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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-08-14
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1912
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- Deutsch
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9340 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 188. 14. August 1912. XII. Berliner Bilder (G. Grote'scher Verlag, Berlin).! Aus großer Stadt läßt viel sich schildern, Wie's hier geschehn, in bunten Bildern. XIII. Aus dem Leben (G. Grote'scher Verlag, Berlin). Wer lange lebt, kann manches geben. Was er erlebt hat in seinem Leben. XIV. Aus dem Reich der Flora (G. Grote'scher Verlag. Berlin). Was in dem Reich der Flora blüht. Regt an den Geist, freut das Gemüt. XV. Aus Natur und Haus (Verlag des Volksbildungs vereins zu Wiesbaden). Natur und Haus, sie haben vereint Gemacht, was hier als Buch erscheint. Nachwort. Ihr Herrn Buchhändler, ich bitte schön, Helft mir, damit meine Bücher »gehn«. Johannes Troja <n. Warnemünde, im August 1912. Z«r Anregung für den Kampf gegen die Schund, literatur. — In den »Leipz. Neuesten Nachrichten« vom 12. Aug. lesen wirr »Weite Kreise sind davon überzeugt, wie notwendig es ist, besonders unserer deutschen Volksjugend gute Bücher in die Hand zu geben, um sie vor der Lektüre der Schundliteratur zu bewahren. Auch die Turnvereine sollten bei Jugendfesten gute nationale Bücher als Gaben verteilen. Zuwendungen nationaler deutscher Schriften für die Jugend vom 13. bis 18. Lebensjahre sind daher für die Vereine der Deutschen Turnerschaft sehr er wünscht. Allen denen, die die Verdrängung der Schundliteratur aus den Händen unserer Volksjugend wünschen, kann daher nur warm ans Herz gelegt werden, die Turnvereine in ihren dankens werten Bestrebungen durch Zuweisung von guten Jugendschriften in möglichst mehreren Exemplaren zu unterstützen.« Mit der gleichen Wärme möchten wir dem Verlag ans Herz legen, derartige Betteleien dahin zu befördern, wohin sie gehören, nämlich in den Papierkorb. Wenn die Bewegung gegen die Schundliteratur nur den Zweck haben soll, Bücher zu erbetteln, so entzieht sie sich selbst den Boden für eine erfolgreiche Werbe tätigkeit zugunsten des guten Buches, ganz abgesehen davon, daß dieses Vorgehen eine solche Nichtachtung gegen die Bestrebungen des Verlags, die Masse durch gute billige Bücher zu gewinnen, zeigt, daß dieser zu allerletzt Ursache hat, zu einer Entwertung seiner eigenen Arbeit die Hand zu bieten. Zur Lohnbewegung der Leipziger BuchhaudluugS- markthelfer. — Schon im Dezember vor. I. (vgl. 1911, Nr. 281) rüsteten sich die im Deutschen Transportarbeiter- Verbande organisierten Leipziger Buchhandlungsmarkthelfer zur Herbeiführung einer Revision des zwischen dem Buch- Händler-Hilfsverbande als Arbeitgeberorganisation und dem Transportarbeiter-Verbande als Organisation der Arbeitnehmer auf die Zeit vom I. November 1907 bis 3l. Oktober 1912 abgeschlossenen Tarifvertrags. Obgleich es an der Voraus setzung zu einer solchen Revision fehlte, die erst dann vertraglich gegeben war, wenn sich der Nachweis einer anhaltenden lOUigen Steigerung der Lebensmittelpreise durch das Gewerbegericht erbringen ließ, konnte der Bewegung damals erst durch das Eingreifen der älteren, besonneneren Elemente unter den Markthelfern Einhalt getan werden. Es war daher zu erwarten, daß der jetzt bevorstehende Ablauf des Tarifvertrags, der sich jeweils um ein Jahr verlängert, wenn feine Kündigung nicht vor dem 16. August seitens einer der Par- leien erfolgt, von dem Transportarbeiter-Verbande nicht un genutzt gelassen würde. In einer dieser Tage abgehaltenen Versammlung der Buchhandlungsmarkthelfer beschlossen denn auch die genannten Arbeiter, den Tarif rechtzeitig zu kündigen, da die darin festgesetzten Löhne angeblich nicht mehr mit den Preisen für alle Lebensbedürfnisse in Einklang ständen. Sie be auftragten gleichzeitig die Organisationsleitung, eine neue, den veränderten Bedürfnissen mehr entsprechende