^ 287, 9. Dezember 1925. BSrlnMaU I. d. Disch». «uchr-nd-L 1S76Z Otto Liebmann ^ Verlagsbuchhandlung ^ W 57 Verlag der Deutschen Juristcn-Zeikung und des ^Deutschen 28ohnungS — Anfang Januar erscheint: Gskar Mügel Wir«. Geh. Rat, Staatssekretär im Preutz. Justizministerium a. D. Kommentar zur Durchführungsverordnung zum /lufwertungsgesetz. v-m 2-. nooemb-r 1-25. Zugleich ErgäklAUtlAAbütlü zu des Verfassers Kommentar zum /lufwertungsgesetze vom lb. ^uli 1-2S Etlva 240 Sekten. Preis etwa 7 Mark ord. Nur bar. Rabatt zo7> und 11/10 bar auf einmal. Vorzugspreis nur für Abonnenten der Deutschen Juristen-Zeitung und des Deutschen tVohnungs-Archivs etwa H Mark orü. mit 30°/° ohne Freiexemplar. Oer beispiellose Erfolg des Mügelschen Kommentars zum Aufwertungsgeseh: IS 600 Stück kn 11/2 Monaten wird diesem neuen Kommentar zur Durchführungs-Verordnung in gleichem Maße beschieden sein. Mügel» die unbestritten erste Autorität auf diesem Gebiete, erläutert in der ihm eigenen schöpferischen und tiefgründigen Weise darin alle Zweifelsfragen dieser ungemein wichtigen Verordnung. Außerdem bringt das neue Werk die Ergeb nisse der Rechtsprechung und des Schrifttums zum gesamten Aufwertungsrecht seit Erscheinen von Mügels Kommentar zum Aufwertungsgeseh zugleich als Ergänzungsband zu diesem. Ln» neu« »«rSoSer/« on /(o/nnr»nkan 2NN! Xll/u-»»küNF§F»L»/» j«/ »rz r /)/»»»» »-/>-/ Lknn»ä -k»n LFän»nnFRSan-k an/ -k»n n»n»»/sn F/antk »»- Länrk. Sk« Löon«« «kaK«r /«r-k «rs/F-eLH/ vkvl« -karon, an»/! no»L »0/7! //all/7k»-»»L» a-s»kr»n. Der Mügelsche Kommentar zur Durchführungsverordnung ist nicht nur süv lode« Veützev seines Kommentars zun, Aufwertungsgesetz dvingend nottvendlg, sondern davübev hlnauS süv alle anderen Ausgaben wke süv jeden» der übev den neuesten Stand allev Aus- WevtUUgSfvagen unterrichtet sein muß. Sovzussattgeboi bks 24. Oerembev 1V2S; m 44/40 Stück mit 33'/,7° 23 Stück mit 40 S> SV Stück mit 4S>)L, 400 Stück » mehr mit Sv?tz Versand nur direkt gegenJtachnahme,Kosten zu meinenLasten. ÄeiAufgabe vonAdreffen istVorauszahlung erforderlich. Ein Maffengeschäft in der stillsten Zeit. Auch Firmen in kleinen Städten können wie vom Hauptwerk Partien absetzen.