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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1925
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- 1925-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1925
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262. 3. Dezember 1925. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. vucbbanbrl. 19329 in der Übersetzung von Piscator. Seine Beziehungen zur obrigkeitlichen Druckerei besserten sich, als ihr ein neuer Inhaber Vorstand, den er sogar als Paten für seinen zweiten Sohn gewonnen hatte und mit dem er zusammen die Piscatorbibel herausgab. Mitten aus rüstiger und erfolgreicher Tätigkeit wurde Kneubühler im Jahre 1684 durch einen vorzeitigen Tod abberufen. Das Geschäft wurde von seiner Frau Katharina gcb. Zigerli einige Jahre wcitergeführt, aber schon im Jahre 1690 an Jacob Auto ui Vulpi verkauft. Es gelang ihm, das Drivilegium exelusivum für den Kalcndervcrtrieb im vertu schen Gebiet zu erwirken. Einen wichtigen Wendepunkt in der Ent wicklung des Geschäfts stellt das Jahr 1707 dar, da zwei tüchtige Unternehmer, Niklaus Emanucl Haller (I. 1672—1721) und Franz Rudolf Fels (1675—1758), die Firma I. A. Vulpi ablösten. Beide waren von -Haus aus Juristen, die auch im Staatsdienst wirk ten. Die neuen Inhaber firmierten Haller L Compagnie. Da sie angesehene Staatsstellcn innehatten nnd im Recht wohlerfahren waren, lag cs nahe, die »Facta und wichtigen Beweisstücke in bedeutenden Prozessen* zur Verteilung an die Mitglieder des großen Rates zu drucken. Daneben wurde die Herstellung und der Vertrieb von Ka lendern beibehalten (der Hinkende Bott). Haller wurde zum Land schreiber der Grafschaft Baden ernannt und mußte daher die gesamte Führung der Geschäfte seinem Teilhaber Fels überlassen. Als dieser aber zum Landvogt von Erlach befördert wurde und Haller im Jahre 1721 starb, wurde die Obere Druckerei an Emanuel Hort in verkauft, in dessen Familie sic während dreier Generationen blieb. Den väterlichen Verlag hingegen behielt der Sohn Hallers, der eben falls Ntklaus Emanuel (II. 1702—1779) hieß, und richtete die erste Berner Leihbibliothek, oder, wie sie damals genannt wurde, das »Lesekabinctt«, ein. Die Firma lautete Emanuel Haller. Seine größte und bleibende Bedeutung ist wohl die, der Verleger seines Bruders Albrecht (1708—1777) geworden zu sein. Er verlegte das erste Werk dieses berühmten Arztes, Naturforschers, Gelehrten und Dichters: Versuch Schweizerischer Ge dichten, 1732. Nach dem Tode NiklauS Emanuel Hallers im Jahre 1779 übernahm sein Sohn Albrecht Emanuel Haller (1735—1807) die Firma, nachdem er schon seit 1765 als Mitarbeiter in dem väter lichen Geschäft gewirkt hatte. In der Hallerschen Buchhandlung, wie er die Firma nannte, erschien das sieben Bände umfassende Werk von Gottlieb Emanuel von Haller, dem Sohn Albrecht Hallers, die Biblio thek der Schweizer-Geschichte 1785/88, die bis auf den heutigen Tag von jedem, der sich eingehend mit der Geschichte der Schweiz befaßt, benutzt wird. Im Jahre 1802 verkaufte Albrecht Emanuel Haller sein Geschäft an den Sohn seines jüngeren Bruders Rudolf Albrecht (1739 1800). Rudolf Albrecht Haller hatte den Buchdruck er lernt und zusammen mit Daniel Brunner eine Druckerei gegründet, die sich durch seine Tüchtigkeit und unter seiner guten Leitung zu einem angesehenen Geschäft entwickelt hatte. Nach seinem Tode