Tarifvorlage auszu- arbeiten und diese zunächst einer Versammlung der dabei in Be tracht kommenden Arbeiter zur Durchberatung und Beschluß fassung vorzulegen. Die Leipziger Kommissionsgeschäfte werden daher in nächster Zeit vor ernste Aufgaben gestellt werden, an denen der Gesamt buchhandel in erheblichem Maße beteiligt ist, da nicht nur ein Ubergreifen der Lohnbewegung auf die größeren Städte zu erwarten steht, sondern unter Umständen auch mit einer Spesen erhöhung gerechnet werden muß. Die Frage, ob eine solche Mehrberechnung dem ohnehin schon stark belasteten Sortiment gegenüber durchführbar ist, wird allerdings die Stellungnahme des Buchhändler-Hilfsverbands ebenso bestimmen müssen, wie die Rücksichtnahme auf eine gegenüber 1907 nachweisbar eingetretene Steigerung der Lebensbedingungen der Arbeitnehmer. I,6x Parsifal. (Vgl. Nr. 187.) — Nach dem Generalinten danten der Königl. Schauspiele in Berlin hat nun auch Graf Seebach, der Generaldirektor der Königl. Hoftheater in Dresden, Stellung zur Isx Parsifal genommen. Graf Seebach ist im Grunde derselben Ansicht wie Graf Hülsen. Er tritt dafür ein, daß der Parsifal für die Bühne freigegeben wird und weist darauf hin, daß das Werk in Bayreuth ein Privilegium derer bleiben würde, die mindestens 60 für ein Billett und die Reise nach Bayreuth zur Verfügung hätten. Man könne überhaupt nicht verhindern, wenn irgendein Impresario sich des Werkes bemäch tige und mit einer Truppe durch die deutschen Städte ziehe. Auch das Ausland würde sich, worauf schon Challier hingewiesen hat, nicht an eine lex Parsifal kehren, selbst wenn die deutschen Bühnen von einer Aufführung absehen würden. Ist Korrekturlesen eine kaufmännische oder gewerbliche Tätigkeit? — Die »Vossische Zeitung« schreibt darüber: Die 4. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts sah die Arbeit eines Korrektors als eine gewerbliche Tätigkeit an und hielt demgemäß bei Klagen zwischen einem Korrektor und dem Verlagsunter nehmen das Gewerbegericht für die zuständige Instanz. Der Korrektor machte dagegengeltend, daß er als Mann höherer Bildung und auch vermöge seiner eine besondere Auffassungskraft und Vorbildung erfordernden Tätigkeit zum kaufmännischen Personal gezählt werden müsse. Das Kaufmannsgericht erachtete sich jedoch trotz dieser Ausführungen nicht für zuständig. Nicht die Bildung sei für die Zuständigkeit entscheidend — denn diese sei bei vielen Kategorien gewerblicher Angestellten zu finden —, sondern die Art der Tätigkeit. Diese sei aber bei einem Korrektor zweifellos eine gewerbliche. Der 10. Deutsche Samaritertag findet vom 20. bis 22. September in Hamburg statt. Von den Verhandlungs gegenständen der Hauptversammlung am 21. September im Vor lesungsgebäude in der Edmund Siemens-Allee sind besonders zu erwähnen die Referate der Herren Stadtarzt und Physikus vr. Sannemann-Hamburg: »Uber Organisation des Verletzten- und Krankentransports im Hamburger Hafen«, Professor vr. Wörner-Leipzig: »Die reichsgesetzliche Unfallversicherung des Rettungsdienste-« und Landesgewerbearzt vr. Koelsch-München: »Über den Inhalt eines Samariterverbandkastens«. Eine Aus stellung von Samariterverbandkasten und Anweisungen über die erste Hilfe ist mit der Tagung verbunden. Anmeldungen und Anfragen sind zu richten an die Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Samariter und Rettungswesen in Leipzig, Nikolaikirchhof 2. Die Gesellschaft der Bibliophile« veranstaltet ihre dies jährige Generalversammlung am 29. September in Wien. Sprechsaal. Vordrucke für den Versand von Rezensionsexemplaren. Wer ist Lieferant praktischer Vordrucke für den Versand von Rezensionsexemplaren, darauf sich einer am Kopfe mit genauer Adresse niederzuschreibenden Zeitschrift, Zeitung oder Person die ihr im Laufe der Zeit zugehenden Bücher belasten lassen? Spalten, worin sich der Eingang des Belegs und auch dessen Reklamation vermerken lassen, sollten in dem Vordruck nicht fehlen.
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