284, 5. Dezember 1925, Fertige Bücher, Börsenblatt f. b. Dllchn. Buchhandel. I 9 5 55 8 <SO Kürzlich wurde ausgegebev: Verwaltungsrechtliche Abhandlungen zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens des Preußischen Oberverwaltungsgerichts am 20. November 1925 Im Aufträge des Verlages herausgegeben von vr. Heinrich Triepel Geh. Iustizral o. Professor der Rechte an der Universität in Berlin VI und 284 Seiten Großoktav und 8 ganzseitigen Abbildungen Preis 1V Mark, Ganzleinen 12 Mark Die Festgabe hat folgenden Inhalt: Vorwort aller Mitarbeiter. 50 Jahre Obcrverwaltungsgericht von Paul Ieffe, Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts, Der zulässige Inhalt von Ausführungsbestimmungen zu Steuergcsetzcn nach der Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts und derjenigen des Neichsfinanzhoses. Von Professor vr. Ottomar Bühler in Münster i. W, Der Meercsstrand im preußischen öffentlichen Recht der Gegenwart. Von Geh. Rcgierungsrat Professor vr. Hans Helfritz in Breslau. Zweiseitiger Verwaltungsakt und Verwaltungsakt auf Unterwerfung. Von Professor vr. Walter Iellinck in Kiel, Der Widerruf der Verfügungen nach der Rechtsprechung des Oberverwaltuugsgerichts. Von Geh. Iustizrat Professor vr. Paul Schoen in Göttingen. Eingemeindung und preuß. Oberverwaltungsgericht. Von Prof. vr. Fritz Sticr-Somlo in Köln, Grundrechte und Polizeigewalt. Von Geh. Hofrat Professor vr. Richard Thoma in Heidelberg, Zehn Jahre Reichswirtschaftsgcricht. Von Professor vr. Ludwig Waldccker in Königsberg i.Pr, Laufbahn der Mitglieder des Oberverwaltuugsgerichts mit alphabetischem Namensverzeichnis, Zusammengestellt von Geh. Nechnungsrat C. Starkowski, Verwaltungsdirektor des Ober verwaltungsgerichts. Für die Bezieher der „Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts", die sämtlich als Interessenten in Betracht komme», habe ich die „Berwaltungsrechllichen Abhandlungen" unoerlangt versandt und bitte, aus Giund Ihrer Fart- setznngsliste der „Entscheidungen des O.V.G," das Werk weiterzuliksern. Etwaige nicht behaltene Exemplare der „Verwaltungsrechtlichen Abhandlungen" nehme ich selbstverständlich anstandslos zurück. Im übrigen kommen als Abnehmer in Frage alle höheren staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten sowie die Dozenten für Staats- und Verwallnngsrecht MI Universitäten, Verwllltungsakadcmicn usw.