im Jahre 1800 erbte sein Sohn Ludwig Albrecht Haller (1773—1837) die Druckerei von seinem Vater, der sich im Laufe der Zeit von seinem Teilhaber Brunner getrennt hatte. Ludwig Albrecht Haller vereinigte also den Buchdruck und den Buchhandel wieder in seiner -Hand. Er vergrößerte das Geschäft durch Ankauf anderer Druckereien und setzte den Kalenderverlag fort (Bcrncrkalcnder, Hinkender Bott, Rosius-, Schreib- und Wandkalender), der dem Geschäft in schwankenden Zeiten einen guten Halt gewährte. Durch einen Vertrag mit der Witwe Stämpsli, der Besitzerin der obrigkeitlichen Druckerei, tauschten die Firmen Stämpsli und Haller ihre Privilegien, sodaß Haller am 1. Januar 1814 obrigkeitlicher Buchdrucker wurde. Er ist der letzte dieses Zeichens gewesen, denn durch die demokratische Staatsverfas- sung von 1831, die die Gewerbe- und Preßfreiheit cinftihrte, wurde das Vorrecht dieser Druckerei aufgehoben. In der fünften Generation der Haller erfuhr das Geschäft durch eine Persönlichkeit von ausgesprochener Eigenart und großer Tat kraft einen großen Aufschwung. Es war dies Dr. Bernhard Friedri-ch Haller (1804—1871), der dritte Sohn Ludwig Albrechts. Er hatte sich in der väterlichen Druckerei beschäftigt, hatte Litho graphie und Kupscrdruck in der lithographischen Anstalt seines Bru ders Albrecht kennen gelernt, sich dann aber der medizinischen Wis senschaft gewidmet. Er war Arzt in Bern. Als aber im Jahre 1834 sein älterer Bruder (Albrecht) gestorben und sein Vater schwer er krankt war, mußte Dr. Bernhard Friedrich Haller dem ärztlichen Berus entsagen und an die Spitze des väterlichen Geschäfts treten. In dieser Stellung hat er als Buchdrucker und Verleger lange Jahre hindurch Bedeutendes geleistet. Er hat den Zeitungsverlag stark ver mehrt, das amtliche Großratstageblatt und die französischen Gesetz entwürfe wurden ihm von der Regierung zugewiesen, daneben verlegte er verschiedene Tageszeitungen, die große Bedeutung erlangten, und Börsenblatt s. den Deutschen Buchhandel. 92. Jahrgang. eine ganze Reihe von Zeitschriften der wissenschaftlichen, literarischen und Kunstrichtung. Den Buchverlag erweiterte Dr. Haller durch eine ganze Reihe von Erbauungsschriften, Schulbüchern und wisserrschaft- lichen Werken. Als Dr. Haller ins höhere Lebensalter gekommen war, trat er das Geschäft seinem ältesten Sohne Rudolf Friedrich Haller ab, mußte es aber, da dieser nicht den gewünschten Erfolg hatte, im Jahre 1866 wieder übernehmen. Er starb, von vielen betrauert, nach kurzer Krankheit am 20. November 1871. Das Geschäft ging a» seine Witwe, Frau Adelheid Haller, geb. Sprüngli, über. Diese trat die Jubelfirina im Jahre 1878 an eine Kommanditgesellschaft ab. die aus dreien ihrer Schwiegersöhne und ihrem Zweitältesten Sohne bestand. Es waren dies: Banquier Franz Gruncr-Haller, Apotheker Earl Haaf-Haller, Buchdrucker Paul Haller-Adler, Buchhändler Ernst Nydegger-Haller. Die Firma lautete B. F. Haller, vormals Haller'sche Buchdruckerei L Verlagsaustalt. Im Jahre 1884 wurde eine Teilung des Geschäfts vorgenommen, indem Paul Haller-Adler die Druckerei übernahm, mährend Verlag und Sortiment an die Firma Nydegger L Baumgart Nachfolger von B. F. Haller's Verlag L Sortiment überging. 