einberufenen sowie Zeit, Zweck und Ort der Zusammenkunft zu vermerken; 10, ans Büchern, Musikalien, Zeitungen, Zeitschriften, Bildern, Landkarten, Weihnachts- und Neujahrskarten eine Widmung hinzuzufügen und diesen Drucksachen eine auf den Gegenstand bezügliche Rechnung beizulegen, sowie die Rech nung mit solchen handschriftlichen Zusätzen zu versehen, die den Inhalt der Sendung betreffen und nicht die Eigenschaft eine» besonder», mit diesem in keiner Beziehung stehenden Mitteilung haben; 11, bei Bücherzelteln oder Subskriptionszetteln für buch- händlerische Werke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Bilder und Musikalien die bestellten oder angebotenen Werke rc, handschriftlich zu bezeichnen und die gedruckten Mitteilungen ganz oder teilweise zu durchstreichen oder zu unterstreichen, Bücherzettel können sowohl in Form offener Karten als auch unter Umschlag oder Band eingeliefert werden. Als Karten sollen sie in Größe und Stärke des Papiers im all gemeinen so beschaffen sein wie Postkarten, niemals aber die Größe einer Postpaketadresse wesentlich überschreiten. Unter dieser Bedingung dürfen Bücherzettel auch die Form offener Doppelkarten haben; dagegen werden sie nicht in der Form von dreiteiligen, doppelt gefalzten Karten zur Ver sendung angenommen, Postseittg werden Formulare zu Bücherzetteln nicht ausgegeben. Es ist den Absendern überlassen, wie sie sich den Vor druck für ihre Zwecke einrichten wollen. Statt zur Be stellung können die Bücherzettel auch zur Abbestellung oder Anbietung verwendet und dementsprechend im Vordruck ein gerichtet oder ergänzt werden. Die Vorderseite des For mulars ist nur zur Angabe des Empfängers bestimmt und muß den Vordruck »Bücherzettel« enthalten, gleichviel ob es sich um eine Bestellung, eine Abbestellung oder eine An bietung handelt. Auf der Rückseite dürfen neben der Be zeichnung der bestellten oder angebotenen Bücher, Zeit schriften, Bilder oder Musikalien, sowie der Angabe des Orts, Datums und Namens oder der Firma des Absenders solche handschriftliche Vermerke enthalten sein, die den be stellten oder angebotenen Gegenstand betreffen und nicht die Eigenschaft einer besondern, mit ihm in keiner Beziehung stehenden brieflichen Mitteilung haben, z, B, ist zulässig: »frei unter Kreuzband«, »Empfohlen«, -Eilig-, »Muß bis zum 4, März in meinen Händen sein«, »Unmittelbar an N N,«, »Eingebunden«, »Prachtband«, »Mit den Kupfern«, »Gegen bar«, sowie etwaige Preisangaben, Die Bücherzettel dürfen neben der Bestellung aus Bücher auch Bestellungen auf Einbanddecken enthalten und zur Be stellung einzelner Zeitungsnummern und Unterrichtsgegen stände benutzt werden, wie Globen, Tellurien, Planetarien, Wand- und Reliefkarten usw,, sowie zu Bestellungen auf buchhändlerische Vertriebsmittel (Formulare, Umschläge rc ), 12, Modebilder, Landkarten rc, auszumalen; 18, bei Ausschnitten aus Zeitungen, Zeitschriften, Büchern handschriftlich oder auf mechanischem Wege Titel, Tag, Nummer und Adresse der Veröffentlichung, der der Artikel entnommen ist, hinzuzufügen; 14, bei Qnittungskarten über Jnvalidenversicherungs-
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