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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.09.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-09-02
- Erscheinungsdatum
- 02.09.1912
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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10066 Börsenblatt f. b. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. pkk 204, 2. September 1912. entschieden gewachsen und hat zurzeit einen Grad erreicht, der zu einer energischen Abwehr berechtigt. Jemand, dessen vuchhändlerische Rekrutenzeit um 30 bis 40 Jahre zurückliegt, also in eine Zeit sollt, in der dar Sortiment noch so ziem- lich die einzige Stütze des Verlags bildete, kann die Ver- schlechterung des Zustandes nur mit tiefem Unmut sostslellen, denn sie kommt ohne Zweifel einer Entwertung des inneren Gehalts des Buchhandels gleich. Die AuSschailung der Per- sönltchkeiten aus dem Handelsbetrieb und deren Ersatz durch das unpersönliche Kapital ist noch mehr als in anderen Zwei gen des Handels im Buchverlage zu beklagen. Einen nicht geringen Teil an diesem Ubelstande trägt das Sortiment, vor allem dasjenige, dessen bibliographisches Wissen nicht mehr Uder die BarsortimenlSkataloge hinausgeht. Datz dieser Teil verhältnismäßig groß, für den Hochstand des Buchhandels viel zu groß ist, erfährt jeder Verleger zu seiner unangenehmen Überraschung fast alle Tage. Für dieses Sorti menter-Gros scheint der Kleinoerleger überhaupt kaum noch da zu sein. Es läßt ihn sogar bei Neuigkeits-Bestellungen dermaßen souverän außer acht, datz 10 Prozent von auSge- wählten Adressen schon als eine befriedigende Bestellerquote angesehen werden müssen, bei sogenannten Lagerergänzungen sinkt sie nicht selten unter 5 Prozent hinab. Für diese Kollegen vom Sortiment existieren nur die Grotzverleger, die mit schein bar lückenloser Massigkeit den Büchermarkt bepflastern, und bei denen eine leidlich gute Absatznole zu haben den Ehrgeiz des Durchschnitts-Sortimenters vollkommen befriedigt. Der Verkehr mit den Kleinverlegern beschränkt sich von seilen dieser Herren aus jährlich eine oder ein paar direkte Bestellungen, für die ihnen der betreffende Verleger die Urheber zugetrieben hat, manchmal anscheinend zum Arger der Wiederverkäufer, indem sie die Nichtlieferung durch allerhand Vorbehalte in bezug auf Lieferfrist, Lieferweise oder Rabatlsorderung förm lich herauszusordern sich bestreben. Und doch kennt ihre Em pörung keine Grenzen, wenn der mit solchen Bestellungen Be ehrte es vorzieht, auf die Ausführung und damit auf diese Gelegenheils, oder Verlegenheilsverbindung überhaupt zu ver zichten, weil er sich sagt, daß die Führung eines sonst leer bleibenden Kontos wegen eines einzigen Rechnungspostens die darauf verwendete Zeit nicht lohnt. Dem sich in der Regel daran schließenden, zumeist einseitigen schriftlichen Verkehr entstammen die meisten jener Stilblüten, die als spezifisch »duchhändlerisch« bereits lange in keinem vorteilhaften Ge ruch stehen. Fast noch zweifelhaftere Erfahrungen macht der Klein verleger mit derjenigen Sortimentergruppe, der gegenüber er sich in der Hoffnung auf weitere Entwicklung des angebahnten oder gelegentlichen Rechnungsverkehrs willfährig erwiesen hat. Es beruht aus streng gesichtetem Material, wenn ich versichere, daß bereits seil Jahren die beständig wachsende Unpünktlich keit in der Ostermetz-Abrechnung einen geradezu erschreckenden Grad erreicht hat. Von hundert Konten sind mindestens dreißig zur festgesetzten Zeit gar nicht oder nur teilweise, d. h. in bezug auf Remittenden oder DiSponenden (teils berechtigter, teils unberechtigter Art) soweit erledigt, daß in den meisten Fällen die Hauptsache: die Zahlung noch fehlt; diese aber wird — nicht vereinzelt, sondern häufig — mit einer wahren Zähigkeit bis zur Jahreswende und selbst darüber hinaus zurückgehalten. Man begrüßt es als eine Erlösung aus dem Differenzen-Fegfeuer, wenn endlich die dritte oder vierte Mah nung mit einem mehr oder minder unhöflichen Aufträge zur Erhebung der Schuld mittels Barfaktur beantwortet wird. Die zu einer förmlichen Landplage gewordene, im ge samten kaufmännischen