1898 trat Ernst Nydegger in das Druckeretgeschäft zurück, und die Buchhandlung kam in den Allcinbesitz von Emil Baumgart, der ihr den Namen gab: Emil Baumgart Nachf. von Nydegg.'r L Baum gart (Verlag L Sortiment). Dreizehn und ein halbes Jahr hat Emil Baumgart die Buchhandlung mit großer Pünktlichkeit und be wunderungswürdigem Fleiß geführt und ausgebaut. Am 1. Juli 1912 trat er sie an Herrn Ernst Kuhn ab, der sie seinem seit 1859 in Biel bestehenden Geschäft angltederte. Er gab der Jubelsirma seinen Namen, und er kann in diesem Jahre mit Befriedigung aus das von seinen Vorgängern und ihm Geschaffene zurückschaucn. Möge ein günstiger Stern der Jubelsirma auch weiter leuchten bis zur Voll cndung des dritten Säkulums! Der deutsch-italienische Handelsvertrag und die Papier verarbeitende Industrie. Dem Geschäftsbericht des Außcnhaudclsvcrbaudes der Papier ver arbeitenden Industrie, welcher sich hauptsächlich mit der durch de» deutsch-italienischen Handelsvertrag geschaffenen neuen Lage besaßt, entnehmen wir folgendes: Wesentlich dürfte die Zollbefreiung für ge bundene Noten sein. — Bilderbücher, die bisher einer sehr ungünstigen Verzollung unterlagen, wurden der Verzollung nach 862 a und b unter stellt; ihre Versendung in Streifband bis zum Gewicht von 2 ><<r bleibt zollfrei. Lithographisch hergcstellte Kinderlnlderbllchcr haben eine sehr wesentliche Reduktion des Zolles, nämlich ans 25 Golblirc. erfahren. Ebenso ist eine nicht unerhebliche Reduktion der Zollsätze für Register erreicht worden. — Im ganzen gesehen, liegt die Haupt bedeutuug des Vertrages darin, daß mit einer der europäischen wirtschaftlichen Großmächte ein Vertrag zustandegckommen ist, der ei» wichtiges Glied in dem europäiscl)en Handelsvertragssystcm werden kann und muß. Er wird umsomehr dazu berufen sein, als er nicht nur den Mcistbegüustiguugsgedaukeu aufnimmt, wie etwa der Vertrag mit England, sondern daneben auch eine große Reihe von Tarifabreden enthalten wird und so beide Faktoren der Haudelsvcrtragsvcrhaud- luugcn MeistbegiinstigungSklausel und Tarisabrcden — in ausge sprochener Weise vertritt. Wir geben nachstehend den italienische» Zolltarif, soweit er Interessen des Buchhandels berührt, im Aus züge wieder, und zwar in der Form, die sich nach dem neuen Vertrage sowie den mit anderen Staaten bereits geschlossenen Verträgen ergibt. Die Tarisabreden sämtlicher Verträge sind also bereits eingearbcitet. Zugleich haben wir die Ausrechnung der Zollsätze, die sich aus Grund zahl und Koeffizient zusammensetzen, bereits durchgefllhrt, sodaß die Anlage den wirklichen Gebrauchstaris darstellt. Wir ma ck>en aber daraus aufmerksam, daß die Sätze -es deutsch-italienische» Abkommens, also die in der letzten Spalte mit »D!« bezeichneten Sätze, er st nach der Ratifikation in Kraft treten. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 15. Dezember aus er sehen; bis dahin soll das bisher gültige Provisorium, das uns die Meistbegünstigung für unser Gebiet bereits gegeben hat. in Kraft bleiben. Diese Sätze sind mit einem »dl« bezeichnet. Die Zollsätze verstehen sich in Goldlire. Bei Zahlung der Zölle in Papiergeld wird ein Goldzollaufgelü er hoben, das die Disparität der Lira ausglcicht. In der letzten Spalte bedeutet ».4« autonomer Zoll; »Kl« Vertragszoll mit anderen Staaten, der Deutschland aus Grund der Meistbegünstigung des Provisoriums bereits jetzt zustcht: »D!>: Vertragssätze, die mit Deutschland vereinbart sind und wahr scheinlich am 15. Dezember 1925 in Kraft gesetzt werden. 253V
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