Verkehr unbekannte Manier, sich das schuldige Geld durch eine Quittung »abknöpfen« zu lassen, verdient an dieser Stelle eine besondere Rüge. Man hat das Erhebungsverfahren als eine vorteilhafte Abkürzung des Ver kehrs gelobt. Wer das getan hat, mag an Ausnahmefälle ge dacht haben; jedenfalls war er Sortimenter und hat sich nicht vergegenwärtigt, welche Umständlichkeit diese vorgebliche Kürze für den Verleger mit sich bringt. Die Umständlichkeiten wer den aber geradezu unerträglich, wenn sich die Ausnahmefälle so häufen, datz sie bei gewissen Sortimentern den Kleinver legern gegenüber zur Regel werden. Hand in Hand mit dieser ganz und gar ungebräuchlichen Verschiebung der Stellung des Schuldners zum Gläubiger geht im Buchhandel noch eine Kürze des Ausdrucks, besser eine Wortknauseret ein her, die für den Empfänger des Geldes ohne weiteres ver letzend ist. Man braucht weder empfindlich noch ein Gegner der mehr beliebten als berechtigten Zeit-ist-Geld-Losung zu sein, um dahin zu gelangen, daß man den Ton, der bei der artigen Aufträgen beliebt wird, und gemäß dem man sich als ein lästiger Mahner vorlommt, in gewissen Fällen durch die Drohung mit dem Rechtsanwalt beantwortet, falls nicht binnen 3 Tagen der schuldige Betrag zur Stelle ist. Der wundeste Punkt im Verhältnis des Kleinverlegers zum Sortimenter bleibt indessen die Verwendung. Es ist mehr als einmal von Sortimenterseile im Börsenblatt Zuvorkom menheit jeder Art gepredigt worden, durch die man das von so vielen Seiten umworbene Herz des Sortimenters allein zu rühren vermöge. Es soll nicht bezweifelt werden, datz dies schon bevorzugten Minnesängern durch ihre rührsame Kunst der Lautentöne gelungen ist. Schreiber dieses gehört nicht zu den glücklichen Findern solcher Töne. Nach seinen Er fahrungen verschließt sich dasGroS derSortimener unbesehens gegen jeden Versuch, über die als »Gangbarkeit« einmal fest- gesteckte Vorurteils-Mauer nur hinauszulugen, geschweige denn hinauszugehen. Man überläßt den Kleinverleger seinem Schicksal und seiner eigenen Geschicklichkeit, dem Sortiment die Kunden ins Haus zu treiben oder — vorbehaltlich »ent sprechender« Rüge im Börsenblatt — sie selber zu befriedigen. »Das wollen wir doch mal sehen«, schrieb mir einmal Kollege X in 2, als ich ihm mitteilte, datz ich ihm wegen seiner er wiesenen »passiven Resistenz« gegen meinen Verlag in be stimmten Füllen überhaupt nichts mehr liefern würde, da ich eine genossenschaftliche Verpflichtung zu liefern nur aner kennte als Entgelt für die von ihm anzuerkennende gleiche Verpflichtung, die Gelegenheit zur Verwendung für meinen Verlag auch auszunutzen. Und doch hatte kurz vorher an dieserStelle ein Sortimenter unzweideutig bekannt: »Zweifels ohne ist der Sortimenter verpflichtet, sich für alle Verleger erzeugnisse, nicht nur für Neuigkeiten, sondern auch für ältere Werke, zu verwenden.« ES wird gewiß kein Leser diese Sphärenmusik für etwas anderes als guten Willen, in klang volle Worte gefaßt, ausgenommen haben, aber so weit sollte die darin enthaltene richtige Erkenntnis des GegenseiligkeitS- gedankens keinem Sortimenter fernliegen, wie es gegenwärtig unbestritten der Fall ist. Ein Kleinverleger kann über die Pforte zum Sortiment getrost die Warnung der Danteschen Hölle setzen. Selbstverständlich erwachsen dem Kleinverleger aus diesem Verhalten des Sortiments nicht geringe Schwierigkeiten; in erster Reihe den Schriftstellern gegenüber, deren Interessen er genau so gut, wie sein »großer« Kollege wahrzunehmen hat. Da man ihm überläßt, dies zu tun, so gut er kann, so ergibt sich aus seinem ganzen Verhältnis zu dem Unternehmen als ultima ratio die Selbsthilfe, die notwendigerweise bedenken frei werden muß, wenn sie sich zur Selbsterhaltungspflicht entwickelt. Sie wird das übrigens auch bestimmt werden, wenn der mitinteressierte Urheber Fälle kennen lernt, wie den, datz ein Sortimenter binnen wenigen Wochen sechsmal (auch öfter) je ein Exemplar eines Buches direkt bestellt hat, ohne auf des Verlegers wiederholten Antrag, zum Zweck sofortiger Befriedigung der Nachfrage mindestens einige Konditions-
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